Betreff
Antrag der CSU-Stadtratsfraktion Nr. 062/2019 vom 09.04.2019: Bauvorhaben FIS - Behandlung im BWA am 07.05.2019
Vorlage
63/255/2019
Aktenzeichen
VI/63
Art
Beschlussvorlage

1. Die Verwaltung wird beauftragt, den aktuellen Planungsstand zu dem Bauvorhaben FIS aufzuzeigen.

2. Der Fraktionsantrag Nr. 062/2019 der CSU-Fraktion vom 09.04.2019 ist damit bearbeitet.


Für das Bauvorhaben „Neubau einer 3-Feld-Sporthalle“, Marie-Curie-Straße 2; Fl.-Nr. 1945/558; wurde am 21.12.2018 der Bauantrag (Az.: 2019-11-BA) eingereicht.

Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich des rechtskräftigen einfachen Bebauungsplanes Nr. 351. Die Zulässigkeit des Vorhabens beurteilt sich nach § 30 Abs. 3 BauGB  i.V. § 34 BauGB.

Der rechtsverbindliche einfache Bebauungsplan setzt lediglich die Art der baulichen Nutzung fest: Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung „Schule“ und weist auf einen Altlastenverdachtsfläche hin. Im weiteren ist das Vorhaben nach § 34 BauGB zu beurteilen und ist innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile zulässig, wenn es sich nach dem Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.“

 

Die Franconian International School (FIS) beantragt den Neubau einer 3-Feld-Sporthalle (42,64 m  Breite x 54,03 m Länge x 10,55 m Höhe). Geplant ist, die Sporthalle östlich der bestehenden Parkplatzanlage zu errichten. Im Erdgeschoss befinden sich die 3 Sportfelder, Umkleiden mit WC- und Duschbereichen sowie Geräte- und Besprechungsräume, im Obergeschoss ist die Zuschauertribüne angeordnet. Die Erschließung der Sporthalle soll über die östlich angrenzende bestehende Parkplatzanlage der Schule erfolgen.

 

Mit dem geplanten Neubau wird ein Teil des bestehenden Rasenspielfeldes überbaut. Nördlich der geplanten Sporthalle befindet sich die Sportlaufbahn, südlich angrenzend ein Allwetterplatz mit weiteren Freibereichen und östlich grenzt  das verbleibende Rasenspielfeld bis an die Kurt-Schumacher-Straße an. Die Sporthalle dient dem Turn- und Sportunterricht der FIS, dem sportlichen Übungsbetrieb für Vereine, der Durchführung von sonstigen Veranstaltungen und von Examensprüfungen. Die Nutzung der Sporthalle hat für den Schulbetrieb in der Zeit von 8:30 Uhr - 17:00 Uhr Vorrang.

 

 

 

Die „mittige“ Anordnung der Sporthalle auf dem Baugrundstück sowie die gestalterische Ausführung der Fassadengestaltung stellten aus städtebaulicher Sicht keine zufriedenstellende Lösung dar.

 

In einem gemeinsamen Gespräch mit dem Baureferenten wurde dem Antragsteller / Bauherrn die Situation erläutert und empfohlen, die Sporthalle straßenbegleitend an der Kurt-Schumacher-Straße im Osten des Baugrundstücks zu planen. Ebenso sollte eine Dach- und Fassadenbegrünung bei der Gestaltung berücksichtigt werden. Von Seiten des Antragstellers / Bauherrn wurde eine überarbeitete Planung zwischenzeitlich eingereicht.

 

Hinsichtlich der abwassertechnischen Erschließung wurde dem Planungsbüromitgeteilt, dass für das gesamte Schulgelände eine Einleitbeschränkung für Niederschlagswasser von 185 l/s besteht. Der erforderliche Rückhalt ist auf dem privaten Grundstück herzustellen.


Anlagen:        Lageplan

                        Alternativer Standort - Lageplan

                        Freiflächenplan

                        CSU-Fraktionsantrag Nr. 062/2019 vom 09.04.2019