Betreff
StUB-Trassenvariante Sieboldstraße zum Raumordnungsverfahren
Vorlage
VI/187/2019
Aktenzeichen
Referat VI
Art
Beschlussvorlage

 

1.    Der Stadtrat Erlangen empfiehlt dem ZV StUB in der Darstellung der Vorzugstrasse in den Unterlagen des Raumordnungsverfahrens im Bereich der Erlanger Innenstadt von der Trassenführung der Zuschuss-Rahmenanmeldung in Form der vorgelegten Variante „Sieboldstraße“ (Variante E-1029) abzuweichen.

 

2.    Der StUB wird in der Sieboldstraße und in der Werner-von-Siemens-Straße eine durchgängige Führung auf besonderem Bahnkörper ermöglicht.

 

3.    In Folge von 2. beauftragt der Stadtrat Erlangen die Stadtverwaltung zu prüfen, welche Maßnahmen notwendig sind, um einen durchgehenden besonderen Bahnkörper zu ermöglichen.
Dies soll einher gehen mit den Planungen für die „Achse der Wissenschaft“ in der Sieboldstraße.

 


In der Vorbereitung des Raumordnungsverfahrens für die Stadt-Umland-Bahn erarbeitet und bewertet der ZV StUB derzeit Alternativen und Varianten zur 1993 bzw. 2012 erarbeiteten Planung. Die 2012 in der Zuschuss-Rahmenanmeldung dem Bund und dem Freistaat Bayern vorgestellte Trassenführung dient dabei als Ausgangs- und Vergleichsbasis.

 

Die Entwürfe der Bewertungen wurden im Rahmen des StUB-Dialogkonzepts in öffentlichen Veranstaltungen vorgestellt und diskutiert, zuletzt im 6. Dialogforum am 7. Mai 2019 im Herzogenauracher Vereinshaus.

 

Die Bewertung der Variante Sieboldstraße im Bewertungsverfahren des ZV StUB basiert wesentlich auf der Ermöglichung eines besonderen Bahnkörpers in Werner-von-Siemens- und Sieboldstraße, so dass der Abschnitt mit straßenbündigem Bahnkörper auf eine zur ursprünglich geplanten Trassenführung durch die Nürnberger Straße vergleichbare Länge begrenzt werden kann.  Dies hatte positive Auswirkungen auf die Bewertungen der Kriterien „Investitionen (Eigenanteil)“ und „Streckenqualität“, hierbei das Unterkriterium Störungsanfälligkeit und „Reisezeit“, bedingt durch die höhere fahrbare Geschwindigkeit.

 

Abhängig von der Planung als besonderer Bahnkörper ist auch die Bewertung der Konflikte mit anderen Verkehrsträgern mit +2 Punkten gegenüber dem entsprechenden Abschnitt der Nürnberger Straße. Auch hierzu ist eine Führung der StUB in der Sieboldstraße und in der Werner-von-Siemens-Straße auf besonderem Bahnkörper erforderlich.

 

Um eine so große Konfliktfreiheit zu erreichen wurden einige Maßnahmen zur Verkehrslenkung im Umfeld der Sieboldstraße unterstellt (z. B. Einbahnstraße für Kfz-Verkehr, Anpassung der Fahrstreifenbreite, etc.).

 

Dies bedeutet, dass die Führung des Kfz-Verkehrs in der Sieboldstraße eingeschränkt werden muss, um den für einen besonderen Bahnkörper benötigten Platz zu gewinnen. Im Rahmen der geplanten „Achse der Wissenschaft“ in der Sieboldstraße gibt es ohnehin ähnliche Überlegungen.

 

Die Stadtverwaltung erhält mit diesem Beschluss den Auftrag im Zuge der konkreten Planung ein räumliches Verkehrskonzept (mit Berücksichtigung aller Verkehrsarten) zu erarbeiten, das die Führung der StUB über die Sieboldstraße mit weitgehend besonderem Bahnkörper ermöglicht.

 

Dies umfasst die Entwicklung von Maßnahmen zur Verringerung des Kfz-Verkehrs und die Prüfung der verkehrlichen Machbarkeit dieser Maßnahmen. Das Ergebnis muss bis zur Genehmigungsplanung des ZV StUB vorliegen.

 

Zur Variante Sieboldstraße hat der ZV StUB am 13. Februar 2019 ein Lokalforum veranstaltet und die Planungen vor Ort vorgestellt.

 

Die Bewertung des ZV StUB resultiert in einem Punktwert von -0,3 für die zweite Stufe des Bewertungsverfahrens. Damit wird die Variante Sieboldstraße grundsätzlich als leicht schlechter bewertet als die ursprüngliche Planung durch die Nürnberger Straße.

 

In die dieser Bewertung zu Grunde liegende Verkehrsmodellsimulation nicht vollständig einfließen konnten die Planungen der Friedrich-Alexander-Universität für neue Hörsaale und Bibliotheken im Bereich des Himbeerpalastes und des Langemarckplatzes, da Studierendenströme zwischen den zukünftigen Universitätseinrichtungen zu wenig konkret für eine exakte Abbildung im Verkehrsmodell sind.

Auch im Umfeld der Variante sind durch die Umsiedlung der innerstädtischen Siemens-Standorte zum Siemens-Campus Entwicklungen erkennbar, die zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht konkret genug absehbar sind und daher in den Strukturdaten, die dem Verkehrsmodell zu Grunde liegen, noch nicht berücksichtigt werden konnten.

 

Insofern bestehen aufgrund der geplanten, aber noch nicht hinreichend konkreten Entwicklungen im Umfeld der Sieboldstraße qualitative Potenziale der Variante, die derzeit nicht vollständig abgebildet werden können.

 

Der Verbandsausschuss des ZV StUB hat in seiner Sitzung am 21.12.2018 Projektziele zur Benennung in den Unterlagen des Raumordnungsverfahrens definiert. Auch wenn diese explizit keinen Eingang in die Bewertung der Varianten finden sollten, lässt sich doch konstatieren, dass die Variante Sieboldstraße bei folgenden Projektzielen einen besseren Zielerreichungsgrad mit sich bringen würde:

 

·         Schaffung einer leistungsfähigen ÖPNV-Achse zwischen den wesentlichen Hochschuleinrichtungen in den Städten: Nürnberger Hochschulstandorte, FAU-Südgelände und FAU-Standorte im Erlanger Zentrum

·         Schaffung von Voraussetzungen für eine später mögliche Anbindung eines weiteren Astes von Erlangen nach Osten

 

Eine Entscheidung für die Sieboldstraße drückt darüber hinaus auch den politischen Willen des Erlanger Stadtrates aus, den fußgängerzonenähnlichen Abschnitt der Nürnberger Straße zu umgehen, wenn es eine sinnvolle Alternative dazu, hier in Form der Variante E-1029 Sieboldstraße, gibt.

 

Aus stadtstrategischer Abwägung heraus, soll dem Stadtrat trotz der leicht negativen Bewertung, insbesondere vor dem Hintergrund der Effekte auf die Universitätsentwicklung, mit dieser Beschlussvorlage die Möglichkeit gegeben werden, eine Entscheidung für die Variante Sieboldstraße zu treffen.

 

Eine Ablehnung dieser Beschlussvorlage würde vom ZV StUB entsprechend als ein Votum zur Beibehaltung der Trassenführung aus der Zuschuss-Rahmenanmeldung im Bereich dieser Variante aufgefasst werden, das hieße eine Trassenführung durch die Nürnberger Straße auch im Abschnitt zwischen den Kreuzungen mit Werner-von-Siemens-Straße und Henkestraße und damit auch durch den fußgängerzonenähnlichen Abschnitt zwischen Neuem Markt und Henkestraße.

 

Da die Trasse aus der Zuschuss-Rahmenanmeldung, wo sie von der Vorzugstrasse abweicht, der Landesplanungsbehörde grundsätzlich als Rückfallebene benannt werden soll, wird jedoch auch die Führung durch die Nürnberger Straße in den Unterlagen des Raumordnungsverfahrens als Rückfallebene geführt.

 

Im Raumordnungsverfahren soll daher die Variante E-1029 als Vorzugsvariante dargestellt werden. Die Führung durch die Nürnberger Straße wird als untersuchte Variante auf gleicher Bewertungstiefe dargestellt.


Anlagen:        Kartendarstellung der Variante E-1029 Sieboldstraße

Bewertungsergebnis der Stufe 2