Betreff
Sachstandsbericht Baumaßnahmen Gymnasium Fridericianum, Fortsetzung des Schulsanierungsprogramms und Start Programm Zukunft Grundschulen und Ganztagsbereuung - Anträge 071/2019, 076/2019, 099/2019
Vorlage
242/339/2019
Aktenzeichen
VI/24
Art
Beschlussvorlage

 

  1. Dem Projektablauf für die Generalsanierung des Gymnasiums Fridericianum wird zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt, die entsprechenden Maßnahmen verbindlich vorzusehen.

 

  1. Die Ausführungen zur Umsetzung des Schulsanierungsprogramms und des Programms Zukunft Grundschulen und Ganztagsbetreuung werden zur Kenntnis genommen. Die Verwaltung wird beauftragt, das Schulsanierungsprogramm wie dargestellt fortzuführen.

 

  1. Die Fraktionsanträge 071/2019, 076/2019 und 099/2019 sind hiermit bearbeitet.

 


1.    Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Das Schulsanierungsprogramm (SSP) wird fortgeführt. Die weiteren Schulsanierungsprojekte werden in Abhängigkeit der von der Verwaltung erstellten Priorisierung nach den zur Verfügung stehenden Ressourcen eingeordnet und bearbeitet. Die Generalsanierung des Gymnasiums Fridericianum wird hierbei entsprechend berücksichtigt.

 

Die baulichen Maßnahmen für das Programm Zukunft Grundschulen und Ganztagsbetreuung (ZGG) werden gesondert erfasst und ebenso nach den zur Verfügung stehenden Ressourcen eingeordnet und bearbeitet.

 

 

2.    Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

 

Fridericianum: Baulicher Zustand, Sanierungsbedarf

 

Der bauliche Zustand der Gebäude des Fridericianums entspricht weitestgehend dem Stand der Errichtungszeit. Zu den Erweiterungen und Sanierungen größeren Umfangs gehören die Erneuerung der Heizungsanlage (2002), der Anbau der Mittagsbetreuung (2007/08), die Sanierung der Sporthalle (2007/08) und die Grundverkabelung (2013-15).

 

Wesentlicher Sanierungsbedarf zeigt sich in der notwendigen energetischen Sanierung der Gebäudehülle und der Erneuerung des außenliegenden Sonnenschutzes, der Verbesserung der Rettungswegesituation und der Erneuerung der haustechnischen Anlagen, wobei hier vor allem die Fachunterrichtsräume, die Beleuchtung und die WCs zu nennen sind.

 

In den Gebäuden des Fridericianums erfolgt laufender Bauunterhalt zur Sicherung des Schulbetriebs (2016: 71 T€; 2017: 55 T€; 2018: 93 T€). Die Wartung der wartungspflichtigen technischen Anlagen wird turnusmäßig mit entsprechender Mängelbeseitigung durchgeführt. In den Fachunterrichtsräumen erfolgte eine Teilstilllegung von Medien in Rücksprache mit den Fachlehrern, sodass Sicherheitsmängel derzeit nicht vorliegen.

 

Der Schulbetrieb ist grundsätzlich nicht beeinträchtigt. Allerdings sind bei der Nutzung der Fachunterrichtsräume organisatorische Maßnahmen notwendig.

 

Die Erarbeitung eines Gesamtsanierungskonzeptes für das Fridericianum ist die Grundlage für eine mögliche vertiefte gebäudeweise Weiterplanung und Realisierung. Das Gesamtkonzept ist auch die Grundlage für die Fördermittelbeantragung.

 

 

Fortsetzung des Schulsanierungsprogramms (SSP) im Zusammenhang mit dem Programm Zukunft Grundschulen und Ganztagsbetreuung (ZGG)

 

Der Planungs- und Umsetzungsstand des laufenden SSP ist in der Anlage „Terminszenario und Ressourcenplanung SSP“ dargestellt. Die personellen Ressourcen im GME und im Schulverwaltungsamt sind vollständig mit den laufenden Projekten und Tätigkeiten ausgelastet:

 

Die Sanierung der Bestandssporthalle und der Erweiterungsneubau der Sporthalle des Albert-Schweitzer-Gymnasiums (ASG-T; Beschluss 242/269/2018) befindet sich in der Ausschreibungsphase. Die Verschiebung des Baubeginns auf 2020 erfolgt aufgrund fehlender wirtschaftlicher Ausschreibungsergebnisse des Gewerks Rohbau (MzK 242/320/2019). Die Generalsanierung des Marie-Theres-Gymnasiums (MTG; Beschluss 242/208/2017) befindet sich planmäßig in der Bauphase. Für die Sanierung der Berufsschule mit Ersatzneubau läuft die Entwurfsplanung (BS; Beschluss 242/307/2019).

 

Als neue Maßnahmen sind die Generalsanierung des Gymnasiums Fridericianum (GYF) und die Sanierung der Sporthalle des Ohm-Gymnasiums (Ohm-T) voraussichtlich ab Ende 2022 vorgesehen. Das SSP soll weitergeführt werden mit dem Ersatzneubau der Wirtschaftsschule (Fortsetzung Masterplan Campus Berufliche Bildung Erlangen, Beschluss 242/138/2016), den Sanierungen der Sporthallen Zimmermannsgasse und Loschge-Grundschule sowie den Sanierungen der Grundschulen Eltersdorf und Frauenaurach.

 

 

Parallel zum SSP sind die Baumaßnahmen des ZGG in die Ressourcenplanung einzuordnen. Hier ist die Aufstellung eines gesonderten Maßnahmenprogramms angebracht, da die inhaltliche Umsetzung des Programms Zukunft Grundschulen und Ganztagsbetreuung nicht zwangsweise eine Schulsanierung zur Folge hat und wiederum noch offene Schulsanierungen nicht in jedem Fall dem ZGG zuzuordnen sind.

 

Der gesetzliche Anspruch auf Ganztagsbetreuung besteht voraussichtlich ab 2025. Nach dem Bedarfs- und Richtungsbeschluss (IV/054/2018) wird baulicher Handlungsbedarf in der Friedrich-Rückert-Grundschule (Erweiterung), der Pestalozzi-Schule (Generalsanierung oder (Teil-) Ersatzneubau), der Hermann-Hedenus-Schule (Teilersatzneubau), der Mönauschule (Generalsanierung und Erweiterungs-/Ersatzneubau) und der Michael-Poeschke-Schule (Generalsanierung und Erweiterungsneubau) gesehen.

 

Die Priorisierung der Friedlich-Rückert-Schule (FRS) ist in der Beschlussvorlage IV/063/2019 dargestellt.

 

 

3.    Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

 

Fortsetzung des Schulsanierungsprogramms (SSP)
Gymnasium Fridericianum und Sporthalle Ohm-Gymnasium

 

Bei Berücksichtigung des laufenden SSP mit den voraussichtlich zur Verfügung stehenden finanziellen und personellen Kapazitäten wird derzeit für die Generalsanierung des Gymnasiums Fridericianums folgender Projektablauf eingeschätzt: Planerauswahlverfahren nach der Vergabeverordnung (VgV) voraussichtlich Ende 2022, Planungsbeginn Gesamtkonzept voraussichtlich 2023. Die zeitliche Einordnung der Baudurchführung kann in Abhängigkeit der gebildeten Bauabschnitte dann ab ca. 2025 erfolgen.

 

Die theoretische Beschleunigung des Maßnahmenbeginns auf 2021 wäre nur mit der Besetzung von drei zusätzlichen Ingenieursstellen (Hochbau, Versorgungstechnik, Elektrotechnik) möglich. Dies wird aus Sicht der Verwaltung als organisatorisch nicht sinnvoll angesehen. Zudem wären die für das Projekt notwendigen Haushaltsmittel bereits ab 2021 zur Verfügung zu stellen.

Aus diesen Gründen wurden von der Verwaltung für das SSP keine Stellenschaffungsanträge gestellt.

 

Die Sanierung der Sporthalle Ohm-Gymnasium ist im Zusammenhang mit der Fertigstellung der Vierfachsporthalle des Bürger-, Begegnungs- und Gesundheitszentrums (BBGZ) zu sehen. Erst nach dessen Inbetriebnahme voraussichtlich Frühjahr 2022 kann die Maßnahme begonnen werden: VgV-Verfahren voraussichtlich 2022, Planungsbeginn 2023, Baudurchführung ca. 2024-26. Auf die MzK 242/277/2018 zur Verschiebung der Baumaßnahme Ohm-Sporthalle wird verwiesen. Die Aktualisierung des Projektablaufs ergibt sich aus der aktualisierten Planung der Baudurchführung des BBGZ 2020-2022 sowie der Sporthalle des Albert-Schweizer-Gymnasiums bis 2023.

 

 

 

Beginn Programm Zukunft Grundschulen und Ganztagsbetreuung
Erweiterungsneubau Friedrich-Rückert-Schule

 

Zur Errichtung des Erweiterungsneubaus bis 2025 und der Vorbereitung der weiteren Baumaßnahmen im ZGG sind zusätzliche Personalstellen erforderlich: 1 VZÄ im GME, Sachgebiet Neubau, 1 VZÄ im GME, Sachgebiet Betriebstechnik, ½ VZÄ im Schulverwaltungsamt.

 

Bei positivem Beschluss über die hierfür laufenden Stellenschaffungsanträge, der Annahme der Besetzung dieser bis zum 4. Quartal 2020 und der Untersetzung der Baumaßnahme FRS mit den entsprechenden Haushaltsmitteln ist der Projektbeginn zur Erweiterung der FRS mit dem notwendigen VgV-Verfahren im 4. Quartal 2020 möglich, Planungsbeginn dann voraussichtlich Mitte 2021, Baudurchführung voraussichtlich Frühjahr 2023 bis 2025.

Nur unter diesen Voraussetzungen kann die bisher angenommene gesetzliche Verpflichtung bis Mitte der 20er Jahre für die Ganztagesbetreuung an der FRS realisiert werden.

 

Mit dem Bestandspersonal ohne Verstärkung der Kapazität im GME und im Schulverwaltungsamt ergibt sich eine spätere terminliche Abfolge wie folgt: VgV-Verfahren voraussichtlich 2023, Planungsbeginn voraussichtlich 2024, Baudurchführung voraussichtlich 2026 bis 2028.

 

 

4.    Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

                 werden nicht benötigt

                 sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                               bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                         sind nicht vorhanden


Anlagen:

-       Fraktionsantrag SPD, FDP, Grüne Liste vom 07.05.2019

-       Fraktionsantrag CSU vom 14.05.2019

-       Fraktionsantrag Freie Wählergemeinschaft Erlangen vom 13.06.2019

-       Terminszenario SSP Stand 07.06.2019