Betreff
Interkommunales Kompensationsmanagement im Mittelfränkischen Becken; Vereinsgründung und Beitritt der Stadt Erlangen
Vorlage
611/286/2019/1
Aktenzeichen
VI/61
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Die Stadt Erlangen unterstützt die Gründung eines Vereins zum Interkommunalen Kompensationsmanagement im Mittelfränkischen Becken.

 

Die Stadt Erlangen soll Gründungsmitglied werden.


1.    Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Für Eingriffe in Natur und Landschaft ist nach Naturschutzrecht (sowie ggf. nach weiteren Fachgesetzen) ein Ausgleich zu leisten. Die Möglichkeit zur Bereitstellung geeigneter Flächen stößt in Erlangen zusehends an ihre Grenzen.

 

Vor diesem Hintergrund wurde die Verwaltung mit Beschluss vom 24.10.2017 damit beauftragt, neue Möglichkeiten zur Erfüllung der naturschutz-, artenschutz- und forstrechtlichen Kompensationserfordernisse zu prüfen.

 

Nach der Bayerischen Kompensationsverordnung muss der Ausgleich im gleichen Naturraum wie der Eingriff erfolgen. Die Stadt Erlangen liegt in der Naturräumlichen Haupteinheit 113 – Mittelfränkisches Becken. Kompensationsflächen können daher auch in anderen Gemeinden des Naturraums liegen.

 

Solche Flächen werden derzeit bereits von Betreibern privater Ökokonten sowie interessierten Landwirten angeboten. Lage und Typ der Ausgleichsflächen ist jedoch vom jeweiligen Eigentümer abhängig und i.d.R. nicht in ein (landschafts-)planerisches Konzept eingebunden. Es entsteht ein „Flickenteppich“, auch gegen das Interesse der betroffenen Gemeinden.

 

Das Thema Ausgleichsflächen betrifft damit den verstädterten wie den ländlichen Raum in unterschiedlicher Ausprägung. Die jeweiligen Problemlagen führen zu aktuellem Handlungsbedarf.

 

Durch die Gründung eines Vereins zum Interkommunalen Kompensationsmanagement im Mittelfränkischen Becken soll eine Struktur geschaffen werden, die die Interessen der beteiligten Kommunen zusammenführt (vgl. Anlage 1).

 

 

2.    Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Unter Berücksichtigung der Problematik der Verknappung von ökologischen Ausgleichsflächen einerseits und des berechtigten Wunschs der Kommunen an der Entwicklung ihrer Standorte andererseits wird für die Zukunft ein gemeinsames interkommunales Flächenmanagement angestrebt.

 

Ein Interkommunales Kompensationsmanagement im Mittelfränkischen Becken soll eine Dachorganisation bilden, die auf verschiedenen Tätigkeitsfeldern aktiv sein kann (vgl. Anlagen 3 und 4):

 

·         Vermittlung von Kompensationsflächen (nach fachlichen Kriterien)

·         Planung (aktive Flächensuche und überörtliche Konzepte)

·         Organisation von Unterhalt und Pflege

·         Vorbereitung einer vertieften Zusammenarbeit für ein gemeinsames Ökokonto

 

Um einen niederschwelligen Einstieg zu ermöglichen, wurde von den interessierten Kommunen eine Vereinsstruktur gewählt. Ein späterer Zweckverband ist nicht ausgeschlossen und wird in der weiteren Zusammenarbeit geprüft.

 

Die Stadt Erlangen strebt die Gründung des Vereins und eine eigene Mitgliedschaft an.

 

 

3.    Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Um ein gemeinsames Vorgehen aller interessierten Kommunen zu erreichen, wurde ab Herbst 2018 eine Reihe von Veranstaltungen durchgeführt (vgl. Anlage 4). Diese waren für die Vertreter sämtlicher rund 180 Kommunen im Naturraum offen. Zudem waren Vertreter des Bayerischen Städtetags, des bayerischen Gemeindetags, der Landkreise, der Regionalen Planungsverbände sowie der Metropolregion Nürnberg beteiligt.

 

·         In drei Sitzungen der „Lenkungsgruppe“ wurden der Sachverhalt und die kommunalen Problemlagen erörtert sowie Beispiele aus anderen Regionen vorgestellt. Die Lenkungsgruppe hat die zentralen Weichenstellungen für die zu findende Organisationsstruktur beschlossen.

·         In vier Arbeitsgruppen-Sitzungen wurden konkrete Fragestellungen der Beteiligten besprochen sowie die möglichen Strukturen und Abläufe vorbereitet.

 

Es ist vorgesehen, dass die grundsätzlich interessierten Kommunen diese gemeinsam erarbeiteten Vorschläge in ihre jeweiligen Gremien einbringen und bei entsprechender Zustimmung der Verein gegründet wird.

 

Basis für die Zusammenarbeit bildet der Entwurf einer Vereinssatzung (Anlage 5). Änderungen der Satzung, die Geschäftsordnung und die Leitlinien werden von den künftigen Vereinsmitgliedern in der Mitgliederversammlung beschlossen.

 

Der Verein soll eine Geschäftsstelle unterhalten, die mit den unter 2. genannten Aufgaben betraut wird. Es wird derzeit davon ausgegangen, dass in der Geschäftsstelle eine Stelle des gehobenen Dienstes sowie eine Vorzimmerkraft mit 50% Arbeitszeit zu besetzen sind. Zusammen mit anfallenden Sachkosten werden dafür ca. 150.000 EUR/a veranschlagt.

 

Zur Kostendeckung des Vereins wird eine Umlage erhoben. Diese bemisst sich nach der Einwohnerzahl der Mitgliedskommunen. Die endgültige Höhe ergibt sich aus der Zahl der teilnehmenden Kommunen und deren Einwohnerzahlen. Bei einer Mitgliedschaft von Landkreisen wird sichergestellt, dass keine doppelte Anrechnung der Einwohner erfolgt. Die endgültige Höhe der Umlage wird von der Mitgliederversammlung festgelegt.

 

Nach erfolgter Vereinsgründung werden für die Stadt Erlangen voraussichtlich erstmals im kommenden Jahr Kosten anfallen. Diese sind für den Haushalt 2020 anzumelden.

 

 

4.    Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

                 werden nicht benötigt

                 sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                               bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                         sind nicht vorhanden


Anlagen:            

 

Anlage 1: Präsentation Ausgangslage

Anlage 2: Präsentation Flächenzuordnung

Anlage 3: Präsentation Strukturen

Anlage 4: Zeitstrahl

Anlage 5: Entwurf Satzung