1.    Der Stadtrat Erlangen empfiehlt dem ZV StUB in der Darstellung der Vorzugstrasse in den Unterlagen des Raumordnungsverfahrens im Bereich Tennenlohe von der Trassenführung der Zuschuss-Rahmenanmeldung in Form der vorgelegten Variante T-1012 abzuweichen. Die Variante T-1012 soll dabei in den weiteren Planungsschritten soweit optimiert werden, dass die schützenswerten Baumbestände im nördlichen Bereich geschont werden.

 

2.    Die Variante T-1009 soll in der Darstellung im Raumordnungsverfahren als zusätzliche Rückfallebene mit geprüft werden. Der Stadtrat Erlangen spricht sich für eine Umsetzung dieser Variante aus, falls eine angemessene Kostenteilung zwischen Staatlichem Bauamt, ZV StUB und Stadt Erlangen für den mit dieser Variante verbundenen Umbau der B4-Anschlussstelle Tennenlohe vereinbart wird. Aufgrund der damit einhergehenden Verbesserung des Straßenverkehrsflusses muss eine solche Kostenaufteilung die Kosten des Straßenumbaus den betroffenen Straßenbaulastträgern anlasten.

 


In der Vorbereitung des Raumordnungsverfahrens für die Stadt-Umland-Bahn erarbeitet und bewertet der ZV StUB derzeit Alternativen und Varianten zur 1993 bzw. 2012 erarbeiteten Planung. Die 2012 in der Zuschuss-Rahmenanmeldung dem Bund und dem Freistaat Bayern vorgestellte Trassenführung dient dabei als Ausgangs- und Vergleichsbasis.

 

Die Entwürfe der Bewertungen wurden im Rahmen des StUB-Dialogkonzepts in öffentlichen Veranstaltungen vorgestellt und diskutiert, zuletzt im 6. Dialogforum am 7. Mai 2019 im Herzogen-auracher Vereinshaus.

 

Im Bereich Tennenlohe wurden in der zweiten Stufe des Bewertungsverfahrens vier Varianten zur Trasse der Zuschuss-Rahmenanmeldung betrachtet:

 

o   T-1009: Führung ab dem Fuß der Rampe des Reutleser Wegs südlich des in Entstehung befindlichen Autohauses Verschwenk an die Bundesstraße B4, Neugestaltung der B4-Anschlusstelle Wetterkreuz, Unterquerung des Wetterkreuzes im Rahmen der neu gestalteten Straßenführung.

o   T-1010: Vom Reutleser Weg kommend schräg über das Wetterkreuz in den Leitensteig (straßenbündiger Bahnkörper), auf besonderem Bahnkörper nördlich der Straße Hutgraben, straßenbündig in der Sebastianstraße

o   T-1012: Nördlich der B4-Anschlusstelle Wetterkreuz die Bündelung mit der Bundesstraße B4 beibehalten bis in die südlichen Ausläufer der Brucker Lache, nördlich des Feuerwehrhauses Tennenlohe in die Sebastianstraße einschwenken

o   T-1015: Nördlich der Kreuzung Heuweg/Sebastianstraße und der dort geplanten Haltestelle für den Tennenloher Norden Verschwenk an die Bundesstraße B4, Unterquerung der Weinstraße innerhalb des Anschlussohrs der B4-Fahrtrichtung Nürnberg und zusätzliche Querung der Anschlussfahrspuren

 

Die Trasse der Zuschuss-Rahmenanmeldung (Vergleichsbasis) verläuft demgegenüber entlang des Reutleser Wegs, des Wetterkreuzes und der Bundesstraße B4 und schwenkt in einem weiten Bogen über landwirtschaftlich genutzte Flächen an die Sebastianstraße bis zur Bushaltestelle Tennenlohe Kirche. Ab dort folgt die Trasse der Sebastianstraße bis zur B4-Anschlussstelle Weinstraße. Die Planungsfortschreibung dieses Trassenverlaufs hat insbesondere eine Verlegung der nördlichen Tennenloher Haltestelle von der Lage der jetzigen Bushaltestelle Tennenlohe Kirche in den Bereich der Bushaltestelle Skulpturenpark bzw. des SV Tennenlohe ergeben, da hier die sinnvollere Busverknüpfung hergestellt werden kann und die Wegebeziehungen aus dem Norden Tennenlohes besser erscheinen.

 

Da die Variante T-1010 räumlich mit den Varianten T-1009 und T-1012 nicht kombinierbar ist, sollen die vier Tennenloher Varianten vom Erlanger Stadtrat in einer Gesamtentscheidung behandelt werden.

 

Die Variante T-1009 erfordert hohe Kosten für den Umbau der B4-Anschlussstelle. Im Bewertungsverfahren erhält diese Variante zwar eine leicht positive Bewertung gegenüber der Trasse der Zuschuss-Rahmenanmeldung, jedoch sind durch die hohen Kosten negative Auswirkungen auf die Förderwürdigkeit des Gesamtprojekts möglich.

 

Allerdings könnte ein Umbau der Anschlussstelle Ansatzpunkte für eine Verbesserung der Stausituation rund um das Wetterkreuz liefern. Die Planung der Variante unterstellt eine Entzerrung der Kreuzung Wetterkreuz / B4-Anschluss der Richtungsfahrbahn Nürnberg / Sebstianstraße, so dass die Sebastianstraße und die B4 an unterschiedlichen Stellen ans Wetterkreuz anbinden und ein Entfall von Lichtsignalanlagen denkbar ist. Das Staatliche Bauamt Nürnberg analysiert derzeit die Verkehrsströme, eine Aussage über den straßenverkehrlichen Mehrwert dieser Variante ist vor der Einleitung des Raumordnungsverfahrens nicht mehr zu erwarten.

 

Aus Sicht des ZV StUB ist die Variante nur bei einer angemessenen Kostenteilung zwischen dem ZV StUB und den beteiligten Straßenbaulastträgern für den Straßenbauanteil denkbar. Die Ausführungen zur Variante T-1009 im Antragstext stellen diese Variante daher indirekt unter einen Finanzierungsvorbehalt. 

 

Um im Rahmen des Raumordnungsverfahrens diese an sich verfolgenswerte Variante so abbilden zu können, dass sie möglich bleibt, soll die Variante T-1009 explizit als Rückfallebene im Raumordnungsverfahren geprüft werden und im Fall einer Einigung mit den Straßenbaulastträgern auch einer Umsetzung zugeführt werden.

 

Die Variante T-1010 erfordert einen straßenbündigen Bahnkörper in Leitensteig und Sebastianstraße und ist mit Eingriffen in den Naturraum zwischen dem Fließgewässer Hutgraben und der gleichnamigen Straße verbunden. Die niedrigere Fahrgeschwindigkeit führt außerdem zu einer negativen Bewertung des Kriteriums Fahrzeit. Diese kann auch nicht dadurch ausgeglichen werden, dass mit einer zusätzlichen Haltestelle im Bereich Leitensteig eine bessere Erschließungswirkung erzielt werden kann. Die Gesamtbewertung der Variante T-1010 ist daher negativ. Die Variante T-1010 wird daher dem ZV StUB nicht empfohlen.

 

Die Variante T-1012 erhält eine positive Bewertung durch die hier mögliche höhere Fahrgeschwindigkeit, welche zu einer kürzeren Reisezeit führt und durch die geringere Anzahl verkehrlicher Konfliktpunkte.

 

Die Verlegung der Haltestelle für den Tennenloher Norden aus dem Bereich Kirche in den Bereich des SV Tennenlohe führt dazu, dass sich die in der Planung der Zuwendungs-Rahmenanmeldungs-Trasse in diesem Bereich ergebende Notwendigkeit, an der Haltestelle Kirche im Bereich der Sebastianstraße zu sein, entfällt. Die Variante T-1012 vermeidet die mit der ursprünglichen Trassenführung verbundenen Zerschneidungen landwirtschaftlich genutzter Flächen und führt in möglichst langer Bündelung mit der B4 zur jetzt vorgesehenen Haltestellenlage.

 

Da die Variante T-1012 in den Baumbestand der südlichen Ausläufer der Brucker Lache im Bereich zwischen Sebastianstraße und Bundesstraße B4 eingreift, sind voraussichtlich nach Vorliegen der Kartierungen für die im Rahmen der Planfeststellung zu erbringende Umweltverträglichkeitsstudie noch Anpassungen im nördlichen Bereich der Variante erforderlich. Diese Anpassungen werden vom ZV StUB als unterhalb der Raumordnungsebene angesehen und sind daher in der Vorbereitung des späteren Planfeststellungsverfahrens zu leisten.

 

Da die Trasse der Zuschuss-Rahmenanmeldung, wo sie von der Vorzugstrasse abweicht, im Raumordnungsverfahren prinzipiell als Rückfallebene im Verfahren geführt werden soll, ergibt sich faktisch, dass im Rahmen der Feinplanung nach Vorliegen der umweltfachlichen Kartierungen ein Trassenverlauf zwischen hier vorgelegter Variantenplanung und der ursprünglich geplanten Trasse möglich wird. Auf den Tennenloher Kirchweihplatz und die möglichst geringe Zerschneidung landwirtschaftlich genutzter Flächen soll dabei Rücksicht genommen werden.

 

Die Variante T-1015 greift gegenüber der hier westlich des Straßenzuges Sebastianstraße gelegenen ursprünglich geplanten Trasse erheblich stärker in die B4-Anschlussstelle Weinstraße ein und erfordert größere Umbaumaßnahmen im Straßenbereich. Die Querung der Anschlussfahrbahnen wurde vom Planungsbüro zwar nicht als Ausschlusskriterium gesehen, führt aber zu Konflikten, welche die ursprünglich geplante Trasse nicht aufweist. Zur Variante T-1009 vergleichbare Potenziale zur Verbesserung des Straßenverkehrsflusses sind hier nicht erkennbar. Auch der Umweltgutachter sieht durch die Variante T-1015 einen stärkeren Eingriff. Trotz einer etwas kürzeren Streckenlänge schneidet die Variante T-1015 daher negativ ab und wird vom ZV StUB als schlechter als das vergleichbare Stück der Zuschuss-Rahmenanmeldungs-Trasse eingeschätzt. Die Variante T-1015 wird daher dem ZV StUB nicht empfohlen.

 

Im Raumordnungsverfahren soll daher die Variante T-1012 als Vorzugsvariante dargestellt werden. Die Führungen der anderen untersuchten Varianten und der Trasse der Zuschuss-Rahmenanmeldung werden auf gleicher Bewertungstiefe dargestellt.

 


Anlagen:        Kartendarstellungen der Varianten

                        Bewertungsergebnisse der Stufe 2