Betreff
Satzungsänderung des AIB
Vorlage
13-3/026/2019
Aktenzeichen
OBM/13
Art
Beschlussvorlage

Die Änderung der Satzung und Wahlordnung der Stadt Erlangen für den Ausländer- und Integrationsbeirat (Entwurf gemäß Anlage 1 und 2 „Synoptische Darstellung“) wird beschlossen.


Aufgrund der veränderten gesellschaftlichen Strukturen der Bevölkerung mit Migrationshintergrund in Erlangen ist die aktuelle Satzung des Ausländer- und Integrationsbeirats nicht mehr zeitgemäß und soll daher geändert werden. Aufgrund der Änderungen muss auch die Wahlordnung angepasst werden.

1. Änderung der Satzung

1.1. Änderungen in § 4 (Zusammensetzung)

a) Die Zusammensetzung des AIB soll dahingehend geändert werden, dass auch die Gruppe der „Flüchtlinge“ als stimmberechtigte Mitglieder in den Beirat aufgenommen wird. Die Gruppe der „Flüchtlinge“ wird dabei in der Vorschrift näher definiert. Die Gruppe soll fest drei Sitze erhalten.
Der Grund für diese Änderung liegt darin, dass im Jahr 2015 die Anzahl an Flüchtlingen, die in Erlangen gemeldet sind, signifikant anstieg, sodass
künftig alle Personen mit Fluchthintergrund, deren Identität geklärt ist und die seit zwei Jahren ununterbrochen in Erlangen mit Hauptwohnsitz gemeldet (vgl. dazu die Änderung in § 6 der WahlO), als gleichwertige Mitglieder im AIB ihre spezifischen Interessen auf politischer Ebene einbringen können.

b) Die bisherigen Gruppen „Spätaussiedler“ und „Eingebürgerte“ mit insgesamt drei Sitzen sollen aufgelöst und den Kontinentgruppen zugeordnet werden. Angehörige dieser Gruppen können dann jeweils in den Kontinentgruppen ihrer Herkunftsländer kandidieren.
Eingebürgerte Personen entsprechen rund 50 Prozent der Bürgerinnen und Bürger mit Migrationshintergrund und waren bei der letzten Wahl zahlreich als Kandidaten vertreten. Aufgrund dessen soll diese Bevölkerungsgruppe entsprechend im AIB repräsentiert sein.

c) Europäer ohne kommunales Wahlrecht sowie ausländische Einwohner ohne deutschen Pass sollen 50 Prozent der Sitze einer Gruppe plus einen Sitz erhalten. Damit diese Regelung praktisch anwendbar ist, soll die Anzahl der Sitze auf ausschließlich ungerade Sitzzahlen geändert werden. 

Europäer aus EU-Staaten waren bei der letzten Wahl zahlenmäßig stärker vertreten als Europäer aus Nicht-EU-Staaten. Mit der vorliegenden Satzungsänderung soll sichergestellt werden, dass Europäer aus Nicht-EU-Staaten ohne kommunales Wahlrecht, in der Gruppe „Europa“ die Mehrheit der Sitze erhalten. Da Europäer aus Nicht-EU-Staaten in Deutschland kein Wahlrecht besitzen, soll die Möglichkeit der aktiven politischen Teilhabe dieser Gruppe durch die Mitgliedschaft im Ausländer- und Integrationsbeirat sichergestellt werden.

d) Einwohnerinnen und Einwohner mit deutschem Pass und mindestens einem ausländischen Elternteil sollen künftig in den Kontinentgruppen der Herkunftsländer ihrer Eltern kandidieren können. Denn auch Kinder eines ausländischen Elternteils fühlen sich von der Mehrheitsgesellschaft oft wie Ausländer wahrgenommen und teilweise auch Diskriminierungen ausgesetzt. Daher sollen diese Personen die Möglichkeit haben, ihre Erfahrungen im AIB einzubringen und sich für ihre Bedürfnisse einzusetzen.

e) Neben den im Stadtrat vertretenden Fraktionen, die nach dem Wortlaut der derzeitigen Satzungsregelung das Recht haben, eine Person als beratendes Mitglied im AIB zu benennen, werden alle im Stadtrat vertretenen Gruppen entsprechend ergänzt, so dass sie ebenfalls von diesem Recht Gebrauch machen können.

1.2. § 5 (Wahl und Wahlordnung)

Diese Vorschrift soll ersatzlos gestrichen werden, da die entsprechenden Regelungen in der Wahlordnung bereits enthalten sind bzw. dort nunmehr ergänzt werden.

1.3. Änderungen in §§ 7 (alt) und 8 (alt)

In diesen Vorschriften soll die Ergänzung aufgenommen werden, dass der Vorstand, die Sprecher der Arbeitsgruppen sowie deren Stellvertreter „nach drei Jahren“ erneut gewählt werden. Es zeigte sich in der vergangenen und der laufenden Amtszeit, dass sich manche neue Beiräte erst mit der Arbeit im Beirat vertraut machen mussten. Durch den vorliegenden Änderungsvorschlag soll jedes Mitglied im AIB die Möglichkeit erhalten, sich nach einer anfänglichen Phase für die Übernahme von leitenden Aufgaben bewerben zu können. Damit soll die Vielfalt im Beirat gestärkt und die Zusammenarbeit gefördert werden.

 

 

2.    Änderung der Wahlordnung

2.1. In § 5 werden folgende Ergänzungen hinzugefügt:

a) Entsprechend der Änderungen in § 4 der Satzung (siehe oben unter 1.1. d)) wird geregelt, dass Einwohnerinnen und Einwohner mit deutschem Pass und mindestens einem ausländischen Elternteil auf Antrag als wahlberechtigte Personen ins Wählerverzeichnis aufgenommen werden können.

b) Die der Stadt bekannten wahlberechtigten Personen werden von Amts wegen ins Wählerverzeichnis eingetragen.

c) Der Antrag auf Aufnahme ins Wählerverzeichnis ist bis zum 36. Tag vor Ende des für die Briefwahl vorgesehenen Zeitraumes vor der Wahl zu stellen. Dieser Zusatz wird aus dem gestrichenen § 5 Wahl und Wahlrecht der Satzung übernommen. Zusätzlich wurde der Tag „35“ auf „36“ geändert, damit die Voraussetzung, dass die Verwaltung das Wählerverzeichnis bis zum 35. Tag anzulegen hat, erfüllt werden kann.

d) Entsprechend § 4 der Satzung, der nunmehr auch vorsieht, dass Flüchtlinge und bestimmte Personen mit Migrationshintergrund im AIB vertreten sein sollen, um ihre Erfahrungen einbringen zu können, soll § 6 der WahlO dahingehend geändert werden, dass kein Aufenthaltstitel mehr erforderlich ist, jedoch nur solche Personen wählbar sind, deren Identität geklärt ist und die zum Zeitpunkt der Einreichung der Wahlvorschläge seit zwei Jahren ununterbrochen in Erlangen mit Hauptwohnsitz gemeldet sind. Die Festsetzung einer Aufenthaltsdauer soll dabei sicherstellen, dass Kandidaten mit dem regionalen Kontext und den lokalen Gegebenheiten der Stadt Erlangen vertraut sind.

 

e) § 20 (alt) soll dahingehend geändert werden, dass künftig anstelle von 1.500 gemeldeten Personen eines Landes bereits ab 1.200 Personen der Anspruch auf drei Sitze im AIB bestehen soll. In den vergangenen Jahren nahm die Anzahl an Bürgern aus Indien und China stark zu. Diese Gruppen stellen zahlenmäßig mit jeweils über 1.200 Einwohnern eine große Gruppe eines Landes dar. Daher sollen diese Gruppen die gleiche Anzahl an Sitzen im Beirat erhalten, wie die Türkei als bislang größte Gruppe eines Landes.

 

 

4.    Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

                 werden nicht benötigt

                 sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                               bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk 130090/11110010/542121       

                         sind nicht vorhanden


Anlagen:             Anlage 1: Synoptische Darstellung der Änderungen der Satzung des Ausländer- und
                       Integrationsbeirats

                               Anlage 2: Synoptische Darstellung Änderung der Wahlordnung des Ausländer- und
                               Integrationsbeirats