Betreff
Begleitende Prüfung der Baumaßnahme "Erweiterung der Hauptfeuerwache um eine Fahrzeughalle mit vier Stellplätzen und Funktionsräumen/Atemschutzübungs- strecke" - Zwischenstand -
Vorlage
14/217/2019
Aktenzeichen
OBM/14
Art
Mitteilung zur Kenntnis

Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.


Zur o. g. begleitenden Prüfung wird folgender Zwischenstand zur Kenntnis gebracht:

 

Was beinhaltet die Baumaßnahme?

Es handelt sich um einen dreigeschossigen Anbau an die Ostfassade des Bestandsgebäudes der Hauptfeuerwache. Dieser beinhaltet im Erdgeschoss eine Fahrzeughalle mit vier Stellplätzen für Einsatzfahrzeuge und im Zwischenbau Räume für die Reinigung der Einsatzkleidung. Im 1. Obergeschoss des Zwischenbaus befinden sich Technikräume. Im 2. Obergeschoss sind zwei Fitnessräume, Toiletten, Sanitätsräume und Räume für die Atemschutzübungsstrecke angeordnet. Durch die sehr eingeschränkten Platzverhältnisse auf dem vorhandenen Grundstück musste der Entwurf so effizient wie möglich gestaltet werden. Dies hatte auch eine Anpassung der angrenzenden Kreuzung nebst Ampelanlage zur Folge.

 

Veranschlagte Baukosten:

1,7 Mio. € +/- 10 %

Es handelt sich um eine Zuschussmaßnahme. Der zu erwartende Förderbetrag wird sich auf 259.000 € belaufen.

 

Bauzeit:

Baubeginn September 2018

Fertigstellung voraussichtlich Frühjahr 2020 (ursprünglich geplant Ende 2019)

 

Umfang der begleitenden Prüfung:

Begleitende Prüfung durch die technische Prüferin Frau Auernhammer, was im Wesentlichen folgendes beinhaltet:

 

  • Begleiten der Maßnahme, z. B. durch regelmäßige Teilnahme an Planer-, Nutzer- und Baustellen-Jour fixes, Baustellenbesuche in regelmäßigen Abständen
  • Beobachtung der Wahrnehmung der Bauherrenfunktion, der Koordinierung der an der Maßnahme Beteiligten, des Umgangs mit nachträglichen Nutzerwünschen, der Termin- und Kostenüberwachung, der Umsetzung der beschlossenen Planung
  • bei Bedarf auch operatives, risikoorientiertes Einschalten in Prozesse, z. B. Hinweis auf Probleme im Bauablauf, Unterstützung bei der Nachtrags- und Rechnungsprüfung oder bei der Einholung notwendiger Entscheidungen, Beratung zu Problemen in Vergabeverfahren, Nachtragsmanagement und Abrechnung erfolgt adhoc
  • Stichprobenhafte Prüfung auch nicht vorlagepflichtiger Vergaben, Abschlags- und Schlussrechnungen einzelner Gewerke sowie der Beauftragung und Abrechnung von Nachträgen und Stundenlohnarbeiten

 

Der Abschluss der begleitenden Prüfung erfolgt nach Prüfung der Schlussrechnungen einzelner Gewerke mit Vorlage des Prüfungsberichtes im Revisionsausschuss voraussichtlich im Jahr 2020.

 

 

 

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