Betreff
Antrag 205/2018 CSU: Vergleich der acht bayerischen Großstädte in der Förderung des Sports
Vorlage
52/222/2019
Aktenzeichen
I/52
Art
Beschlussvorlage

1. Die Darstellung der Sportförderung der acht bayerischen Großstädte wird zur Kenntnis genommen.

2. Der Fraktionsantrag der 205/2018 der CSU-Fraktion ist damit bearbeitet.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Aufzeigen der Sportfördermöglichkeiten der acht bayerischen Großstädte

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Der vereinsorganisierte Sport in Deutschland wird größtenteils ehrenamtlich durch Übungsleiter*innen, Abteilungsleiter*innen und Vorstandsmitglieder wahrgenommen. Die Sportvereine übernehmen in der Gesellschaft eine Reihe von Aufgaben. Viele Kommunen unterstützen dieses Engagement mit einer unterschiedlich ausgestalteten Form der Sportförderung.

Daher soll eine Darstellung der Sportförderung der acht größten bayerischen Kommunen nach den folgenden Gesichtspunkten erfolgen:

 

• Aufwendungen für die bestehenden Sportanlagen der Stadt (Sporthallen, Sportbäder, stadteigene Außenanlagen, wie z.B. Bezirkssportanlagen),

• Bau neuer Sportanlagen durch Stadt oder Vereine,

• unmittelbare Förderung des Vereinssports,

• sportinnovativen Projekte der Stadt und der Vereine,

• städtischen Sportsteuerung,

• Beratung der Vereine für den Aufbau effektiver, professioneller Strukturen

 

 

 

 

 

 

 

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Eine vergleichende Übersicht und Darstellung der Sportförderung ist in der Anlage aufgeführt.

 

Aufwendungen für die bestehenden Sportanlagen der Stadt

 

Hinsichtlich der Sportanlagen lässt sich zunächst feststellen, dass eine direkte Vergleichbarkeit der gedeckten Sportflächen (Sporthalleneinheiten) anhand des vorliegenden Zahlenmaterials nur eingeschränkt aufzeigen lässt. Ohne detaillierte Kenntnisse in welchen Kommunen Sportvereine auf Sporthallen zugreifen, ergibt sich lediglich eine Tendenz, ob ausreichend Sporthallen zur Verfügung stehen. Unter der Annahme, dass sich das Verhältnis der Sportangebote der Vereine und das dadurch resultierende Bedürfnis für eine Sporthalle zwischen den untersuchen Kommunen als ausgeglichen betrachtet werden kann, bestätigt sich die Tendenz für die Stadt Erlangen, zu wenig Sporthalleneinheiten für den Vereinssport anbieten zu können. Kommen in Erlangen 2,93 Sportvereine auf eine Sporthalleneinheit, so müssen sich in Ingolstadt 1,53 und Würzburg 1,57 Vereine lediglich eine Sporthalleneinheit teilen.

Weiterhin ist die Anzahl der vereinseigenen Sporthallen nicht bekannt und kann nicht mit in der Betrachtung berücksichtigt werden.

 

Bau neuer Sportanlagen durch Stadt

 

Beim Bau von neuen kommunalen Sporthallen fällt auf, dass lediglich die Stadt Augsburg keinen Neubau plant. Alle anderen Kommunen verbessern ihre Hallenkapazitäten aktuell und in den nächsten Jahren.

 

Insbesondere die Städte München und Nürnberg erweitern ihren Bestand an Sporthallen deutlich. In München werden 91 und in Nürnberg 16 neue Sporthalleneinheiten entstehen.

In Würzburg entsteht eine neue kommunale Sporthalle. Allerdings verfolgt man dort die Intension, dass die Sportvereine die Sporthallen bauen sollen, die dann entsprechend durch die Sportförderung finanziell unterstützt werden.

 

Dies gibt es auch in München. So fördert die Stadt München die Vereine über die reguläre Förderung hinaus auch durch das Sonderförderprogramm für Sportvereine. Dafür steht ein gemeinsames Budget von 4 Mio. Euro im Jahr zur Verfügung. Aufgrund der großen Nachfrage nach dem Sonderförderprogramm hat der Stadtrat das Budget für 2018 und 2019 aufgestockt:

            2018 einmalig 14.398.000 Euro

            2019 einmalig 12.475.000 Euro

Die Stadt München unterstützt bei 60 Prozent der Baukosten (30 Prozent Zuschuss, 30 Prozent Darlehen) aktuell neun große Projekte.

 

Weiterhin hat die Landeshauptstadt München in den vergangenen Jahren ein „Sportbauprogamm“ beschlossen. Darin heißt es, dass „ein massiver, systematischer, fortlaufender Ausbau der Sportinfrastruktur, um die Grundversorgung mit Sportflächen für die Münchnerinnen und Münchner sicherzustellen ist“. Die Investitionen erfolgen in drei Bereichen:

            Städtische Freisportanlagen:

            Erneuerungen, Erweiterungen und Generalinstandsetzungen

            Sportgroß- und Sonderprojekte, z.B. Olympiaregattaanlage

            Förderung von Vereinsbaumaßnahmen

 

So liegen bei 55 Maßnahmen der Sportvereine in München Investitionen von 68,1 Mio. € vor, welche mit ca. 33,6 Mio. € von der Stadt München gefördert werden.

 

Unmittelbare Förderung des Vereinssports

 

Bei der unmittelbaren Förderung des Vereinssports lässt sich zunächst feststellen, dass die Städte Würzburg (88) und Fürth (63) bei jeweils 130.000 Einwohner*innen wenig Sportvereine haben, die beim BLSV gemeldet sind, bzw. förderberechtigt sind.

 

Die direkte Sportförderung zielt bei allen untersuchten Kommunen auf eine Unterstützung des Sportbetriebs und der Vereinssportanlagen ab. Alle acht bayerischen Großstädte verfügen über eine Förderung der Übungsleiter/ Vereinspauschale, die meisten haben zusätzlich eine Förderung der Jugend/ Barzuwendung für Mitglieder unter 18 Jahren.

 

Ein weiterer fester Bestandteil der kommunalen Förderung ist die Unterstützung bei vereinseigenen Sanierungs- und Baumaßnahmen. Alle Kommunen fördern hier mit sechs- bzw. siebenstelligen Summen. Lediglich die Stadt Ingolstadt liegt hier mit 67.000 € deutlich hinter allen anderen Kommunen.

 

Auch der Unterhalt der Sportanlagen wird direkt über Fördergelder (Unterhaltskosten für Vereinssportanlagen, Unterhaltszuschuss, Betriebs- und Pflegekostenzuschüsse, Energie- und Wasserzuschüsse) und zusätzlich mit kommunalen Unterhaltsmaßnahmen wie Rasenpflege unterstützt. Lediglich die Stadt Fürth konnte hier keine Daten dazu liefern, da unterschiedliche Haushaltsstellen betroffen sind.

 

In Erlangen erfolgt neben den Rasenpflegemaßnahmen der Sportplatzpflegetruppe von EB 77 eine finanzielle Unterstützung nur für diejenigen Vereine, die mit einem Schulsportvertrag ausgestattet sind.

Zusätzliche Förderungen für die Sportvereine sind dann individuell ausgestaltet und nur teilweise deckungsgleich.

 

Durchgängig vorhanden ist die Subventionierung von Freisportanlagen und Sporthallengebühren. Genauso ist es bei allen untersuchten Kommunen üblich Grundstücksflächen in Form von vergünstigten Miet-, Pacht- und Erbpachtverträgen zur Verfügung zu stellen.

 

Sportinnovative Projekte der Stadt

 

Bei der Untersuchung der sportinnovativen Projekte konnten nur die kommunalen Projekte abgefragt werden. Auch hier gibt es eine vielfältige und unterschiedliche Ausgestaltung von Maßnahmen.

 

Bei allen untersuchten Städten ist eine Ausrichtung auf den nichtorganisierten Sport bzw. vereinsungebundene Angebote erkennbar. Alle Kommunen haben die Thematik „Sport im öffentlichen Raum“ in ihre Planungen fest verankert. Die Ausgestaltung von Fitnessparcours, Calanethicsanlagen, Trend- und Actionsporthallen, Basketball- und Beachvolleyballfelder, Skateanlagen und natürlich auch Bolzplätze und Tischtennisplatten ist individuell in den acht Großstädten vorhanden.

 

Neben der Bereitstellung von Sportanlagen für alle Bewohner*innen werden auch praktische Sportangebote in unterschiedlicher Ausgestaltung von den Sportämtern übernommen. So bietet München ein eigenes Freizeitsportprogramm und ein Hallenferienprogramm. In Nürnberg gibt es das Programm „Mach mit – bleib fit: kostenlose Übungsstunden“ und Bewegte Kita – Wachsen mit Bewegung. In Regensburg wird „Sport im Park“ und „Regensburg goes fit“ angeboten. „Tauch nicht ab! – Projekt zur Förderung der Schwimmfähigkeit“ heißt ein Projekt aus Würzburg.

In Erlangen existiert seit über 50 Jahren das Programm „1000-Punkte für Deine Gesundheit“, welches sich zu einem Senioren*innen-Angebot entwickelt hat. Seit 2018 gibt es auch „der bewegte Stadtteil“ in Büchenbach, Am Anger und in Bruck mit offenen, niederschwelligen Bewegungsangeboten.

 

Städtische Sportsteuerung

 

Die Steuerung der Sportförderung ist zum einen dadurch gewährleistet, dass alle acht untersuchten Städte über einen eigenen Sportausschuss und zum anderen alle über ein eigenes Sportamt bzw. Sportservice (Nürnberg und Fürth) verfügen. Bis auf Ingolstadt haben alle eine Sportentwicklungsplanung auf deren Grundlagen eine systematische Sportförderung möglich ist. Weitestgehend sind auch Personalstellen zur Unterstützung der Thematik vorhanden, wobei nicht abgefragt wurde in weit diese ausreichend dimensioniert sind.

 

Lediglich drei Sportämter verfügen über ein jährliches Arbeitsprogramm. Auch gibt es nicht in allen Städten einen Sportverband oder Stadtsportbund, um die Interessen der Sportvereine außerhalb der Unterstützung des BLSV zu vertreten.

 

Beratung der Vereine für den Aufbau effektiver, professioneller Strukturen

 

Die Beratung der Vereine für den Aufbau effektiver und professioneller Strukturen hat allein in Nürnberg einen Eingang in die Sportförderung gefunden. Dort werden sowohl Zuschüsse zur nachhaltigen Vereinsentwicklung bereitgestellt als auch Fördermöglichkeiten für hauptamtliches Personal angeboten.

 

Lediglich in Regensburg besteht die Möglichkeit der Unterstützung zur Vereinsmanagerausbildung und in Würzburg wird die Förderung von hauptamtlichem Personal angeboten. In allen anderen Kommunen findet sich neben der allgemeinen Vereinsberatung kein ausgeprägtes Förderinstrument zur Verbesserung von effektiven und professionellen Strukturen in den Sportvereinen.

 

Fazit:

 

Die Sportförderung - meist in Form von Sportförderrichtlinien für den organisierten Sport - ist ein fester Bestandteil der kommunalen Unterstützung des Sports in den acht untersuchten Kommunen. Neben der wichtigen Unterstützung der Sportvereine widmen sich alle acht bayerischen Großstädte auch den Bevölkerungsgruppen, die individuell und/oder in freien Gruppen Sport und Bewegung in ihrer Stadt betreiben. Dies erfolgt sowohl in Form von Bereitstellung von Infrastruktur als auch durch Programme für unterschiedliche Zielgruppen.

 

Einen aussagefähigen Vergleich der finanziellen Ausstattung sowohl für den Betrieb und das Personal von Sporthallen, Freisportanlagen und Bäder kann diese Abfrage und Darstellung nicht liefern. Die unterschiedlichen Datenmaterialien müssten aufwendig nachgefragt, verändert oder ergänzt werden, um eine vergleichbare Größe zu liefern. Gleichzeitig sind nicht immer trennscharf Zahlen zu ermitteln, die dem Schulsport oder dem Vereinssport zuzuordnen sind. Dies macht eine transparente Aussage und letztlich eine Vergleichbarkeit sehr schwierig.

 

Neben den nahezu deckungsgleichen Förderprogrammen in Form von Grundstücksüberlassungen, Unterstützung für den Unterhalt von Sportanlagen, Förderung des Sportbetriebs auf der Seite der Förderung des organisierten Sports, gibt es noch weitere unterschiedliche Ausprägungen für die Förderung der Sportvereine.

Gleiches gilt für die Bereitstellung von Infrastruktur für alle freien Sportgruppen und individuell Sporttreibende. Auch hier gibt es gleiche Ausprägungen von Sport- und Bewegungsanlagen.

 

Letztlich gilt es, die Sportförderung auf den individuellen Bedarf der in der Kommune lebenden Bevölkerung abzustimmen. Von großer Bedeutung ist eine Sportentwicklungsplanung, die in einem kooperativen Planungsverfahren Maßnahmen umsetzt und mit einer permanenten Steuerung der Politik die Möglichkeit zum Handeln einräumt.

 

 

 

 

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Haushaltsmittel

X               werden nicht benötigt

              sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                    sind nicht vorhanden


Anlagen:        Darstellung Sportförderung