Betreff
Betriebsträgerschaft der Regel-Kindertageseinrichtung im Familienzentrum des Bürgerbegegnungs- und Gesundheitszentrums (BBGZ)
Vorlage
512/066/2019
Aktenzeichen
IV/512/WT016
Art
Beschlussvorlage

1.    Der Betrieb der Regel-Kindertageseinrichtung mit zwei Krippen- und zwei Kindergartengruppen im Familienzentrum des Bürgerbegegnungs- und Gesundheitszentrums (BBGZ) soll in städtischer Trägerschaft erfolgen.

 

2.    Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Schritte für einen ordnungsgemäßen Betrieb entsprechend vorzubereiten und Personalstellen im entsprechenden Stellenplanverfahren einzuspeisen. 

 


1.    Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Betrieb einer städtischen Kindertageseinrichtung im Stadtteil Röthelheimpark (U3-Planungsbezirk G-Röthelheim und Südgelände, Kindergartenplanungsbezirk 05-Röthelheim) zu Verbesserung der Pluralität von Kindertageseinrichtungen und zur Sicherstellung des Rechtsanspruchs im Vorschulalter.

 

 

2.    Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Ergänzend zu den Sport- und Begegnungsangeboten des Großprojekts BBGZ (Mehrfachsporthalle und Kletterzentrum des Deutschen Alpenvereins) ist das Familienzentrum mit seinen vielfältigen Angeboten für Kinder aller Altersgruppen und deren Familien ein integraler Hauptbestandteil des ambitionierten Projekts.

 

Neben dem dringend benötigten Angebot für offene Jugendsozialarbeit und der Familienpädagogischen Einrichtung (FAPE) werden dort auch insgesamt 182 Kinderbetreuungsplätze untergebracht. So wird es in zwei Spielstubengruppen, drei Grundschullernstubengruppen und einer Jugendlernstube insgesamt 108 Betreuungsplätze mit einem besonderem Förderangebot geben. Komplettiert wird das Portfolio des Familienzentrums durch eine viergruppige Regel-Kindertageseinrichtung, welche über zwei Krippengruppen mit insgesamt 24 Betreuungsplätzen und zwei Kindergartengruppen mit insgesamt 50 Betreuungsplätzen verfügen wird.

 

 

 

3.    Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

        Im U3-Planungsbezirk G-Röthelheim und Südgelände bestehen in zwölf Krippen insgesamt 427 Krippenplätze in betrieblicher und sonstiges freier Trägerschaft. Im Kindergartenplanungsbezirk 05-Röthelheim gibt es bislang ausschließlich Kindergärten in freier Trägerschaft oder betriebliche Einrichtungen (acht Kindergärten mit 417 Plätzen). Im Hinblick auf das Wunsch- und Wahlrecht von Eltern ist es in diesem Planungsbezirk erforderlich, auch ein kommunales Betreuungsangebot im Bereich der Regel-Kindertageseinrichtungen zu schaffen, das im gesamten Südosten der Stadt bisher nicht existiert. Dies untermauern auch erste Ergebnisse der Familienbefragung 2018 (s.u.). Der Sprengelbezug bei den Aufnahmeverfahren in städtische Kitas bewirkt, dass faktisch keine Abwanderung in städtische Kitas in anderen Stadtteilen in Betracht kommt. Ein wesentlicher Aspekt bei der Trägerentscheidung für die Regel-Kita im BBGZ ist auch, dass eine gemeinsame Trägerschaft für das gesamte Familienzentrum Synergieeffekte (z.B. Nutzung der Außenanlagen und des Hauses als Ganzes etc.) entstehen lässt.

Stellungnahme der Jugendhilfeplanung:

 

Die Familienbefragung 2018 wurde Ende letzten Jahres von der Fachstelle für Statistik und Stadtforschung in Kooperation mit der Jugendhilfeplanung durchgeführt. Ein Schwerpunkt liegt u.a. bei der Bedarfsplanung Kindertagesbetreuung.

Erste Ergebnisse - primär zum U3-Alter - liegen in der Entwurfsfassung vor. Ca. 57% aller an der Befragung teilgenommen Eltern, die eine Einschätzung zur Trägerschaft abgegeben haben, bevorzugen bei einer Kindertageseinrichtung eine bestimmte Trägerschaft. Dabei bevorzugen stadtweit (in Klammern sind die Ergebnisse für den U3-Planungsbezirk G Röthelheim und Südgelände) ca. 19% (15%) eine kirchliche, ca. 6% (9%) eine betriebliche Trägerschaft, ca. 4% (5%) eine Elterninitiative, ca. 4% (3%) einen Verein, ca. 2% (3%) einen Wohlfahrtsverband, ca. 1% (1%) eine sonstige - und ca. 21% (16%) eine kommunale Trägerschaft.

 

Die Auswertung der Befragung läuft, weitere Ergebnisse werden im Laufe des Jahres 2019 vorgestellt.

 

4.    Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

        Um den Betrieb der Regel-Kindertageseinrichtung im BBGZ unter städtischer Trägerschaft zu führen, werden entsprechende Personalressourcen benötigt. Unter Zugrundelegung des vom Stadtrat beschlossenen und auch vom Sozialministerium empfohlenen Anstellungsschlüssels (1:10) mit den erforderlichen Nachwuchs- sowie hauswirtschaftlichen Kräften ist nach Abzug der staatlichen Refinanzierung (ca. 248.000 €) von durchschnittlichen jährlichen Personalkosten in Höhe von rund 403.000 € für die KiTa selbst auszugehen.


Neben dem Personal für die Kindertageseinrichtung steigen durch zusätzliche städtische Betreuungsplätze auch im Bereich der Verwaltung die Arbeitsmengen, sodass auch hier zusätzliche Personalressourcen benötigt werden, die im Stellenplanverfahren entsprechend zur Verfügung zu stellen sind. Unter anderem aufgrund dieser Maßnahme wird im Stellenplanverfahren für das Jahr 2020 eine halbe Stelle für die Aufgaben der Sachgebietsleitung „Personal und Konzeption“ der Abteilung 512 beantragt. Entsprechend steigen auch die Aufgaben der Sachbearbeitung (Leitungsassistenz, Infrastruktur, etc.) um ca. 10 zusätzliche Wochenstunden an. Für den Bereich der Verwaltung werden daher auf Grundlage der ermittelten Durchschnittskosten zusätzliche Personalkosten in Höhe von rund 39.000 € jährlich erforderlich.

        Weiterhin werden entsprechend erhöhte Sachmittelansätze im Haushaltsverfahren gemeldet.

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

690.000 €

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

248.000 €

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

                         werden beantragt


Anlagen: