Betreff
2030 Agenda des Rates der Gemeinden und Regionen Europas (RGRE) / Deutsche Sektion: „Nachhaltigkeit auf kommunaler Ebene gestalten“ Fraktionsantrag der SPD und Grünen Liste 187/2018 vom 05.11.2018
Vorlage
31/220/2019
Aktenzeichen
I/31/ADA001
Art
Beschlussvorlage

1.    Die Stadt Erlangen schließt sich der anliegenden Erklärung „2030 Agenda – Nachhaltigkeit auf kommunaler Ebene gestalten“ des Deutschen Städtetags und des Rates der Gemeinden und Regionen Europas (RGRE) an.

2.    Das Bürgermeister- und Presseamt erarbeitet gemeinsam mit dem Amt für Umweltschutz und Energiefragen und den Mitgliedern des Agenda 21-Beirats das weitere Vorgehen, um eine Weiterentwicklung zu ermöglichen.

3.    Der Antrag 187/2018 von SPD und GL vom 05.11.2018 ist damit bearbeitet.

 


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Ein zentrales Ergebnis der UN-Konferenz für Umwelt und Entwicklung in Rio de Janeiro 1992 war die sogenannte Agenda 21. Das Aktionsprogramm forderte eine neue Entwicklungs- und Umweltpartnerschaft zwischen Industrie- und Entwicklungsländern. Es umfasste bedeutsame entwicklungspolitische Ziele wie die Armutsbekämpfung, ein nachhaltiges Management der Ressourcen Wasser, Boden und Wald sowie wichtige Umweltziele wie die Reduzierung des Treibhauseffektes.

Im September 2015 beschloss die UN-Vollversammlung die Agenda 2030 mit 17 Weltnachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDGs). Mit der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung drückt die internationale Staatengemeinschaft ihre Überzeugung aus, dass sich die globalen Herausforderungen nur gemeinsam lösen lassen. Die Agenda schafft die Grundlage dafür, weltweiten wirtschaftlichen Fortschritt im Einklang mit sozialer Gerechtigkeit und im Rahmen der ökologischen Grenzen der Erde zu gestalten. Angesprochen ist die ganze Bandbreite der Politik: Wirtschaft, Soziales, Umwelt, Finanzen, Agrar- und Verbraucherpolitik, Verkehr, Städtebau, Bildung und Gesundheit. Die Agenda strebt friedlichere, gerechtere und inklusivere Gesellschaften an und betont demokratische Teilhabe, Diskriminierungsfreiheit, gute und transparente Regierungsführung und Berücksichtigung der Menschenrechte.


Den Kommunen kommt bei der Umsetzung dieser Ziele eine zentrale Bedeutung zu.

 

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Nachhaltigkeit beginnt in den Kommunen – sie sind die Basis für die Umsetzung der 17 SDGs. Kommunen stehen in der Verantwortung, Daseinsvorsorge und Lebensqualität weiterzuentwickeln und für die Zukunft zu sichern. Dies geschieht durch die Bereitstellung öffentlicher Infrastruktur, Bildung, Gesundheit, Arbeit und sozialer Leistungen. Kommunen haben eine Vorbildfunktion als Arbeitgeberin und Auftraggeberin für ökologische und faire Beschaffung. Zusätzlich wirken sich in Kommunen die Folgen des globalen Wandels in ökonomischer, ökologischer und sozialer Hinsicht am spürbarsten aus. In den Kommunen – dort wo die Menschen leben, arbeiten, ihre Freizeit verbringen, ihre Familien und Freunde haben – ist die Betroffenheit für Nachhaltigkeit am größten.

 

Deshalb ist die Art und Weise, wie die Stadt Erlangen das Thema Nachhaltigkeit und die Umsetzung der SDGs angeht, von zentraler Bedeutung.

Mit der Unterzeichnung der Erklärung „2030 Agenda – Nachhaltigkeit auf kommunaler Ebene gestalten“ signalisiert Erlangen die Bereitschaft, Nachhaltigkeit als zentrale kommunale Zukunftsaufgabe anzunehmen, in das Verwaltungshandeln zu verankern und Bürgerinnen und Bürger zu motivieren, sich aktiv für die nachhaltige Gestaltung ihrer Stadt einzusetzen. Mittlerweile haben bereits über 100 Kommunen in Deutschland die Erklärung unterzeichnet.

 

Im Amt für Umweltschutz und Energiefragen wird derzeit an einem Nachhaltigkeitsmonitoring gearbeitet. Hierbei sollen die Aktivitäten und Ergebnisse des bisherigen Handelns dargestellt werden. Es soll die vielfältigen Aktivitäten der Stadt Erlangen für eine nachhaltige Zukunftsgestaltung erfassen, bilanzieren, strukturieren und dokumentieren, um anschließend das weitere Vorgehen zu bewerten und zu planen. Dabei wurden Indikatoren, die von der Bertelsmann Stiftung entwickelt wurden, ausgesucht, um Daten zu bestimmten Themenfeldern bzw. Querschnittsthemen, zu verifizieren.

 

Außerdem ist seit 01.09.2018 – befristet für 2 Jahre - im Amt für Umweltschutz und Energiefragen eine vom Bund geförderte Stelle zur Förderung kommunaler Entwicklungspolitik eingerichtet. Auch diese Stelle hat zum Ziel, die Nachhaltigkeitsziele kommunal zu verankern. So fand am 10. Mai ein verwaltungsinterner Workshop: „Perspektive Agenda 2030 – was haben die 17 Nachhaltigkeitsziele mit der Arbeit der Stadtverwaltung Erlangen zu tun?“ statt.

 

Grundlage für eine Weiterentwicklung des Agenda 21-Beirats ist die Überarbeitung der Geschäftsordnung. Die derzeit geltende Geschäftsordnung spiegelt eine nicht mehr praktizierte Arbeitsweise des Beirats wider und schränkt die Handlungsfreiheit der Mitglieder stark ein.

So ist zum Beispiel die Stabsstelle Kommunale Agenda 21 beim Oberbürgermeister genannt. Eine solche Stabstelle existiert nicht. Es gibt die Geschäftsstelle Agenda 21-Beirat, die mit einer halben Stelle in EG 9 hinterlegt ist. Die Stelle musste neu ausgeschrieben werden und ist ab 1. Juni 2019 wiederbesetzt.

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Die Stadt Erlangen unterzeichnet die Erklärung, bekennt sich damit zu einer nachhaltigen Entwicklung und signalisiert die Bereitschaft, sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten konkret für die Umsetzung der Ziele der Agenda 2030 zu engagieren.

 

Bei der Weiterentwicklung des Agenda 21-Beirats ist anhand der SDGs zu prüfen, ob eine neue Mitgliederstruktur nötig ist, damit auch weiterhin sachkundige Bürgerinnen und Bürger sowie Vertreterinnen und Vertreter wichtiger Institutionen der Stadtgesellschaft aus Wirtschaft, Bildung, Gesellschaft und Wissenschaft die Themen mit einem vielfältigen und breiten Wissen abdecken können.

 

In einer neu zu gestaltenden Geschäftsordnung müssen die Aufgaben, die Rechte und Pflichten der Mitglieder, die Zusammensetzung, der Vorsitz und Geschäftsführung sowie der Geschäftsgang festgelegt werden.

 

Das Bürgermeister- und Presseamt erarbeitet gemeinsam mit dem Amt für Umweltschutz und Energiefragen einen Entwurf für die neue Geschäftsordnung und stimmt diesen mit den Mitgliedern des Agenda 21-Beirats ab. Dem Stadtrat wird die neue Geschäftsordnung zur Kenntnis gegeben.

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

              werden nicht benötigt

              sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                    sind nicht vorhanden


Anlagen:   Anhang 1 Antrag187-2018 Nachhaltigkeit auf kommunaler Ebene gestalten der SPD und Grünen Liste Fraktionen

Anhang 2 Musterresolution_2030-Agenda