Betreff
Kunstkommission: Empfehlung für das BBGZ
Vorlage
47/088/2019
Aktenzeichen
IV/47/LMJ
Art
Beschlussvorlage

1.   Der Empfehlung der Kunstkommission, für Kunst am Bau am BBGZ 1 % der Rohbausumme (d.i. 192.000 €) aufzuwenden, wird gefolgt.

2.   Der Empfehlung der Kunstkommission, für Kunst am Bau am Familienzentrum (am BBGZ) 1 % der Rohbausumme (d.i. 120.000 €) aufzuwenden, wird gefolgt.

3.   Der Empfehlung der Kunstkommission, Kunst am Bau für beide Gebäude durch einen Künstler/ eine Künstlerin realisieren zu lassen, wird gefolgt.

4.   Die zusätzlich benötigten Haushaltsmittel für Kunst am Bau sind für den Haushalt 2020 anzumelden.

5.   Die Verwaltung wird beauftragt, Kunst am Bau am Bürger-, Begegnungs- und Gesundheitszen-trum sowie am naheliegenden Familienzentrum auszuführen.

 


1.    Ergebnis/Wirkungen

Im städtischen Sprachgebrauch umfasst der Begriff BBGZ den Gesamtkomplex Vierfachsporthalle, Halle des Deutschen Alpenvereins und Familienzentrum. Um Klarheit für vorliegende Vorlage zu erreichen, wurden die drei Bauteile getrennt behandelt. Ziel der Vorlage ist jedoch auch, die bauliche Einheit des Komplexes zu unterstützen.  

Für Kunst am Bau am Familienzentrum (beim BBGZ) wurde in der Jahres-Projektliste des Gebäudemanagements 1 % der Rohbausumme veranschlagt. Für das BBGZ hingegen wurde 0,5 % veranschlagt.

Die Kunstkommission empfiehlt, für Kunst am Bau am BBGZ entgegen der Kostenberechnung zur Entwurfsplanung gem. DA-Bau-Beschluss im Stadtrat am 29.05.2019 (Vorlagennummer 242/324/2019) ebenfalls 1 % der Kostengruppen 300+400 für Kunst am Bau zu veranschlagen.

Die daraus resultierenden Mehrkosten in Höhe von 96.000 € sind zusätzlich zum Haushalt 2020 anzumelden bzw. bereitzustellen.

Für das Familienzentrum stehen bereits 120.000 € zur Verfügung. Mit 1 % für Kunst am Bau BBGZ würden insgesamt 312.000 € zur Verfügung stehen, wenn die Summen zusammengelegt werden würden.

 

Das BBGZ in Verbindung mit dem Familienzentrum und der Kletterhalle des Deutschen Alpenvereins wird mit einer speziellen Dachkonstruktion und umlaufenden Fluchtbalkonen als gestalterische Merkmale geplant, was den/die Betrachter*in den gesamten Komplex als Einheit empfinden lässt. Die Kunstkommission empfiehlt deshalb nach einer Vorstellung des Projekts in ihrer Sitzung vom 8. Mai 2019 durch den projektleitenden Architekten des Gebäudemanagements die Summen für Kunst am Bau BBGZ und Kunst am Bau am Familienzentrum zusammenzulegen, um ein wirklich bedeutendes Kunstwerk erwerben zu können. Die Kunstkommission empfiehlt des Weiteren, für die Kunst am Bau an beiden Gebäuden einen Künstler/eine Künstlerin zu beauftragen. Dies soll nicht bedeuten, dass ein Künstler/eine Künstlerin nicht ein mehrteiliges Werk schaffen kann. Es soll lediglich bedeuten, dass nicht zwei Künstler*innen beauftragt werden.

 

Im Ergebnis kann die Stadt Erlangen ein Kunstwerk erwerben, das baulich und ästhetisch für die Bürgerinnen und Bürger ein echter Mehrwert ist und das der Bedeutung und Strahlkraft des Gesamtprojekts Rechnung trägt.

 

 

2.    Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen

Geplant ist ein offener, zweistufiger Wettbewerb. Die erste Stufe ist eine Konzeptstufe. Sie fragt nach Ideen zu einem Kunstwerk. Gefordert sind hier noch keine ausgearbeiteten Modelle, sondern beispielsweise Skizzen mit Kurzerläuterungen für Kunst am Bau. Die eingereichten Beiträge werden monetär nicht honoriert, da eine sinnvolle Budgetplanung bei offenen Wettbewerben nicht möglich ist. Eine Jury wird die Ideen begutachten und die besten davon zur Weiterbearbeitung vorschlagen. Machbarkeit und Budgetrahmen spielen bei dieser Entscheidung natürlich eine Rolle.

In einer zweiten Stufe werden die ausgewählten Künstler*innen aufgefordert, ihre Ideen mit Modellen, Beschreibungen und Kostenkalkulationen zu konkretisieren. Die Künstler*innen erhalten für die Wettbewerbsbeiträge der zweiten Stufe ein angemessenes Bearbeitungshonorar. Hier kann man sich vorher auf eine Anzahl festlegen und so den Budgetrahmen einhalten.

Eine Jury begutachtet wiederum die Einreichungen und kürt möglichst ein Siegermodell. Die Kunstkommission spricht daraufhin eine Empfehlung zur Umsetzung des Siegerentwurfs aus, die dem Stadtrat zur Entscheidung vorgelegt wird.

 

 

3.    Prozesse und Strukturen

Während des beschriebenen offenen, zweistufigen Wettbewerbs findet ein enger Austausch mit den Nutzern – Jugendamt und Sportamt – sowie dem Architekturbüro Behnisch statt. Beide werden bereits beim Erstellen des Auslobungstextes für den Ideenwettbewerb einbezogen und werden beratendes (Architekturbüro) oder stimmberechtigtes (Nutzer) Mitglied der Jury sein. Der Alpenverein wird über den Fortgang der Planungen und Ausführungen informiert.

 

 

4.    Ressourcen

Investitionskosten:

€ 312.000

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

                           werden nicht benötigt

  216.000 €      sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                                         bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

           96.000 €      sind nicht vorhanden


Anlagen: