Der Bericht des Revisionsamtes vom 25.03.2019 über die
Prüfung in Amt 66 - Baumaßnahme Martinsbühler Straße der Deutschen Bahn -
Kostenanteil der Stadt Erlangen - (Nr. 01/2019)
wird zur Kenntnis genommen.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche
Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)
Mit
der Beratung und Beschlussfassung im Revisionsausschuss wird der
Prüfungsbericht verbindlich. Das Amt 66 hat keine Stellungnahme abgegeben und damit
signalisiert, dass mit den wesentlichen Aussagen im Prüfungsbericht
Einverständnis besteht.
2. Programme
/ Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was
soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Die
im Prüfungsbericht enthaltenen Prüfungsfeststellungen und -empfehlungen sind
vom
Amt 66 umzusetzen und zu beachten.
3. Prozesse
und Strukturen
(Wie
sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)
Steht im pflichtgemäßen Ermessen des Amtes 66.
4. Ressourcen
(Welche
Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
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