Betreff
Teilnahme an Sitzungen des Revisionsausschusses
Vorlage
14/222/2019
Aktenzeichen
OBM/14
Art
Beschlussvorlage

Seitens des Ausschussvorsitzenden und von den Ausschussmitgliedern wird die Bitte an die Dienststellen und Beteiligungen ausgesprochen, bei einer entsprechenden Einladung an den
Sitzungen des Revisionsausschusses teilzunehmen.


In der Sitzung des Revisionsausschusses am 27.02.2019 war festzustellen, dass zwei Dienststellen bzw. Beteiligungen nicht an der Sitzung teilgenommen haben, obwohl diese hierzu im Auftrag des Ausschussvorsitzenden eingeladen wurden.

 

Die Teilnahme ist erforderlich, um etwaige Fragen zu Sachverhalten aus den Prüfungsberichten zu beantworten und auch, um den Ausschussmitgliedern bei Bedarf Hintergrundinformationen zur Verfügung zu stellen, die diese für ihre politische Arbeit benötigen.

 

Der Revisionsausschuss ist gemäß Art. 103 Abs. 2 GO bei Gemeinden ab 5.000 Einwohnern ein Pflichtausschuss, der – im Gegensatz zu anderen Ausschüssen – eingerichtet und gemäß den gesetzlichen Bestimmungen tätig werden muss. So ist er für die abschließende Behandlung der Prüfungsberichte zuständig. Um sich ein umfassendes Bild von den Sachverhalten machen zu können, sind oftmals auch Fragen an die beteiligten Dienststellen notwendig.

 

Die Bitte des Ausschussvorsitzenden wird vom Oberbürgermeister ausdrücklich unterstützt. Die Leitung des Revisionsamtes hat am 12.03.2019 an der Referentenbesprechung teilgenommen, um auch dort den Wunsch des Revisionsausschusses nach Teilnahme der Dienststellen und Beteiligungen zu überbringen.

 

Sofern eine Teilnahme der Dienststellenleitung bzw. Geschäftsführung nicht möglich ist, kann selbstverständlich die Stellvertretung oder eine andere beauftragte Person entsandt werden.