1. Der Bedarf von einer Kinderkrippengruppe mit 12 Plätzen
und einer Kindergartengruppe mit 25 Plätzen für den Neubau der Dawonia-Gruppe
in der Isarstraße im Stadtteil Anger (Planungsbezirk Krippe: C – Anger;
Planungsbezirk Kindergarten: 7 – Anger) wird als bedarfsnotwendig anerkannt.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, das Projekt voranzutreiben und den
Jugendhilfeausschuss (JHA) über den weiteren Planungsstand zu informieren.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Stellungnahme der
Jugendhilfeplanung:
Der Standort der geplanten
Kindertageseinrichtung in der Isarstraße wird in der U3-Bedarfsplanung dem
U3-Planungsbezirk C-Anger und im Kindergartenalter dem
Kindergartenplanungsbezirk 7-Anger zugeordnet.
U3-Alter:
Im U3-Planungsbezirk C Anger
stehen aktuell für 251 U3-Kinder (Stand 31.12.2018) 58 Betreuungsplätze zur
Verfügung. Davon werden 10 in der Kindertagespflege und 48 in Kinderkrippen
angeboten. Die lokale Versorgungsquote ist mit 23,1% die niedrigste im
Vergleich aller U3-Planungsbezirke (stadtweit 43,1%). Der Stadtrat hat 2012 für
diesen Planungsbezirk eine Zielquote für die Versorgung von ca. 35 bis 40%
beschlossen. Die Zielquoten werden aktuell überarbeitet und sollen noch 2019
dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorgelegt werden.
Im Jahr 2025 (Stand Bevölkerungsprognose 2018) werden ca. 220 U3-Kinder
erwartet. Die Bevölkerungsprognose von 2017 hat für diesen Zeitpunkt noch ca.
274 U3-Kinder prognostiziert. Im Vergleich zu den Prognosen liegt die aktuelle
Kinderzahl mit 251 Kindern zwischen den Prognosen vom Jahr 2017 (ca. 263
Kinder) und 2018 (ca. 220 Kinder).
Der Stadtrat hat 2017 und 2018 stadtweit einen Bedarf von ca. 180 bis 360
Plätze zusätzlichen Plätzen im U3-Alter beschlossen, dabei sind ca. 36 bis 48
Plätze für den U3-Planungsbezirk C-Anger vorgesehen. Bei einer Realisierung von
bspw. 48 neuen Betreuungsplätzen bis zum Jahr 2025 würde dies einer lokalen
Versorgungsquote von ca. 48% auf Basis der Prognose von 2018 entsprechen
(Prognose 2017: ca. 39%).
Stadtweit sind (Stand 01.02.2019) insgesamt 180 U3-Betreuungsplätze in Planung.
Der Umfang der Ausbauplanung im U3-Alter befindet sich damit theoretisch im
unteren Zielbereich, den der Stadtrat beschlossen hat. Einige Projekte sind in
der Realisierung weiterhin mit Unsicherheiten verbunden.
Im Planungsbezirk C-Anger sind aktuell zwei Projekte geplant, die bei ihrer Realisierung zusätzlich 48 U3-Betreuungsplätze in diesem Planungsbezirk schaffen würde:
• Krippe im Neubau der Dawonia-Gruppe in der Isarstraße (12 Plätze) (aktuelle Vorlage) und
• Krippe des Internationalen Bundes in der Wichernstr. 18 (36 Plätze) (Der Standort liegt an der Grenze zum U3-Planungsbezirk F-Bruck).
Vor dem Hintergrund der kleinräumig schwankenden Kinderzahlprognose (s.o.), dem eindeutigen stadtweiten Bedarf, der Mitversorgung des geplanten Standortes Wichernstrasse für den U3-Planungsbezirk F-Bruck und den weiteren beschlossenen Kriterien zum Ausbau von Betreuungsplätzen[1] werden die 12 neue Krippenplätze am Standort Isarstraße vom Jugendamt als bedarfsnotwendig gesehen.
Kindergartenalter:
Im Kindergartenplanungsbezirk 07-Anger stehen aktuell für 236 Kindergartenkinder insgesamt 230 Betreuungsplätze zur Verfügung. Die lokale Versorgungsquote von aktuell 97,5% liegt knapp über dem städtischen Durchschnitt von 96,9%.
Im Jahr 2025 (Stand
Bevölkerungsprognose 2018) werden ca. 208 Kindergartenkinder erwartet. Die
Bevölkerungsprognose von 2017 hat für diesen Zeitpunkt noch ca. 254
Kindergartenkinder prognostiziert.
Der Stadtrat hat 2017 und 2018 den stadtweiten Ausbau von ca. 535
Betreuungsplätzen für Kinder im Kindergartenalter beschlossen. Dabei waren ca.
25 für den Planungsbezirk 07-Anger vorgesehen.
Stadtweit sind aktuell (Stand 01.02.2019) ca. 533 Kindergartenplätze in Planung, die stadtweite Ausbauplanung liegt damit im vom Stadtrat beschlossenen Zielbereich. Einige Projekte sind in der Realisierung weiterhin mit Unsicherheiten verbunden. Bei Realisierung aller Ausbauvorhaben im Kindergartenalter würde die Versorgungsquote stadtweit im Jahre 2025 bei ca. 114% und 2033 bei ca. 107% liegen.
Im Kindergartenplanungsbezirk 07-Anger sind aktuell zwei Projekte geplant, die bei ihrer Realisierung zusätzlich 79 Kiga-Betreuungsplätze schaffen würden:
• Kindergartengruppe im Neubau der Dawonia-Gruppe in der Isarstraße (25 Plätze) und
• Kindergartenplätze des Internationalen Bundes in der Wichernstr. 18 (54 Plätze) (Der Standort liegt an der Grenze zum Kindergartenplanungsbezirk 7-Bruck)
Die Realisierung der 79 neuen Kindergartenplätze bis zum Jahr 2025 würde einer kleinräumigen Versorgungsquote von ca. 149% auf Basis der Prognose von 2018 entsprechen (Prognose 2017: ca. 122%).
Vor dem Hintergrund der kleinräumig schwankenden Kinderzahlprognose (s.o.), dem eindeutigen stadtweiten Bedarf, der Mitversorgung des geplanten Standortes Wichernstrasse für den Kindergartenplanungsbezirk 7-Bruck und den weiteren beschlossenen Kriterien zum Ausbau von Betreuungsplätzen (u.a. Realisierung von bereits in Planung befindlichen Einrichtungen, Dauer bis zur Realisierung)1 werden die 25 neuen Kindergartenplätze am Standort Isarstraße vom Jugendamt als bedarfsnotwendig gesehen.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Im Zuge einer Verdichtung des
Wohnareals in der Isarstraße beabsichtigt die Dawonia-Gruppe die Unterbringung
einer zweigruppigen Kindertageseinrichtung, bestehend aus einer
Kinderkrippengruppe (12 Plätze) und einer Kindergartengruppe (25 Plätze), im
Erdgeschoss eines mehrstöckigen Wohnhauses. Bezüglich der Trägerschaft hat die
Dawonia –als Bauträger und späterer Vermieter- mit Unterstützung des Jugendamts
ein Interessenbekundungsverfahren durchgeführt, dessen Ergebnis noch abzuwarten
ist.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Die geplante Kindertageseinrichtung soll auf
Grundlage des vierten Sonderinvestitionsprogramms „Kinderbetreuungsfinanzierung
2017-2020“ (viertes SIP) finanziert werden. Um die Schaffung von U3- und
Kindergarten-Plätzen schnell und intensiv voranzutreiben, können bis zu 90% der
zuwendungsfähigen Ausgaben durch die Regierung Mittelfranken gegenüber der
Stadt Erlangen refinanziert werden (regulärer FAG-Fördersatz 55% + viertes SIP
35%).
Aufgrund der hohen Refinanzierung durch die
Regierung hat die Stadt Erlangen gegenüber dem Bauträger die Möglichkeit, einen
Baukostenzuschuss i. H. v. 100% der förderfähigen Kosten zu gewährleisten.
Hintergrund ist, dass bei Baumaßnahmen, die im Rahmen des vierten SIP
abgewickelt werden, die Anwendung des Erlanger Grundsatzbeschlusses über die
80%ige Förderung (55% FAG-Fördersatz + 25% freiwilliger Zuschuss der Stadt
Erlangen) außer Kraft gesetzt wird. Dafür erhält der Träger, zusätzlich zu den
Mitteln der Regierung, einen städtischen Zuschuss von 10% der förderfähigen
Kosten.
Das heißt: Regulärer FAG-Fördersatz 55% + viertes SIP 35% + 10% Stadt Erlangen
= 100% Förderung der zuwendungsfähigen Kosten (siehe auch Vorlage / Beschluss
512/043/2017).
Aufgrund der Befristung des vierten SIP muss
der Förderantrag bis spätestens 31. August 2019 bei der Regierung eingereicht
-und die Baumaßnahme bis 30. Juni 2022 abgeschlossen- sein. Nach aktuellen
Informationen ist der Baubeginn Anfang 2020 und die Fertigstellung Anfang 2022
geplant. Kommt es zu Verzögerungen, können keine Mittel aus dem vierten SIP abgerufen
werden. Dann würde nur der reguläre FAG-Fördersatz von 55% greifen. Die Stadt
Erlangen würde dann nur einen Baukostenzuschuss in Höhe von 80% der
zuwendungsfähigen Kosten gewähren.
Nach einer aktuellen Berechnung ergibt sich
für eine Krippen- und eine Kindergartengruppe eine förderfähige Hauptnutzfläche
von rd. 205 qm. Bei dem aktuellen Kostenrichtwert von 4.455 €/qm ergäbe sich
ein Fördervolumen von 913.275 € (Anteil Regierung 821.948 € + Anteil Stadt
Erlangen 91.328 €), wenn Mittel aus dem vierten SIP abgerufen werden können.
Hierbei handelt es sich jedoch nur um eine
erste Berechnung. Die konkreten Summen können erst nach Abschluss der Planung
und in Zusammenwirkung mit der Regierung von Mittelfranken ermittelt werden.
Das vierte Sonderinvestitionsprogramm enthält
entgegen der Entwurfsfassungen keine staatliche Ausstattungskostenförderung.
Die Erstausstattung (lose Möbel und Einrichtungsgegenstände sowie Spiel- und
Lernmaterial) ist in der Regel vom Betriebsträger zu beschaffen.
Dafür wird, dem Stadtratsbeschluss
512/062/2018 vom 28.02.2019 folgend, von der Stadt Erlangen ein Zuschuss in
Höhe von 46.250 € (für die 37 neuen Plätze jeweils 1.250 €) gewährt.
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
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bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
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Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: