hier: Antrag der Erlanger Linke 036/2019 vom 14.03.2019
1.
Im Wohnungsneubau wird berücksichtigt, dass sich der Bedarf an
Wohnfläche durch die Geburt aber auch den späteren Auszug von Kindern, Trennung
oder Tod von Partner*innen verändert. In einer Wohnanlage sollen daher
Wohnungen verschiedener Größe vorgesehen werden. Ebenso werden auch Wohnungen
für Wohngemeinschaften statt Einzimmerappartements für Singles gebaut.
2. Ein Teil der Neubauwohnungen erhält flexible
Wohnungsgrundrisse (im einfachsten Fall Zimmer, die verschiedenen Wohnungen
zugeschlagen werden können; in Frage kommen auch kleine Wohnungen, die bei
Bedarf leicht zusammengelegt werden können). Dadurch kann oft ein Umzug
vermieden werden, ältere Mieter*innen können ein oder zwei Zimmer abgeben,
idealerweise ohne Umzug. Im Gegenzug kann eine Wohnung ggf. vergrößert werden.
Stellungnahme der GEWOBAU Erlangen
Zu
1.
Im Wohnungsneubau wird stets
eine ausgewogene Belegung angestrebt. Dieses Ziel wird u.a. durch den
Wohnungsmix (Vorgabe EOF) erreicht. Hier sind für verschiedene
Bewohnerstrukturen entsprechende Wohnungsgrößen vorgeschrieben. Auch wenn sich
die Familienverhältnisse ändern, soll flexibel reagiert werden können.
Zu
2.
Die GEWOBAU hat auch in der Vergangenheit schon fallbezogen
auf Veränderungen (z. B. Behinderung) reagiert und z. B. Bäder umgebaut oder
Wohnungen zusammengelegt.
In welchem Maße hier Flexibilität möglich ist, hängt auch vom Finanzierungssystem der EOF ab.
Anlage: Antrag der Erlanger Linke 036/2019 vom 14.03.2019