Betreff
Bedarfsanerkennung für eine zweigruppige Kindertageseinrichtung Am Anger, Isarstraße
Vorlage
512/067/2019
Aktenzeichen
IV/512/HJ027
Art
Beschlussvorlage

1. Der Bedarf von einer Kinderkrippengruppe mit 12 Plätzen und einer Kindergartengruppe mit 25 Plätzen für den Neubau der Dawonia-Gruppe in der Isarstraße im Stadtteil Anger (Planungsbezirk Krippe: C – Anger; Planungsbezirk Kindergarten: 7 – Anger) wird als bedarfsnotwendig anerkannt.


2. Die Verwaltung wird beauftragt, das Projekt voranzutreiben und den Jugendhilfeausschuss (JHA) über den weiteren Planungsstand zu informieren.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

 

Stellungnahme der Jugendhilfeplanung:

Der Standort der geplanten Kindertageseinrichtung in der Isarstraße wird in der U3-Bedarfsplanung dem U3-Planungsbezirk C-Anger und im Kindergartenalter dem Kindergartenplanungsbezirk 7-Anger zugeordnet.

U3-Alter:

Im U3-Planungsbezirk C Anger stehen aktuell für 251 U3-Kinder (Stand 31.12.2018) 58 Betreuungsplätze zur Verfügung. Davon werden 10 in der Kindertagespflege und 48 in Kinderkrippen angeboten. Die lokale Versorgungsquote ist mit 23,1% die niedrigste im Vergleich aller U3-Planungsbezirke (stadtweit 43,1%). Der Stadtrat hat 2012 für diesen Planungsbezirk eine Zielquote für die Versorgung von ca. 35 bis 40% beschlossen. Die Zielquoten werden aktuell überarbeitet und sollen noch 2019 dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorgelegt werden.
Im Jahr 2025 (Stand Bevölkerungsprognose 2018) werden ca. 220 U3-Kinder erwartet. Die Bevölkerungsprognose von 2017 hat für diesen Zeitpunkt noch ca. 274 U3-Kinder prognostiziert. Im Vergleich zu den Prognosen liegt die aktuelle Kinderzahl mit 251 Kindern zwischen den Prognosen vom Jahr 2017 (ca. 263 Kinder) und 2018 (ca. 220 Kinder).
Der Stadtrat hat 2017 und 2018 stadtweit einen Bedarf von ca. 180 bis 360 Plätze zusätzlichen Plätzen im U3-Alter beschlossen, dabei sind ca. 36 bis 48 Plätze für den U3-Planungsbezirk C-Anger vorgesehen. Bei einer Realisierung von bspw. 48 neuen Betreuungsplätzen bis zum Jahr 2025 würde dies einer lokalen Versorgungsquote von ca. 48% auf Basis der Prognose von 2018 entsprechen (Prognose 2017: ca. 39%).
Stadtweit sind (Stand 01.02.2019) insgesamt 180 U3-Betreuungsplätze in Planung. Der Umfang der Ausbauplanung im U3-Alter befindet sich damit theoretisch im unteren Zielbereich, den der Stadtrat beschlossen hat. Einige Projekte sind in der Realisierung weiterhin mit Unsicherheiten verbunden.

Im Planungsbezirk C-Anger sind aktuell zwei Projekte geplant, die bei ihrer Realisierung zusätzlich 48 U3-Betreuungsplätze in diesem Planungsbezirk schaffen würde:

     Krippe im Neubau der Dawonia-Gruppe in der Isarstraße (12 Plätze) (aktuelle Vorlage) und

     Krippe des Internationalen Bundes in der Wichernstr. 18 (36 Plätze) (Der Standort liegt an der Grenze zum U3-Planungsbezirk F-Bruck).

Vor dem Hintergrund der kleinräumig schwankenden Kinderzahlprognose (s.o.), dem eindeutigen stadtweiten Bedarf, der Mitversorgung des geplanten Standortes Wichernstrasse für den U3-Planungsbezirk F-Bruck und den weiteren beschlossenen Kriterien zum Ausbau von Betreuungsplätzen[1] werden die 12 neue Krippenplätze am Standort Isarstraße vom Jugendamt als bedarfsnotwendig gesehen.

 

Kindergartenalter:

Im Kindergartenplanungsbezirk 07-Anger stehen aktuell für 236 Kindergartenkinder insgesamt 230 Betreuungsplätze zur Verfügung. Die lokale Versorgungsquote von aktuell 97,5% liegt knapp über dem städtischen Durchschnitt von 96,9%.

Im Jahr 2025 (Stand Bevölkerungsprognose 2018) werden ca. 208 Kindergartenkinder erwartet. Die Bevölkerungsprognose von 2017 hat für diesen Zeitpunkt noch ca. 254 Kindergartenkinder prognostiziert.
Der Stadtrat hat 2017 und 2018 den stadtweiten Ausbau von ca. 535 Betreuungsplätzen für Kinder im Kindergartenalter beschlossen. Dabei waren ca. 25 für den Planungsbezirk 07-Anger vorgesehen.

Stadtweit sind aktuell (Stand 01.02.2019) ca. 533 Kindergartenplätze in Planung, die stadtweite Ausbauplanung liegt damit im vom Stadtrat beschlossenen Zielbereich. Einige Projekte sind in der Realisierung weiterhin mit Unsicherheiten verbunden. Bei Realisierung aller Ausbauvorhaben im Kindergartenalter würde die Versorgungsquote stadtweit im Jahre 2025 bei ca. 114% und 2033 bei ca. 107% liegen.

Im Kindergartenplanungsbezirk 07-Anger sind aktuell zwei Projekte geplant, die bei ihrer Realisierung zusätzlich 79 Kiga-Betreuungsplätze schaffen würden:

     Kindergartengruppe im Neubau der Dawonia-Gruppe in der Isarstraße (25 Plätze) und

     Kindergartenplätze des Internationalen Bundes in der Wichernstr. 18 (54 Plätze) (Der Standort liegt an der Grenze zum Kindergartenplanungsbezirk 7-Bruck)

Die Realisierung der 79 neuen Kindergartenplätze bis zum Jahr 2025 würde einer kleinräumigen Versorgungsquote von ca. 149% auf Basis der Prognose von 2018 entsprechen (Prognose 2017: ca. 122%).

Vor dem Hintergrund der kleinräumig schwankenden Kinderzahlprognose (s.o.), dem eindeutigen stadtweiten Bedarf, der Mitversorgung des geplanten Standortes Wichernstrasse für den Kindergartenplanungsbezirk 7-Bruck und den weiteren beschlossenen Kriterien zum Ausbau von Betreuungsplätzen (u.a. Realisierung von bereits in Planung befindlichen Einrichtungen, Dauer bis zur Realisierung)1 werden die 25 neuen Kindergartenplätze am Standort Isarstraße vom Jugendamt als bedarfsnotwendig gesehen.

 

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Im Zuge einer Verdichtung des Wohnareals in der Isarstraße beabsichtigt die Dawonia-Gruppe die Unterbringung einer zweigruppigen Kindertageseinrichtung, bestehend aus einer Kinderkrippengruppe (12 Plätze) und einer Kindergartengruppe (25 Plätze), im Erdgeschoss eines mehrstöckigen Wohnhauses. Bezüglich der Trägerschaft hat die Dawonia –als Bauträger und späterer Vermieter- mit Unterstützung des Jugendamts ein Interessenbekundungsverfahren durchgeführt, dessen Ergebnis noch abzuwarten ist.

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

 

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Die geplante Kindertageseinrichtung soll auf Grundlage des vierten Sonderinvestitionsprogramms „Kinderbetreuungsfinanzierung 2017-2020“ (viertes SIP) finanziert werden. Um die Schaffung von U3- und Kindergarten-Plätzen schnell und intensiv voranzutreiben, können bis zu 90% der zuwendungsfähigen Ausgaben durch die Regierung Mittelfranken gegenüber der Stadt Erlangen refinanziert werden (regulärer FAG-Fördersatz 55% + viertes SIP 35%).

Aufgrund der hohen Refinanzierung durch die Regierung hat die Stadt Erlangen gegenüber dem Bauträger die Möglichkeit, einen Baukostenzuschuss i. H. v. 100% der förderfähigen Kosten zu gewährleisten. Hintergrund ist, dass bei Baumaßnahmen, die im Rahmen des vierten SIP abgewickelt werden, die Anwendung des Erlanger Grundsatzbeschlusses über die 80%ige Förderung (55% FAG-Fördersatz + 25% freiwilliger Zuschuss der Stadt Erlangen) außer Kraft gesetzt wird. Dafür erhält der Träger, zusätzlich zu den Mitteln der Regierung, einen städtischen Zuschuss von 10% der förderfähigen Kosten.
Das heißt: Regulärer FAG-Fördersatz 55% + viertes SIP 35% + 10% Stadt Erlangen = 100% Förderung der zuwendungsfähigen Kosten (siehe auch Vorlage / Beschluss 512/043/2017).

Aufgrund der Befristung des vierten SIP muss der Förderantrag bis spätestens 31. August 2019 bei der Regierung eingereicht -und die Baumaßnahme bis 30. Juni 2022 abgeschlossen- sein. Nach aktuellen Informationen ist der Baubeginn Anfang 2020 und die Fertigstellung Anfang 2022 geplant. Kommt es zu Verzögerungen, können keine Mittel aus dem vierten SIP abgerufen werden. Dann würde nur der reguläre FAG-Fördersatz von 55% greifen. Die Stadt Erlangen würde dann nur einen Baukostenzuschuss in Höhe von 80% der zuwendungsfähigen Kosten gewähren.

Nach einer aktuellen Berechnung ergibt sich für eine Krippen- und eine Kindergartengruppe eine förderfähige Hauptnutzfläche von rd. 205 qm. Bei dem aktuellen Kostenrichtwert von 4.455 €/qm ergäbe sich ein Fördervolumen von 913.275 € (Anteil Regierung 821.948 € + Anteil Stadt Erlangen 91.328 €), wenn Mittel aus dem vierten SIP abgerufen werden können.

Hierbei handelt es sich jedoch nur um eine erste Berechnung. Die konkreten Summen können erst nach Abschluss der Planung und in Zusammenwirkung mit der Regierung von Mittelfranken ermittelt werden.

Das vierte Sonderinvestitionsprogramm enthält entgegen der Entwurfsfassungen keine staatliche Ausstattungskostenförderung. Die Erstausstattung (lose Möbel und Einrichtungsgegenstände sowie Spiel- und Lernmaterial) ist in der Regel vom Betriebsträger zu beschaffen.

Dafür wird, dem Stadtratsbeschluss 512/062/2018 vom 28.02.2019 folgend, von der Stadt Erlangen ein Zuschuss in Höhe von 46.250 € (für die 37 neuen Plätze jeweils 1.250 €) gewährt.

 

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

              werden nicht benötigt

              sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                    sind nicht vorhanden



[1] s. Bestands- und Planungsbericht Kindertagesbetreuung 2018, S. 27f und 58f


Anlagen: