Betreff
Veränderbare Wohnungsgrundrisse und Größen im Neubau vorsehen;
hier: Antrag der Erlanger Linke 036/2019 vom 14.03.2019
Vorlage
V/047/2019
Aktenzeichen
Ref. V
Art
Beschlussvorlage

1.   Im Wohnungsneubau wird berücksichtigt, dass sich der Bedarf an Wohnfläche durch die Geburt aber auch den späteren Auszug von Kindern, Trennung oder Tod von Partner*innen verändert. In einer Wohnanlage sollen daher Wohnungen verschiedener Größe vorgesehen werden. Ebenso werden auch Wohnungen für Wohngemeinschaften statt Einzimmerappartements für Singles gebaut.

 

2.   Ein Teil der Neubauwohnungen erhält flexible Wohnungsgrundrisse (im einfachsten Fall Zimmer, die verschiedenen Wohnungen zugeschlagen werden können; in Frage kommen auch kleine Wohnungen, die bei Bedarf leicht zusammengelegt werden können). Dadurch kann oft ein Umzug vermieden werden, ältere Mieter*innen können ein oder zwei Zimmer abgeben, idealerweise ohne Umzug. Im Gegenzug kann eine Wohnung ggf. vergrößert werden.

 


Stellungnahme der GEWOBAU Erlangen

 

Zu 1.

 

Im Wohnungsneubau wird stets eine ausgewogene Belegung angestrebt. Dieses Ziel wird u.a. durch den Wohnungsmix (Vorgabe EOF) erreicht. Hier sind für verschiedene Bewohnerstrukturen entsprechende Wohnungsgrößen vorgeschrieben. Auch wenn sich die Familienverhältnisse ändern, soll flexibel reagiert werden können.

 

 

Zu 2.

 

Die GEWOBAU hat auch in der Vergangenheit schon fallbezogen auf Veränderungen (z. B. Behinderung) reagiert und z. B. Bäder umgebaut oder Wohnungen zusammengelegt.

In welchem Maße hier Flexibilität möglich ist, hängt auch vom Finanzierungssystem der EOF ab.


Anlage:          Antrag der Erlanger Linke 036/2019 vom 14.03.2019