Erarbeitung des Leitfadens für vielfältige Veranstaltungsplanung der Stadt
Der
Seniorenbeirat unterstützt die Erarbeitung des Leitfadens für vielfältige
Veranstaltungsplanung der Stadt. Die Verwaltung möge in dem zu erarbeitenden
Leitfaden aufzeigen, dass bei einer
öffentlichen
Veranstaltung ein barrierefreier Zugang zu einer Toilette (auch mobile
barrierefreie Toilette) nachgewiesen werden soll. Die Verwaltung möge
aufzeigen, wie für ehrenamtliche Veranstaltende finanzielle Belastungen für
eine ggf. notwendige Bereitstellung einer mobilen barrierefreien Toilette
vermindert werden können, z.B. durch Zuschüsse und Abdeckung der Kosten bei
Veranstaltungsausfall.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Im Dezember 2006
verabschiedete die Generalversammlung der Vereinten Nationen in New York das
Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN
Behindertenrechtskonvention – BRK). Die allgemeinen Menschenrechte sind demnach
so anzuwenden und auszulegen, dass auch für Menschen mit Behinderungen
eine gleichberechtigte Teilhabe in allen Lebensbereichen möglich ist.
Mit Stadtratsbeschluss vom 16. Juli 2002 ist die Stadt Erlangen der sog. „Erklärung von Barcelona“ beigetreten mit der Selbstverpflichtung zum Konzept „Barrierefreies Erlangen“. Die Umsetzung dieses Konzepts mit den daraus folgenden Aufgaben ist weiterhin als Daueraufgabe anzusehen, da eine vollständige und optimale Erfüllung der Inklusion derzeit noch nicht absehbar ist.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Viele Seniorinnen und Senioren sind in den verschiedenen
Stadtteilen über Jahrzehnte den dort aktiven Vereinen, Kirchengemeinden und
Organisationen verbunden. Auch wenn die eigene aktive Mitarbeit nicht mehr
möglich ist, ist die Pflege der gewachsenen sozialen und freundschaftlichen
Kontakte ein wichtiger Aspekt der Lebensqualität der älter werdenden Menschen.
Um den Besuch von öffentlichen Veranstaltungen und Festen der Vereine und Verbände auch Menschen mit Mobilitätseinschränkungen zu ermöglichen, ist am Veranstaltungsort eine barrierefrei zugängliche Toilette notwendig.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Der Seniorenbeirat informiert den Oberbürgermeister mit beiliegendem Schreiben über seinen Beschluss. Der Oberbürgermeister wird diesen Antrag als seinen Antrag weiterverfolgen.
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt (für die Erstellung des Leitfadens)
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: Entwurf eines Schreibens des Seniorenbeirates an Oberbürgermeister Dr. Janik