1. Der vorliegenden Entwurfsplanung für den
Freiflächenanteil um die Vierfachsporthalle (gemäß Bürgerbeteiligung im Juli
2018) für den Neubau des Bürger-, Begegnungs- und Gesundheitszentrum in der
Hartmannstraße wird zugestimmt. Sie soll der Genehmigungs- und
Ausführungsplanung zu Grunde gelegt werden. Die weiteren Planungsschritte sind
zu veranlassen.
2. Die Kostenkonkretisierung zum
Entwurfsbeschluss (Beschluss 242/290/2018 am
09.10.2018 im BWA) in Höhe von 0,77 Mio. € ist in die Haushaltsberatungen
einzubringen.
3. Der Fraktionsantrag von Bündnis 90 / Die Grünen Nr. 19/2018 vom 06.02.2018 ist hiermit abschließend bearbeitet.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw.
Wirkungen sollen erzielt werden?)
Schaffung von bürgernahen und attraktiven Freiflächen unter Berücksichtigung des Ergebnisses des Bürgerworkshops am 19.07.2018 – mit dem Ziel, die drei Themenschwerpunkte („Begegnung, Kommunikation und Verweilen“, „Bewegung, Spielen und Erfahren“, „Aktivität, Sport und Fitness“) in einem Gesamtkonzept als gesamtes BBGZ umzusetzen.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die
Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Neubau einer Freiflächenanlage im Süden, Westen und Norden der geplanten Vierfachschulsporthalle an der Hartmannstraße, unter Berücksichtigung der Schwerpunkte aus dem Bürgerworkshop vom 19.07.2018.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme /
Leistungsangebote erbracht werden?)
Ausgangslage
Die Entwurfsplanung (ohne Freiflächenanteil aus dem Bürgerworkshop) nach DABau 5.5.3 wurde am 09.10.2018 (Vorlage 242/290/2018) vom BWA beschlossen. Im SportA am 30.04.2019 wurde über den aktuellen Stand der Planung berichtet.
Das Ergebnis des Bürgerworkshops stand zum Zeitpunkt des Entwurfsbeschluss über das Gebäude am 09.10.2018 fest, jedoch ohne eine planerische Umsetzung. Die detaillierte Ausarbeitung zu einer Entwurfsplanung ist Grundlage für die nun vorliegende Beschlussfassung.
Planung
Im Rahmen der Bürgerbeteiligung im „ Soziale Stadt“-Gebiet Erlangen Südost fand am 19.07.2019 ein Bürgerworkshop statt. Ziel war es, interessierte Bürger/innen aktiv in den Planungsprozess miteinzubeziehen und deren Ideen, Wünsche und Vorstellungen für die Gestaltung der Freiflächen rund um das Bürger-, Begegnungs- und Gesundheitszentrum zu sammeln.
Folgende drei Themenfelder wurden als Schwerpunkt vorgegeben:
1. Begegnung, Kommunikation und Verweilen
2. Bewegung, Spielen und Erfahren
3. Aktivität, Sport, Fitness
An drei Stationen wurden diese Schwerpunkte allen Beteiligten des Workshops vorgestellt und im weiteren Verlauf bearbeitet. Nach einer abschließenden Präsentation wurden die erarbeiteten Vorschläge bepunktet.
Das bewertete Ergebnis sah folgendermaßen aus:
1. Begegnung, Kommunikation und Verweilen
Trinkwasserbrunnen, Außendusche (11 Punkte)
Schattenspendende Bäume (6 Punkte)
Beleuchtung (3 Punkte)
2. Bewegung, Spielen und Erfahren
Balancierparcours (7 Punkte)
Wasserspiel (6 Punkte)
Geräte für alle Generationen; z.B. Fitness (4 Punkte)
Boccia (3 Punkte)
3. Aktivität, Sport, Fitness
Fitnessgeräte, Fitnesspark (für
alle Generationen) (9 Punkte)
Bodyweight-Anlage mit Sonnenschutz (8 Punkte)
Pumptrack (7 Punkte)
Finnenbahn (4 Punkte)
Laufbahn (100m, 200m, 400m) (3 Punkte)
In einer vorgeschalteten Machbarkeitsstudie wurden die verschiedenen Vorschläge auf deren Umsetzbarkeit in einem sinnvollen und attraktiven Gesamtzusammenhang geprüft. Hierbei stellte sich heraus, dass für eine Pumptrackanlage (spezielle „Wellenstrecke“ als Rundkurs, um ohne zu treten mit dem Rad hohe Geschwindigkeiten aufzubauen) und für eine Finnenbahn (speziell angelegte Strecke für Crosslauftraining, mit einem ca. 10 cm dicken Bodenbelag aus Sägemehl, Sägespänen, Holzschnitzeln, Baumrinden oder Rindenmulch) nicht die notwendigen Flächen vorhanden sind. Das Thema Wasser wurde aufgrund der schwierigen und kostspieligen Umsetzbarkeit soweit reduziert, dass ein Trinkwasserbrunnen realisiert wird.
Alle geplanten Einrichtungen sind grundsätzlich barrierefrei zu erreichen.
Weitere Anmerkungen aus dem
Workshop flossen in die Planungen mit ein:
- frei zugängliche (öffentliche, barrierefreie) Toilette (wurde in die
Hallenplanung integriert),
- Basketballkorb,
- Sitzbänke, Sitzmöglichkeiten
Diese Ergebnisse waren die Vorgabe für den Freianlagenplaner, ein stimmiges und für die Öffentlichkeit attraktives Gesamtkonzept zu erarbeiten, welches nun als Entwurf zum Beschluss vorliegt
Konzept der Freiflächen unter Vorgabe des Bürgerworkshops vom
19.07.2018
Auf Basis der Ideensammlung aus dem Bürgerworkshop wurde das Konzept einer Trendsportanlage erarbeitet, welche nicht nur die Funktion eines Erschließungsraums erfüllen, sondern einen Platz bieten soll mit besonderer Anziehungskraft für Jugendliche und ältere Menschen.
Der Entwurfsgedanke der Freianlagen nimmt einerseits den Gedanken der Sportnutzung des Gebäudes auf und andererseits das Ziel, ein Forum für eine breite Bevölkerungsgruppe zu sein. Die gruppierten Themenbereiche sollen die Sporthalle aufnehmen und einrahmen und mit der großzügigen Befensterung der Halle mit dem Wechselspiel von innen außen eine Einheit herstellen. Im Zuge der weiteren Planung wird diese Zielsetzung v.a. auch im Vorbereich des Haupteingangs weiter detailliert und vertieft, damit das Thema Bewegung/Sport auch gestalterisch im Freibereich das Erscheinungsbild prägt.
Die Sportanlagen erstrecken sich
von der Nordseite über die West- bis hin zur Südseite der Halle. Die Bereiche
sind unterschiedlichen sportlichen Betätigungen gewidmet und haben verschiedene
Nutzergruppen im Blick.
Im Norden – auf dem Vorplatz
zwischen der Halle und der Erschließungsstraße – befindet sich das Herzstück
der Anlage. Auf einer 60 x 14 m großen, rechteckigen Fläche sind ein
Calisthenics-Park, ein Balancierparcours sowie eine Outdoor-Fitnessanlage
vorgesehen. Der Sportbereich ist leicht abgesenkt und mit einer Sitzstufe
umgeben. Die unterschiedlichen Geräte und Aktivitäten sind gestalterisch
voneinander abgegrenzt. Es gibt definierte Zugänge über behindertengerechte
Rampen und Stufen. Zwischen den abgesenkten Sportflächen sind Aufenthaltsorte
mit Sitzbänken, Bäumen und einem Trinkwasserbrunnen geplant.
Der schmale Streifen zwischen der Hallenwestseite und dem Grünstreifen an der Hartmannstrasse bietet Angebote für ältere Menschen. Hier sind eine klassische Boulebahn sowie mehrere Geräte vorgesehen, die insbesondere Ausdauertraining und Motorik-Koordination ermöglichen. Auch hier gibt es Sitzbänke, die die Aufenthaltsflächen zur Hartmannstrasse abschirmen. Die spezielle Eignung für Senioren zeigt sich sowohl in der Gestaltung der Sitzbänke (z.B. erhöhte Sitzflächen, Rückenlehnen), wie auch beim barrierefreien Zugang zur Boulebahn, deren Einfassung teilweise ebenerdig ausgebildet wird.
An der Südseite befindet sich
die Zufahrt sowie Bewegungs- und Wendeflächen für die Feuerwehr. Diese
funktional notwendigen Flächen werden für eine sportliche Nutzung aktiviert.
Durch Asphaltbeschichtung und Bodenmarkierungen entstehen eine Laufbahn und ein
Streetballfeld. Durch die Nähe zum Familienzentrum und die vorgesehenen
Sitzmöglichkeiten könnte dieser Ort zu einem beliebten Treffpunkt für
Jugendliche werden.
In die Belagsfläche des
Vorplatzes sind Blindenleitlinien integriert. Sie führen vom Gehweg bei der
Parkplatzzufahrt bis zum Halleneingang sowie an die Hallenfassade. Entlang der
Fassade werden die Sehbehinderten und Blinden ohne Leitlinien zum
Familienzentrum geführt.
Zeitplan
Oktober 2018 |
Einreichung FAG-Antrag (erfolgt) |
Januar 2019 |
Entwurfsplanung und Einreichung
Bauantrag (erfolgt) |
Anfang 2019 |
Ausführungsplanung und
Vorbereitung der Vergaben |
Mitte 2019 |
Vergabe Rohbauarbeiten |
Ende 2019 |
Vorbereitende Maßnahmen,
Baufeldräumung |
Anfang 2020 |
Baubeginn |
Ende 2021 / Anfang 2022 |
Fertigstellung |
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur
Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
Kostenberechnung
Im Beschluss des Entwurfs am 09.10.2018 wurden als erste Grobkosten für die Gestaltung der Freiflächen 300.000 bis 500.000 € genannt. Mit der vorliegenden Umsetzung der Planungsvorgaben für die Freiflächen sind nach der Kostenberechnung 0,84 Mio € (0,77 Mio €, Vorsteuerabzug berücksichtigt) zu veranschlagen. Damit ergeben sich Gesamtkosten in Höhe von 18,93 Mio € (brutto, einschl. Ausstattung Schulsporthalle, mit Einrichtungskosten, Vorsteuerabzug berücksichtigt – s. Gesamtübersicht). Gegenüber den bisherigen Haushaltsaufstellungen (18,16 Mio € gemäß DA-Baubeschluss vom 09.10.2018, Vorlagen-Nr. 242/290/2018) ergeben sich dadurch Mehrkosten von 0,77 Mio €.
Gesamtübersicht Kostenberechnung
Kostengruppen
nach DIN 276 |
Gesamtkosten |
|
100 |
Grundstück |
|
200 |
Herrichten
und Erschließen |
269.916 € |
300 |
Bauwerk –
Baukonstruktion feste
Einbauten Amt 52 |
9.972.006 € 695.628 € |
400 |
Bauwerk –
Technische Anlagen |
3.559.157 € |
500 |
Außenanlagen |
2.634.163 € |
600 |
Ausstattung
und Kunstwerke Einrichtung
Amt 52 |
115.430 € 138.040 € |
700 |
Baunebenkosten |
3.362.672 € |
|
Gesamtkosten
einschl. Ausstattung Gesamtkosten
Ausstattung Amt 52 Gesamtkosten
ohne Ausstattung Gesamtkosten einschl. Ausstattung, Vorsteuerabzug
berücksichtigt Gesamtkosten ohne Ausstattung,
Vorsteuerabzug berücksichtigt |
20.747.012 € 833.668 € 19.913.344 € 18.925.110 € 18.164.651
€ |
Diese Kosten entsprechen den veranschlagten Gesamtkosten, welche im BWA am 09.10.2018 (Vorlage 242/290/2018) kommuniziert wurden (16,3 bis 19,9 Mio €, einschl. Ausstattung, Vorsteuerabzug berücksichtigt).
Das Ergebnis der
Kostenberechnung kann zu dem derzeitigen Planungszeitpunkt nur mit einer
Genauigkeit von +/- 10% ermittelt werden. Bei berechneten Gesamtkosten in Höhe
von
18,93 Mio € wird die Endabrechnungssumme damit voraussichtlich zwischen 17,0
Mio € und 20,8 Mio € liegen (einschl. Ausstattung, Vorsteuerabzug
berücksichtigt).
Vorsteuerabzug
Die neue Sporthalle ist dem Unternehmensbereich der Stadt Erlangen zugeordnet. Die Stadt als Bauherr ist daher berechtigt, den Vorsteuerabzug aus Eingangsrechnungen wahrzunehmen, soweit die Halle unternehmerisch, also für steuerpflichtige Vermietung, verwendet wird. Eine Verwendung der Halle für hoheitliche Zwecke, also für Schulsport, ggf. auch im Rahmen der Amtshilfe, schließt den Vorsteuerabzug aus. Nach der vorliegenden Prognose der Nutzungsbelegung liegt der Anteil der unternehmerischen Nutzung der Sporthalle bei 55%, 45% entfallen auf Schul- und andere nicht steuerbare Nutzungen. Das bedeutet, dass bei der Schulsporthalle die Vorsteuer in Höhe von 19% mit einer Quote von 55% abzugsfähig ist.
Der Mittelabfluss über die Haushaltsjahre würde sich wie folgt darstellen:
* Einrichtung ohne Vorsteuerabzug 833.668 €
Förderung – Sachstand
Über die Förderung wurde im
Entwurfsbeschluss (Vorlage 242/290/2018) am 09.10.2018 berichtet. Durch die
zusätzlichen Kosten der Freiflächen wird sich der Förderanteil grob geschätzt
um ca. 200.000 € erhöhen. Die genaue Höhe wird aktuell mit dem Zuschussgeber
verhandelt.
Finanzierungsübersicht
Kosten |
Art des „Zuschusses“ |
Bemerkung |
18,93
Mio € |
|
Gesamt-Baukosten gem.
Kostenberechung (einschl. Ausstattung, Vorsteuerabzug berücksichtigt) |
-3,9
Mio € |
FAG |
FAG-Mittel für die
Schulsportflächen der 4-fach-Halle |
-0,25
Mio € |
KfW |
als Tilgungszuschuss |
-3,0
Mio € |
Städtebauförderung „Soziale
Stadt“ |
detaillierte Abklärung erfolgt
noch |
-7,15 Mio € |
|
Zuschusshöhe |
11,78
Mio € |
|
Eigenmittel der Stadt Erlangen |
Investitionskosten: |
18.164.651 € |
bei
IPNr.: 424F.400 |
Sachkosten
(52) (Vorsteuerabzug berücksichtigt): |
760.459 € |
bei
Sachkonto: |
Personalkosten
(brutto): |
€ |
bei
Sachkonto: |
Folgekosten
(s. Beschluss 242/290/2018) |
|
bei
Sachkonto: |
Korrespondierende
Einnahmen |
€ |
bei
Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind zum Teil vorhanden auf IvP-Nr. 424F.400
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Beantwortung Fraktionsantrag Bündnis 90/Die Grünen Nr.
19/2018 vom 06.02.2018:
Die Verwaltung wird beauftragt, folgende Punkte im weiteren
Planungsverlauf zu berücksichtigen:
-
Weitgehende Belassung des Untergrundes des
jetzigen Festplatzes und nicht weiter als vorhanden befestigen oder versiegeln,
so dass jederzeit dort wieder ein großes Zelt aufgebaut werden kann
Antwort: Die Planung sieht das Aufstellen eines Zirkuszeltes mit 2
Masten (Durchmesser ca. 40 m) vor. Eine entsprechende Abstimmung ist mit dem
Liegenschaftsamt erfolgt. Der Untergrund bleibt weitgehend belassen.
-
Während der Bauzeit und für die
Ertüchtigung von Schotterflächen keinen Kalkschotter verwenden, sondern
Sandmagerrasen-verträgliches Material
Antwort: Es wird kein Kalkschotter verwendet. Dies wird in den
Ausschreibungen berücksichtigt.
-
Vorhandene Bäume erhalten und während der
Bauzeit nachhaltig schützen, alle nicht zu vermeidenden Fällungen zu 100%
gebietsnah nachpflanzen
Antwort: Dies wird in den Planungen berücksichtigt. Baumnachpflanzungen
werden nicht in der unmittelbaren Nähe des Naturschutzgebietes erfolgen (Bäume
haben für einige bodenbrütende Vogelarten (hier: Heidelerche) eine vergrämende
Wirkung (Beutegreifer können sich darin verstecken)) - die Zielarten des
Naturschutzgebietes sind auf offene Strukturen angewiesen.
-
Begrünung aller Dächer
Antwort: In den aktuellen Kosten ist eine komplette Begrünung des
zweigeschossigen Bereichs mit ca. 3.000 m² berücksichtigt (Gründach als
Sandmagerrasenvegetation und nicht mit Kalkschutt-Sukkulenten-Vegetation). Das
weitgespannte Hallendach über den Sportflächen mit ca. 2.000 m² zu begrünen ist
statisch äußerst aufwändig. Die Verwaltung schlägt vor, diesen Bereich über den
Sportflächen statisch nicht weiter zu belasten, um eine wirtschaftliche Lösung
zu erlangen.
-
Ökologische Fassadengestaltung durch
Begrünung und/oder Photovoltaikelemente
Antwort: Durch die grenznahe Bebauung im Süden und den dort befindlichen Bäumen
sowie dem vorgesehenen Dachüberstand ist eine Gestaltung mittels
Photovoltaikelementen nicht realisierbar. Die Ostseite ist der Anbaubereich für
den 2.BA (Ideenteil), die Nordseite dient der Belichtung der Halle. Zur
Kompensation sind 230 m² Photovoltaikelemente auf dem Flachdach realisiert (s.
Dachflächenplan). Auch eine Fassadenbegrünung ist wegen der entwurfsbedingten
großzügigen Verglasung und der großen für die Verschattung vorgesehenen
Dachüberstände nicht sinnvoll.
-
Den Zugang zum Naturschutzgebiet zu
erschweren
Antwort: Der jetzige Strauch- und Buschbestand sollte dieser Anforderung
genügen und kann auch ergänzt werden.
-
Grünflächen als ökologische Insektenwiesen ausführen,
die Versiegelung und Pflasterung von Zuwegen auf das Notwendigste beschränken
Antwort: Durch die weiterhin bestehende Nutzung als Festplatz und den
nachzuweisenden Stellplätzen werden keine größeren und zusammenhängende
Grünflächen bestehen bleiben. Am Übergang zum Naturschutzgebiet werden
großzügige Abstände eingehalten, auch um die vorhandenen Büsche und Sträucher
zu erhalten. Diese Flächen werden dahingehend untersucht. Die neu geschaffenen
ca. 130 Stellplätze werden so ausgeführt, dass die Fahrspuren asphaltiert und
die Parkflächen mit Rasengittersteinen belegt werden. Die Tiefe der neuen Stellplätze
wird reduziert, um den Grünstreifen zwischen den Stellplätzen breiter
auszuführen. Eine „Durchgrünung“ der Parkflächen ist mit diesen Maßnahmen,
sowie den zwischen den Stellplatzreihen angeordneten Baumpflanzungen maximal
ausgeschöpft worden.
-
Erstellung eines Verkehrskonzept,
insbesondere
> Gute ÖPNV-Anbindung
> Parkraumbewirtschaftung der Parkplätze von Schwimmbad, Festplatz, Uni,
Sporthalle
> Anwohnendeparkplätze optimieren und ausweiten
> Parksituation kontrollieren und ggf. anpassen
Antwort:
> Gute ÖPNV-Anbindung:
Die Hartmannstraße bzw. die nahe des BBGZ gelegene Haltestelle Röthelheimbad
Ost wird aktuell von einer Buslinie bedient. Es handelt sich dabei um eine
Erlanger Stadtbuslinie (Linie 293). Die Linie 293 verkehrt unter der Woche (Mo-Fr)
zu den Hauptverkehrszeiten in beiden Fahrtrichtungen in einem 20-Minuten-Takt.
Samstags verkehrt die stadtgrenzübergreifende Linie tagsüber in einem
40-Minuten-Takt.
Die Stadtbuslinie
gewährleistet am Wochenende von 07:00 bis 01:00 Uhr eine Anbindung des BBGZ
beispielsweise an die Erlanger Innenstadt im 30- bzw. 60-Minuten-Takt.
Eine gute
ÖPNV-Anbindung des BBGZ ist somit bereits gegeben, darüber hinaus kann ein
Shuttle-Bus-Verkehr individuell für Großveranstaltungen jederzeit eingerichtet
werden.
> Parkraumbewirtschaftung der Parkplätze von Schwimmbad, Festplatz, Uni,
Sporthalle:
Federführend durch die
Abteilung Verkehrsplanung sollte mit Inbetriebnahme des BBGZ für das operative Geschäft der
Parkraumbewirtschaftung eine Arbeitsgruppe, bestehend aus den zuständigen
Fachdienststellen der Verwaltung, Eigentümern der Parkflächen sowie der
Veranstaltung, eingerichtet werden.
>
Anwohnendeparkplätze optimieren und ausweiten:
Unabhängig von den
Planungen zum BBGZ soll die Ausweitung der umliegenden Bewohnerparkgebiete
zeitnah überprüft werden.
Dabei wird jedoch auf
den normalerweise vorherrschenden Parkdruck abgestellt, sporadisch
stattfindende Großveranstaltungen können hierbei nicht berücksichtigt werden.
Schließlich ist die
Ausweisung eines Bewohnerparkgebietes laut StVO „nur dort zulässig, wo […] die
Bewohner des städtischen Quartiers regelmäßig keine ausreichende
Möglichkeit haben, in ortüblich fußläufig zumutbarer Entfernung von ihrer
Wohnung einen Stellplatz für ihr Kraftfahrzeug zu finden.“
Es sollte daher, wie
z.B. in Nürnberg und Fürth bei Großveranstaltungen üblich, temporäre Sperrungen
von Wohnstraßen bei Großveranstaltungen erwogen werden.
> Parksituation
kontrollieren und ggf. anpassen:
Für die konkrete
Überprüfung der Einhaltung der Parkregelungen im öffentlichen Raum ist die
Kommunale Verkehrsüberwachung (KVÜ) zuständig. Diese ist bei der Entwicklung
der Verkehrskonzepte einzubeziehen.
Sollte im Realbetrieb
festgestellt werden, dass die Verkehrskonzepte nicht wie gewünscht greifen,
kann jederzeit nachgesteuert werden.
Mit der Bearbeitung dieses
Fraktionsantrages ist der Fraktionsantrag von Bündnis 90/Die Grünen 127/2015
vom 21.07.2015 ebenso abschließend bearbeitet.
Bearbeitungsvermerk des Revisionsamtes
Die Entwurfsplanungsunterlagen über
die Freiflächen mit ergänzender Kostenermittlung haben dem Revisionsamt gemäß
Nr. 5.5.3 DA-Bau vorgelegen und wurden einer kurzen Durchsicht unterzogen.
Bemerkungen waren
nicht veranlasst
veranlasst (siehe anhängenden Vermerk)
15.04.2019, gez. Deuerling
Datum, Unterschrift
Anlagen:
Anlage 1 Freiflächenplan
Anlage 2 Erläuterungsbericht Freianlagen
Anlage 3 Fraktionsantrag 19/2018