Betreff
Förderung des Imkervereines Erlangen e. V. 1888
Vorlage
39/016/2019
Aktenzeichen
I/39
Art
Beschlussvorlage

Der Imkerverein Erlangen e. v. 1888 erhält ab dem Haushaltsjahr 2019 einen Zuschuss zu der Vereinstätigkeit in Höhe von 1.500 € jährlich.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Gemäß Nr. 1 Abs. 2 der Zuschussrichtlinien sind Finanzhilfen an Dritte, hier den Imkerverein Erlangen e. V. 1888, möglich. Dem Verein soll im Rahmen einer Institutionellen Förderung (Zuschüsse zur Aufrechterhaltung betrieblicher Zwecke) geholfen werden seine Vereinstätigkeiten weiterhin aufrechtzuerhalten.
Zu diesen Tätigkeiten zählen vor allem Beratungen und Schulungsmaßnahmen zu allen Fragen der imkerlichen Praxis, die der Verein regelmäßig durchführt. Darüber hinaus berät der Imkerverein die Imker der Stadt Erlangen hinsichtlich des Erkennens und Vermeidung von Bienenkrankheiten sowie den dazu erforderlichen Maßnahmen.
So hat der Imkerverein Erlangen zwei ehrenamtlich tätige Bienensachverständige, die umfangreich geschult sind und allen Imkern der Stadt Erlangen bei allen Fragen hinsichtlich der Tiergesundheit zur Seite stehen. Die Bienensachverständigen unterstützen insbesondere auch behördlich angeordnete Maßnahmen im Tierseuchenfall, wie z.B. die dann notwendige flächendeckende Untersuchung aller Bienenvölker bei Ausbruch der Amerikanischen Faulbrut oder anderer Bienenkrankheiten.
Damit erleichtert der Imkerverein die behördliche Aufgabenerfüllung enorm, womit aus städtischer Sicht ein erhebliches öffentliches Interesse gegeben ist.


Der Imkerverein Erlangen e.V. 1888 hat am 04.02.2019 um eine Förderung des Vereins durch die Stadt Erlangen gebeten. Der Verein hat ca. 178 Mitglieder und ist zuständig für ca. 1000 Bienenvölker im Stadtgebiet Erlangen.

Bis 2016 erhielten die bayerischen Imker eine staatliche Förderung der Varroose-Behandlung (Bienenmilbe) durch die Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft (LFL) und erhielten zusätzlich aufgrund von Sammelbestellungen über die Veterinärämter Rabatte beim Bezug der Behandlungsmittel. Verschiedene Landkreise und Städte bezuschussten die Arzneimitteln zur Varroa-Behandlung zusätzlich.

Seit 2017 wurde die staatliche Förderung sowie die Rabattierung durch eine bayernweite Sammelbestellung jedoch eingestellt. Imkervereine anderer Landkreise und Städte werden seitdem zum großen Teil weiterhin durch den jeweiligen Landkreis / Stadt in unterschiedlicher Höhe gefördert. Der Imkerverein Erlangen e.V. 1888 hat bisher keine Förderung durch die Stadt Erlangen erhalten.


Honig- und Wildbienen leisten durch die Blütenbestäubung einen unersetzlichen Beitrag zum Erhalt der Artenvielfalt und zur Sicherung der Nahrungsmittelversorgung. Es wird davon ausgegangen, dass 80 % der Kulturpflanzen auf die Bestäubung durch die Honigbienen angewiesen sind. Beispielsweise ist Obstbau ohne Bienen undenkbar. Auch für die Wildpflanzen spielen die Bienen eine unentbehrliche Rolle. Da die Bestäubungsleistung der Bienen auf ein Vielfaches des Honigertrages geschätzt wird, leisten die Imker daher nicht nur einen wertvollen Beitrag zum Erhalt der Artenvielfalt, sondern tragen auch maßgeblich zur Bestäubung der Agrarkulturen bei. Zudem können durch die heimische Imkerei die Verbraucher direkt mit heimischen Honigen bei kurzen Transportwegen versorgt werden.

Die immer stärker gewordene Intensivierung der Landwirtschaft sowie die zunehmende Nachverdichtung in Städten hat jedoch dazu geführt, dass für die Honigbienen nicht über die gesamte Saison in ausreichender Menge Futterpflanzen zur Verfügung stehen. Durch die intensive Landnutzung und Bebauung sind die Honigbienen heute daher oftmals mit sehr extremen Trachtverhältnissen konfrontiert. Monokulturen, Pestizideinsatz sowie Bienenkrankheiten, wie z.B. die Varroose, können außerdem zur starken Schwächung der Bienenvölker führen.

Aus diesem Grund ist die Arbeit der Imker seit Jahren erschwert und führt zu einem starken zeitlichen und finanziellen Mehraufwand für jeden Imker und erfordert ein großes Wissen hinsichtlich der Haltung der Bienen sowie der Gesunderhaltung der Völker. So müssen z.B. aufgrund des oftmals bereits frühzeitigen Trachtendes die Bienenvölker vorzeitig gefüttert werden. Zur Vorbeugung verschiedener Bienenkrankheiten sind im Rahmen einer guten imkerlichen Praxis weitere Maßnahmen erforderlich, wie z.B. der regelmäßige Austausch von Altwaben sowie die Reinigung und Desinfektion von Bienenbeuten, Materialien und Geräten. Zudem ist es aufgrund der flächendeckenden Infektion aller Bienenvölker mit der Varroa-Milbe notwendig, alle Völker regelmäßig gegen die Milbenseuche zu behandeln.



 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

 

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

 

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

1.500 €

bei Sachkonto:        531801

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

              werden nicht benötigt

              sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                    sind nicht vorhanden


Anlagen: