1. Die Ausführungen der Verwaltung werden zur Kenntnis
genommen.
2. Die Priorisierung der Lenkungsgruppe Ganztag, die
Friedrich-Rückert-Schule (FRS) Erlangen als erste Grundschule im Rahmen des
Programms „Zukunft Grundschulen und
Ganztagsbetreuung“ durch einen Ergänzungsbau zu erweitern, wird aufgrund
der zukünftigen Bedarfslage anerkannt.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, die Planungen für
einen Ergänzungsbau zu konkretisieren und bis 2025 parallel zum laufenden
Schulsanierungsprogramm umzusetzen.
4. Die Verwaltung wird beauftragt, den erforderlichen
Personalbedarf zum Stellenplanverfahren 2020 anzumelden.
5. Die erforderlichen Finanzmittel sind für die
Haushaltsjahre 2021 ff. anzumelden.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw.
Wirkungen sollen erzielt werden?)
Ziel ist es, die FRS entsprechend der nach
Schülerprognose zu erwartenden Erhöhung der Schüler*innenzahl und in Bezug auf
den im Jahr 2025 kommenden Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung im
Grundschulalter durch einen Ergänzungsbau zu erweitern, um fehlende
Klassenraumkapazitäten zu schaffen sowie vorhandene Provisorien zur Umsetzung
des schulischen Ganztags in dauerhafte Lösungen zu überführen.
Die Priorisierung der FRS als erste Grundschule, die im Rahmen des Programms „Zukunft Grundschulen und Ganztagsbetreuung“ anzugehen ist, erfolgte durch die Lenkungsgruppe Ganztag, in der Stadtjugendamt, Schulverwaltungsamt, Sachgebiet für Statistik und Stadtforschung, Volkshochschule, Gebäudemanagement, Bildungsbüro und Staatliches Schulamt übergreifend seit März 2018 unter Leitung von Ref IV zusammenarbeiten. Hierdurch wurden zur Einschätzung der bestehenden Bedarfe verschiedene Kriterien (demographische und städtebauliche Entwicklung, pädagogisch-schulische Belange, bestehende Versorgungssituation mit Ganztagsbetreuungsplätzen in Schule und Jugendhilfe, bauliche und technische Substanz, soziale Situation im Schulsprengel) mitgedacht. Zudem flossen die Ergebnisse der bisher durchgeführten Schulsprengelkonferenzen in die Bedarfseinschätzung ein. Im Richtungsbeschluss zum Programm „Zukunft Grundschule und Ganztagsbetreuung“ wurden fünf Erlanger Grundschulen herausgestellt, an welchen nach ausführlicher Analyse Handlungsbedarfe festzustellen waren. Für das weitere Vorgehen musste nun eine Priorisierung entsprechend der Dinglichkeit der Bearbeitung abgestimmt werden. Hierbei wurde die FRS als erste anzugehende Schule priorisiert. Die weiteren vier Grundschulen stehen zur Bearbeitung aus.
Folgende Gründe sprechen für das zeitnahe Angehen der FRS:
· Die FRS befindet sich inmitten des sich städtebaulich stark entwickelnden Bezirks Rathenau. Aufgrund der Schaffung von neuem Wohnraum (Abbildung 1) im Schulsprengel Friedrich-Rückert (insbesondere in den Bereichen Erlanger Höfe, Brüxer Straße und Hans-Geiger-Str.)[1] werden die Schülerzahlen laut Schülerprognose 2019 von derzeit 14 Klassen (287 Schüler*innen im Schuljahr 2018/19) in den kommenden Jahren auf 16 Klassen (387 Schüler*innen im Schuljahr 2024/25) steigen (Abbildung 2). Bis zum Schuljahr 2024/2025 ist somit mit einer Steigerung um 100 Schüler*innen (+26%) zu rechnen.
· Die bestehenden Klassenraumkapazitäten sind an der FRS nicht ausreichend vorhanden. Aktuell wird angenommen, dass die Schule unter Mobilisierung aller Raumkapazitäten mindestens zwei zusätzliche Klassenzimmer benötigt. Mit steigenden Schülerzahlen wird auch der Bedarf an ganztägiger Betreuung steigen.
Abbildung 2: Prognose 2019 Ganztagsbetreuungsplätze FRS (Quelle: Jugendhilfeplanung)
·
Durch die
Einrichtung eines gebundenen Ganztagszuges zum Schuljahr 2018/2019 wurde
bereits mit dem Ausbau der Ganztagsbetreuung im Sprengel begonnen. Der
eingerichtete Ganztagszug (23 Kinder) wird aktuell in einem Container auf dem
Schulhof untergebracht. Die Mittagsversorgung erfolgt provisorisch durch
externe Essensanlieferung. Eine längerfristige Unterbringung im Container ist
bei Aufbau des Ganztagszuges aufgrund fehlender räumlicher Kapazitäten nicht
denkbar, zumal die Schule perspektivisch die Einrichtung eines offenen
Ganztagsangebotes neben dem gebundenen Zug erwägt. Zur Sicherstellung der
Qualität des Angebots wird ein adäquater Anbau für eine Mensa und
Differenzierungsflächen für die Ganztagsschule sowie für die benötigten
zusätzlichen Klassenzimmer zu errichten sein. Außerdem besteht dann auch die
Notwendigkeit einer Neugestaltung des Schulhofs. Die Schulsprengelkonferenz hat
bereits im April 2018 stattgefunden. Dort wurde deutlich, dass über die
gebundene Ganztagsschule und die beschlossenen Lernstubenplätze hinaus weitere
Ganztagsbetreuungsplätze benötigt werden.
·
Die aktuelle
schulbezogene Versorgungsquote liegt bei ca. 67% im Schuljahr 2018/19 am
niedrigsten im stadtweiten Vergleich. Mit den prognostizierten insgesamt 16 Klassen wären 387
Schüler*innen im Schuljahr 2024/25 zu betreuen (100%-Quote). Diese könnten sich
perspektivisch auf folgende
Betreuungsformen verteilen:
Betreuungsart |
Anzahl der Schüler*innen (SuS) |
Gebundener Ganztag-Zug: |
100 (SuS) |
2 Lernstuben fertiggestellt bis 2021: |
32 (2 Gruppen
á 16) SuS[2] |
Mittagsbetreuung (ggf. OGT): |
60 SuS |
Hort Sonnenblume |
75 SuS |
Siekids Kinderburg[3] |
31 SuS |
Insgesamt: |
298 SuS |
Durch die Ergreifung
entsprechender baulicher Maßnahmen an der FRS könnte sich unter Einbezug der
außerschulischen Betreuungsformen im Sprengel die Betreuungsquote auf 77% erhöhen und somit die Betreuungssituation im Sprengel insgesamt verbessert
werden. Sollten alle Schüler*innen im Sprengel einen Betreuungsplatz in
Anspruch nehmen, würden 89 Schüler*innen
nicht im Sprengel versorgt werden können. Die
Erfahrungen zeigen jedoch, dass nicht alle Eltern das Betreuungsangebot im
Grundschulalter in Anspruch nehmen. Zudem wäre durch den Rechtsanspruch das
Sprengelgebot ausgesetzt und die Möglichkeit gegeben, die Schüler*innen auf
Angebote in anderen Sprengeln zu verteilen, um dem Rechtsanspruch gerecht zu
werden.
· Um andere Maßnahmen neben einer baulichen Lösung zu überprüfen, hat die Schulentwicklungsplanung verschiedene Varianten einer Umsprengelung hin zur Michael-Poeschke-Schule berechnet. Die Berechnungen ergaben, dass eine Änderung der Sprengelgrenze der FRS nur eine geringe Flächenersparnis einbringen würde. Da die erforderlichen Flächen für zusätzliche Klassenzimmer sowie die Flächen für den Ausbau des Ganztagszuges auf dem Grundstück der Schule hergestellt werden können, wird eine mögliche Umsprengelung, auch im Hinblick auf den massiven Umsetzungsaufwand nicht weiterverfolgt.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die
Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
In vier Jahren soll ein Anbau vorhanden sein. Dieser Anbau ist für den Ausbau der Ganztagsschule dringend notwendig und muss neben mindestens zwei Klassenzimmern und Differenzierungsräumen außerdem Aufenthaltsflächen sowie Flächen für den Küchen- und Mensabereich beinhalten. Erste Prüfungen haben ergeben, dass eine zusätzliche Hauptnutzfläche von voraussichtlich ca. 900m² geschaffen werden muss (BGF ca. 1500m²). Diese Flächenerweiterung ist auf dem derzeitigen Gelände der FRS möglich und herzustellen. Weitere zusätzliche Flächen können an der Schule allerdings nicht erschlossen werden. Besonders in Hinblick auf den Ganztagsausbau der FRS ist es unabdingbar, möglichst viele Freiflächen an der Schule zu erhalten.
Weitere
Planungen sowie eine parallele Umsetzung zum laufenden Schulsanierungsprogramm
(SSP) können allerdings nur bei ausreichenden personellen Ressourcen in den
Fachämtern zeitnah aufgenommen werden. Bei ausreichenden personellen Ressourcen
wäre ein Planungsbeginn frühestens im Herbst 2020 mit dem VgV-Verfahren zur
Planerauswahl denkbar.
Ohne zusätzliche Personalressourcen kann eine Planung frühestens ab 2026
angedacht werden.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
·
Die Schule wurde
im Rahmen des Schulsanierungsprogramms 2009 generalsaniert. Aus baulicher Sicht
bestehen am Hauptgebäude aktuell keine Handlungsbedarfe. Die bauliche Umsetzung
der Erweiterung auf Grundlage der bisher bekannten Bedarfe wird grob geschätzt
einen Investitionsbedarf von ca. 4 bis 7 Mio. EUR auslösen.
·
Die
auf der IP-Nr. 211.500 (Ausbau Ganztagesbetreuung – Planungsleistungen)
enthaltenen Planungsmittel sind auf das Haushaltsjahr 2020 zu übertragen.
·
Der
Personalbedarf bei Amt 24 (Amt für Gebäudemanagement) liegt für diese Maßnahme
bei 1,0 VzÄ Sachbearbeitung (Versorgungs-/E-Technik) und 1,0 VzÄ
Sachbearbeitung (Planung/Projektsteuerung). Dieser wurde in das
Stellenplanverfahren für den Haushalt 2020 eingebracht. Ohne Anpassung der
Personalkapazität ist eine Bearbeitung parallel zum laufenden
Schulsanierungsprogramm bei Amt 24 nicht möglich.
·
Der
Personalbedarf bei Amt 40 (Schulverwaltungsamt) liegt für diese Maßnahme bei
0,5 VzÄ Projekt- und Sachbearbeitung (Raumbedarfs- und Ausstattungsplanung,
Zuschusswesen, etc.). Dieser wurde in das Stellenplanverfahren für den Haushalt
2020 eingebracht. Ohne Anpassung der Personalkapazität ist eine Bearbeitung
parallel zum laufenden Schulsanierungsprogramm bei Amt 40 nicht möglich.
·
Die
voraussichtliche Förderung für die obigen Maßnahmen wird sich zwischen der
üblichen FAG bzw. FAGplus15 (für Ganztag also zwischen 55% bis zu 70% der
förderfähigen Kosten) bewegen. Die konkreten Fördermöglichkeiten werden seitens
der Verwaltung geprüft und ausgeschöpft.
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur
Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr. 211.500; 2019: 200.000€
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
[1] Vgl. Stadt Erlangen, Statistik und Stadtforschung (2018): Kleinräumige Bevölkerungsprognose 2018 – 2033, insbesondere S. 10, 23 und 38
[2] Die Realisierung der Lernstuben ist noch nicht final
geklärt.
[3] Zu beachten ist, dass die Platzvergabe in der betrieblichen Einrichtung Kinderburg primär über Betriebszugehörigkeit und nicht über besuchte Schule oder Wohnort vergeben wird.
Anlagen: