Betreff
StUB-Trassenvariante Nahversorgungszentrum Büchenbach zum Raumordnungsverfahren
Vorlage
VI/191/2019
Art
Beschlussvorlage

Der Stadtrat Erlangen empfiehlt dem ZV StUB in der Darstellung der Vorzugstrasse in den Unterlagen des Raumordnungsverfahrens im Bereich des Nahversorgungszentrums Büchenbach von der Trassenführung der Zuschuss-Rahmenanmeldung nicht abzuweichen und die Variante B-1061 für die durchgehende Streckenführung nicht vorzusehen.

 

Dennoch soll die Lage der Variante B-1061 als Standort für eine Wendeschleife weiterverfolgt werden.

 

 


In der Vorbereitung des Raumordnungsverfahrens für die Stadt-Umland-Bahn erarbeitet und bewertet der ZV StUB derzeit Alternativen und Varianten zur 1993 bzw. 2012 erarbeiteten Planung. Die 2012 in der Zuschuss-Rahmenanmeldung dem Bund und dem Freistaat Bayern vorgestellte Trassenführung dient dabei als Ausgangs- und Vergleichsbasis.

 

Die Entwürfe der Bewertungen wurden im Rahmen des StUB-Dialogkonzepts in öffentlichen Veranstaltungen vorgestellt und diskutiert, zuletzt im 6. Dialogforum am 7. Mai 2019 im Herzogenauracher Vereinshaus.

 

Die Variante B-1061 im Bereich des Büchenbacher Nahversorgungszentrums entspricht der Führung der StUB im Flächennutzungsplan in diesem Bereich. Im Zuge der Planung der Trasse der Zuschuss-Rahmenanmeldung hat man sich in diesem Bereich jedoch bewusst für eine Führung entlang der Mönaustraße und der Lindnerstraße entschieden, die auch in den Bebauungsplanverfahren südlich des Nahversorgungszentrums unterstellt war.

 

Geplant ist seitens der Stadtverwaltung u.a. ein Verknüpfungspunkt zwischen Stadtbusverkehr und StUB im Bereich der Lindnerstraße zur Ermöglichung direkter Umsteigebeziehungen, die auf der Variante B-1061 so nicht mehr möglich wäre.

 

Im Zuge der Planung der Variante B-1061 wurde deutlich, dass eine barrierefreie Haltestelle für den Bereich des Nahversorgungszentrums erst im gerade verlaufenden Teil des Adenauerrings errichtet werden kann. Damit würde diese Haltestelle so nah an die geplante Haltestelle Josef-Will-Straße heran rücken, dass die Realisierung beider Haltestellen nicht mehr sinnvoll erschien.

 

Entsprechend wurde eine Zusammenlegung beider Haltestellen in die Planung aufgenommen. Im Verkehrsmodell kompensieren sich die daraus resultierenden Effekte soweit, dass nur ein marginaler Nachfrage-Unterschied besteht.

 

Die Bewertung des ZV StUB resultiert daher in einem leicht negativen Ergebnis für die Variante B-1061. Die Variante B-1061 wird daher dem ZV StUB nicht empfohlen.

 

Die Ausplanung der Variante hat aber diesen Bereich auch als gut geeignet für die im Büchenbacher Westen notwendige Wendeschleife gezeigt. Diese Wendeschleife war in der Planung von 2012 westlich des Siedlungsbereichs Am Kornfeld vorgesehen und ist notwendig für die gemäß Betriebskonzept in Büchenbach endenden Verstärkerzüge. Wird die Variante B-1061 nicht weiter verfolgt, kommt ihr Bereich daher für eine eingleisige Wendeschleife in Betracht.

 

Eine Ablehnung dieser Beschlussvorlage würde vom ZV StUB entsprechend als ein bewusstes politisches Votum zur Beibehaltung der Trassenführung aus dem Flächennutzungsplan im Bereich dieser Variante, also der Weiterverfolgung der Variante B-1061, aufgefasst werden.

 


Anlagen:        Kartendarstellung der Variante B-1061

                        Bewertungsergebnis der Stufe 2