Betreff
Neubau einer Querungshilfe einschließlich barrierefreiem Ausbau der Bushaltestellen in der Stintzingstraße; hier: Beschluss der Ausführungsplanung
Vorlage
66/331/2019
Aktenzeichen
VI/66
Art
Entwurfsplanungsbeschluss nach DA Bau

Den Ausführungen im Sachbericht und der vorgelegten Ausführungsplanung zum Neubau einer Querungshilfe und dem barrierefreien Ausbau der Bushaltestellen in der Stintzingstraße

 

1 Lageplan

M 1: 200

Unterlage

2-1904.1 A

1 Deckenhöhenplan

M 1: 200

Unterlage

2-1904.2 A

1 Höhenplan

M 1: 200/ 50

Unterlage

2-1904.3 A

1 Regelquerschnittsplan

M 1:   50

Unterlage

2-1904.4 A

1 Detailplan Blindenleitsystem

M 1: 100

Unterlage

2-1904.14 A

 

wird zugestimmt.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

In der Stintzingstraße soll gem. Städtebaulichen Vertrag zum BP 345 und zur Verbesserung der Verkehrssicherheit eine Querungshilfe errichtet werden.

Die beiden vorhandenen Bushaltestellen in der Stintzingstraße sollen barrierefrei ausgebaut werden.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Auf Grundlage des Städtebaulichen Vertrages zum Bebauungsplanes Nr. 345 – Hans-Geiger-Straße wurde von dem beauftragten Ingenieurbüro Valentin Maier die Ausführungsplanung für den Neubau der Querungshilfe sowie die beiden barrierefreien Haltestellen erarbeitet.

Die Querschnittsaufteilungen und die Oberflächenbefestigungen sind aus den ausgehängten Plänen ersichtlich.

Die Querungshilfe und die beiden Haltestellen werden sehbehindertengerecht mit Bodenindika-toren sowie barrierefrei ausgestattet. Die beiden Bushaltestellen erhalten Kasseler Sonderbor-de.

Das anfallende Oberflächenwasser wird über Straßenabläufe der Kanalisation zugeführt.

Im Zuge der Maßnahme wird die Beleuchtung auf den Stand der Technik gebracht und an die neue Verkehrssituation angepasst.

 

Der bestehende Beleuchtungsmast wird abgebrochen und durch zwei neue Lichtmaste ersetzt. Zum Einsatz kommen energieeffiziente LED- Leuchten.

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Nach Beschluss der Ausführungsplanung wird die Maßnahme im Sommer 2019 öffentlich ausgeschrieben, so dass die Baudurchführung noch im Herbst 2019 erfolgen kann.

Die genauen Termine der Bauabwicklung sowie die verkehrlichen Auswirkungen werden rechtzeitig bekanntgegeben.

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

 

Investitionskosten:

ca. 90.000 € für den Neubau der Querungshilfe

ca. 74.000 € für den barrierefreien Ausbau der
                     Bushaltestellen

 

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

 

 

Folgekosten

Jährliche Unterhaltskosten:

Beleuchtung ca. 100 €

Straßenbau  ca. 500 €

 

bei Sachkonto:

Investitionskosten:

bei IPNr.:

 

Sachkosten:

bei Sachkonto:

 

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

 

Folgekosten

bei Sachkonto:

 

Korrespondierende Einnahmen

Gemäß Städtebaulichem Vertrag zum BP 345
Hans-Geiger-Straße trägt der Investor die Kosten
für die Planung und den Bau der Querungshilfe einschließlich aller damit verbundenen Kosten.:

 

Weitere Ressourcen

 

 

 

Haushaltsmittel

              werden für den Neubau der Querungshilfe nicht benötigt, da die Kosten gem. § 6                 des Städtebaulichen Vertrags vom Investor getragen werden.

              sind für den barrierefreien Ausbau der Bushaltestellen vorhanden auf

                  IvP-Nr. 541.6101 Bushaltestellen (Barrierefreiheit)

              sind nicht vorhanden

 

Bearbeitungsvermerk des Revisionsamtes

 

Die Entwurfsplanungsunterlagen mit ergänzender Kostenermittlung haben dem Revisionsamt gemäß Nr. 5.5.3 DA-Bau vorgelegen und wurden einer kurzen Durchsicht unterzogen.
Bemerkungen waren

 

                          nicht veranlasst

                          veranlasst (siehe anhängenden Vermerk)

 

 

                                                                                               03.07.2019, gez. Deuerling

                                                                                               Datum, Unterschrift

 

 

 


Anlagen:        Übersichtslageplan (Anlage 1)

                        Lageplan (Anlage 2)