Betreff
Neugestaltung des Gerbereitunnels
Vorlage
66/312/2019
Aktenzeichen
VI/66
Art
Entwurfsplanungsbeschluss nach DA Bau

Den Ausführungen in der Begründung wird zugestimmt. Die genannten Bauwerke sollen, wie in der Begründung beschrieben, erneuert bzw. überarbeitet werden. Folgende Pläne werden ausgehängt und beschlossen:

            Entwurfsplan 01d - Draufsicht, Ansicht, Längsschnitt

            Entwurfsplan 04  – Geländer 10 – Variante 3

            Entwurfsplan 05  – Tunnel 10

Die Verwaltung wird beauftragt für die Maßnahme die Ausführungsplanung zu erstellen, auszuschreiben und mit der baulichen Umsetzung 2020 zu beginnen.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Nach Fertigstellung der Bauarbeiten DB Netz AG zum viergleisigen Ausbau soll anschließend mit der Neugestaltung des Gerbereitunnels ein attraktiver Zugang zur historischen Innenstadt geschaffen werden. Derzeit wird durch die DB Netz AG die Lärmschutzwand entlang der Westlichen Stadtmauerstraße auf eine Länge von 170m errichtet. Die DB-Maßnahme soll Mitte des Jahres 2019 abgeschlossen sein. Neben der Verbesserung der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs in der Bahnunterführung und der Freigabe für den Radverkehr erhalten der Tunnel, die Rampe und die Zugänge auch eine gestalterische Aufwertung. Mit dem Licht-Farbkonzept soll die bisherige Unterführung den Charakter eines trostlosen Durchgangs verlieren und ein attraktiver, gern genutzter, Stadtraum werden. Die hiermit verbundene und daran anschließende Baumaßnahme zur Neugestaltung der Westlichen Stadtmauerstraße sowie der Paulistraße West (Teilbereiche) zu verkehrsberuhigten Straßenräumen tragen zu einer Aufwertung der Erlanger Innenstadt bei. Der aktuelle Planungsstand für die Neugestaltung des Gerbereitunnels sowie der angrenzende Teilbereich der Westlichen Stadtmauerstraße und der Paulistraße West wurden durch den Umwelt-, Verkehrs- und Planungsbeirat am 25.09.2018 empfohlen und durch den Umwelt-, Verkehrs- und Planungsausschuss / Werkausschuss EB77 beschlossen.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Nach den Baumaßnahmen der DB Netz AG werden in diesem Bereich die städtischen Baumaßnahmen in zwei Bauabschnitten realisiert.

Bauabschnitt 1: Neugestaltung des Gerbereitunnels (Bestandteil dieser Beschlussvorlage)

Bauabschnitt 2: Neugestaltung der angrenzenden Teilbereiche der Westlichen Stadtmauerstra-ße und der Paulistraße West (nicht Bestandteil dieser Beschlussvorlage).

Der Bauabschnitt „Neugestaltung des Gerbereitunnels“ umfasst den Tunneldurchgang, die Treppe, die Rampe sowie die beiden Zugänge des Gerbereitunnels. Durch die Verbreiterung der Rampe auf ein Mindestmaß von 5,42 m an der engsten Stelle und die Herstellung von Zwischenpodesten werden die notwendigen verkehrlichen Verbesserungen für Fußgänger, mobilitätseingeschränkte Bürgerinnen und Bürger und für Fahrradfahrer hergestellt. Er beinhaltet auch die gestalterische Aufwertung durch die Herstellung einer Sandsteinverkleidung der Schallschutzwand in Assoziation zur benachbarten Stadtmauer und die gestalterische Aufwertung der Unterführung auf Basis eines Licht- und Farbkonzeptes. Die Rampe wird zukünftig verkehrsrechtlich als Fußweg mit der Freigabe für den langsam fahrenden Radverkehr ausgewiesen. Als Zugang zur historischen Innenstadt werden beide Zugangssituationen u.a. mit einem Schriftzug künstlerisch gestaltet.

Wegen des zu geringen Abstandes der geplanten neuen Stützwand zum öffentlichen Kanal muss dieser in Teilbereichen verlegt werden. Hierzu werden zwei neue Schächte gebaut und die Kanalleitung zwischen den Schächten neu verlegt.

Entsprechend dem vorliegenden Baugrundgutachten wird die neue Stützwand als aufgelöste Bohrpfahlwand mit Ausfachung hergestellt. Vorgesehen sind Pfähle mit einem Durchmesser von 90 cm und der statisch erforderlichen Tiefe von bis ca. 10 m.

Basierend auf dem Gestaltungsplan wird die Rampe und die Unterführung mit Ausnahme der Zwischenpodeste asphaltiert um eine sichere und komfortable Nutzung für alle Verkehrsteilnehmer zu ermöglichen. Das Oberflächenwasser wird über Rinnen und Abläufe gesammelt und der öffentlichen Kanalisation zugeleitet. Der 2. Bauabschnitt Neugestaltung der Westlichen Stadtmauerstraße und Paulistraße soll ab 2021 realisiert werden und wird in einer gesonderten Vorlage behandelt. Die noch zu erstellende Ausführungsplanung basiert ebenfalls auf dem beschlossenen Gestaltungsplan.

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Die Maßnahme soll bereits im Herbst 2019 öffentlich ausgeschrieben werden. Die bauliche Umsetzung des Bauabschnittes 1 wird auf zwei Teilbauabschnitte aufgeteilt, da die Westliche Stadtmauerstraße während der Bergkirchweih für Busse befahrbar sein muss.

Teilbauabschnitt 1: Kanalumverlegung in der Westlichen Stadtmauerstraße. Die Umsetzung ist vom 30.03.2020 bis 08.05.2020 geplant.

Teilbauabschnitt 2: Neugestaltung Gerbereitunnel, Rampe und Treppenanlage soll in einem Zuge nach der Bergkirchweih 2020 vom 22.06.2020 bis 18.12.2020 erfolgen.

Teilabschnitt 1: Kanalumverlegung auf einer Länge von ca. 60 m in der Westlichen Stadt-
mauerstraße
Die Arbeiten werden unter Vollsperrung der Westlichen Stadtmauerstraße für den öffentlichen Verkehr ausgeführt, Fußgänger können den vorhandenen Gehweg auf der östlichen Seite weiterhin nutzen. Der Zugang zur Treppenanlage und zur Rampe bleibt frei zugänglich sowie ist eine Nutzung des Gerbereitunnels ohne Einschränkungen möglich.

Teilabschnitt 2: Neugestaltung Gerbereitunnel, Rampe und Treppenanlage
Die Arbeiten dieses Teilabschnittes (Abbrucharbeiten, Spezialtiefbau, Beton und Straßenbauarbeiten der Rampe) müssen auf Grund des engen Baufeldes und der Art der Arbeiten weitestgehend unter Vollsperrung der Westlichen Stadtmauerstraße sowie des Gerbereitunnels nebst Rampen und Treppenanlage realisiert werden.

Die Erreichbarkeit der in der Baustelle liegenden Grundstücke wird dabei ebenso gewährleistet wie die Erreichbarkeit für Rettungsfahrzeuge und Notfalldienste.

Weiterhin werden ja nach Baufortschritt nicht mehr benötigte Verkehrsflächen für den öffentlichen Verkehr zur Verfügung gestellt. So wird beispielsweise der Gehweg in der Westlichen Stadtmauerstraße nach Abschluss der Spezialtiefbauarbeiten erneut für den Verkehr freigegeben.

Die Unterführung und die Rampe bzw. Treppenanlage muss jedoch als unmittelbarer Arbeitsbereich gesperrt bleiben.

Die Detailplanung sowie die genaue Terminplanung werden im Zuge der weiteren Planung konkretisiert und mit den Beteiligten abgestimmt.

Die Betroffenen werden im Rahmen einer breiten Öffentlichkeitsarbeit frühzeitig informiert. Für die Maßnahme werden Fördermittel aus dem Bund Länder Städtebauförderprogramm „Soziale Stadt“ und dem Fördertopf des BayFAG beantragt. Derzeit werden Fördermittel in Höhe von ca. 60 % (Soziale Stadt), für die gestalterische Aufwertung und ca. 55 % (BayFAG) der förderfähigen Kosten für die Rampenverbreiterung erwartet.

 

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

ca.1.030.100,00 €

bei IPNr.: 541.8011

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten jährlich

ca.       8.000,00 €

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen voraussichtlich


ca.   480.000,00 €


bei IPNr.: 541.8011

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

              werden nicht benötigt

              sind vorhanden auf IvP-Nr.541.8011

                  bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk

              sind nicht vorhanden

 

 

Bearbeitungsvermerk des Revisionsamtes

 

Die Entwurfsplanungsunterlagen mit ergänzender Kostenermittlung haben dem Revisionsamt gemäß Nr. 5.5.3 DA-Bau vorgelegen und wurden einer kurzen Durchsicht unterzogen.
Bemerkungen waren

 

                          nicht veranlasst

                          veranlasst (siehe anhängenden Vermerk)

 

 

                                                                                                          23.04.2019, gez. Deuerling

                                                                                                          Datum, Unterschrift

 


Anlagen:        Anlage 1: Übersichtskarte

-                      Anlage 2: Entwurfsplan 01d - Draufsicht, Ansicht, Längsschnitt

-                      Anlage 3: Gestaltungsplan