Betreff
Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG)
Vorlage
66/328/2019
Aktenzeichen
VI/66
Art
Beschlussvorlage

Verschiedene Straßen und Wege sind fertig gestellt worden. Bei einigen hat sich die Verkehrsbedeutung geändert, andere haben ihre Verkehrsbedeutung verloren. Sie sind daher in den unter
A - D aufgeführten Straßenklassen zu widmen bzw. umzustufen oder einzuziehen (Art. 6, 7, 8
BayStrWG).

In den ausgehängten Lageplänen sind die Ortsstraßen rot, die beschränkt öffentlichen Wege orange, die Feld- und Waldwege braun und die Eigentümerwege blau eingezeichnet. Die Einziehungen sind in den gleichen Farben schraffiert dargestellt.

 

A)     Ortsstraßen;

Widmungen

Erlangen – Frauenaurach

1.    Klosterwald,
Verlängerung des Straßenbestandes von 3m östlich der Westgrenze # 350/1 bis 4 m westlich der Westgrenze # 350/2
Länge 59 m / Anlagen A.1.1 und 1.2
Baulast: Stadt Erlangen
Widmung nach erstmaliger Herstellung.

Erlangen

1.    Nikolaus-Fiebiger-Straße,
von der Staudtstraße bis zur Erwin-Rommel-Straße
Länge 732 m / Anlage A.2
Baulast: Stadt Erlangen
Widmung nach erstmaliger Herstellung.

 

B)     Beschränkt öffentliche Wege;

Widmungen

Erlangen

1.    Lautnerweg (Geh- und Radweg),
Länge 494 m / Anlagen B.1
vom Ilse-Sponsel-Weg bis zur Schleifmühlstraße
Baulast: Stadt Erlangen
Widmung aufgrund gegebener Verkehrsbedeutung.

 

 

 

Erlangen – Bruck

1.    Geh- und Radweg östlich Brucker Bahnhof,
von der Daimlerstraße bis zur Ostgrenze # 612/43
Länge 223 m / Anlage B.2
Baulast: Stadt Erlangen
Widmung nach erstmaliger Herstellung.

Erlangen – Büchenbach

1.    Geh- und Radweg nördlich der Aschaffenburger Straße,
von der Aschaffenburger Straße bis zur Ostgrenze # 228/91
Länge 161 m / Anlage B.3
Baulast: Stadt Erlangen
Widmung aufgrund gegebener Verkehrsbedeutung.

 

C)     Eigentümerwege;

Widmungen

Erlangen

1.     Eigentümerweg parallel zur Karlheinz-Kaske-Straße,
von der Hartmannstraße bis zur Ostgrenze # 1924/6
Länge: 184 m / Anlage C.1
Baulast: Die Eigentümer
Widmung aufgrund erstmaliger Herstellung.

2.     Eigentümerweg im Bereich der Universitätsbibliothek,
von der östlichen Gebäudekante der UB bis zur nördlichen Gebäudekante der UB
Länge: 102 m / Anlage C 3
Baulast: Die Eigentümer
Widmung zur Verlegung des Gehweges und Errichtung von Fahrradabstellplätzen

Erlangen – Eltersdorf

1.     Zufahrt zu den Anwesen Langenaustraße 20 - 50
Länge 704  / Anlage C.2
Baulast: Die Eigentümer
Widmung zur Erschließung der o.g. Anwesen.

Erlangen – Großdechsendorf

1.     Eigentümerweg, Zufahrt zur Kindertagesbetreuung Naturbadstraße 68
Länge 35 m / Anlage C.4
Baulast: Die Eigentümer
Widmung zur Erschließung des o.g. Anwesens.

 

D)     Öffentliche Feld- und Waldwege;

Widmung

Erlangen – Kosbach

1.    Öffentlicher Feld- und Waldweg zur T&R Aurach,
von der Haundorfer Straße bis zur nördlichen Grenze # 655/2
Länge 551 m / Anlage D.1
Baulast: Stadt Erlangen
Widmung nach erstmaliger Herstellung.

Erlangen – Büchenbach/Kosbach

1.    Pflegeweg zum Regenrückhaltebecken,
von der Häuslinger Straße bis zur nördlichen Grenze # 549/6
Länge 129 m / Anlage D.2
Baulast: Stadt Erlangen
Widmung nach erstmaliger Herstellung.

Sämtliche Widmungen werden am Tage nach ihrer Bekanntgabe im Amtsblatt der Stadt Erlangen rechtswirksam.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Straßen und Wege sind durch Widmung, Umstufung und Einziehung ihrer Zweckbestimmung zuzuführen bzw. zu ändern oder zu entziehen.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Die Widmungen, Umstufungen und Einziehungen von Straßen und Wegen sind vom BWA zu beschließen und anschließend ortsüblich bekannt zu machen

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Gemäß BayStrWG Art. 6, 7, 8 werden vorgenannte Straßen und Wege gewidmet, umgestuft bzw. eingezogen.

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:
jährliche Unterhaltskosten:   Straße:
                                            Beleuchtung:


13.500,- €
5.600,- €


bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

 

Haushaltsmittel

              werden nicht benötigt

              sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                    sind nicht vorhanden


Anlagen:        12 Pläne