1. Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.
2. Der Antrag der SPD-Fraktion Nr. 135/2018 vom 17.10.2018 ist damit bearbeitet.
Mit dem Fraktionsantrag wird ein Bericht über die
Ausstattung mit digitalen Endgeräten an den Erlanger Schulen erbeten. Dabei
soll dargestellt werden, wie sichergestellt wird, dass Kinder, die sich diese
Ausstattung nicht selbst leisten können, auch an dem Angebot der Tablet-Klassen
teilhaben können.
Im Rahmen des Projekts smartERschool verfolgt die Stadt Erlangen ein Konzept, mit welchem die Ausstattung der 33 Schulen in Erlangen mit digitalen Medien und Geräten kontinuierlich gefördert und weiter ausgebaut wird, um einen innovativen, medienpädagogisch wertvollen Unterricht zu unterstützen. Erklärtes Ziel ist es, den Gerätebestand an allen Schulen zu erhöhen, bis 2020 das Verhältnis Schüler und PC-Arbeitsplatz auf unter 4 zu senken, mindestens 90 % der Unterrichtsräume mit modernen Projektionsmöglichkeinen auszustatten und die Ausstattung mit mobilen Endgeräten zu verdichten.
Neben den stationären Endgeräten in PC- und Klassenräumen wurden bis Ende 2018 an den Schulen insgesamt 675 mobile Endgeräte (247 Notebooks, 428 Tablets) ausgebracht, in 2019 wird sich die Anzahl im Rahmen der geplanten Mehrungen auf insgesamt 930 Geräte (430 Notebooks 498 Tablets) erhöhen.
In den Erlanger Schulen wird im Hinblick auf digitalisierten Unterricht nach unterschiedlichen Konzepten verfahren, auch das Angebot des Besuchs einer Klassenform mit ausschließlich digital unterstütztem Unterricht in einer Tabletklasse existiert nicht an allen Medienreferenzschulen (Realschule am Europakanal (RAE), Emmy-Noether-Gymnasium (ENG), Ohm-Gymnasium (OGY), Staatliche Berufsschule Erlangen (BS).
Das ENG ist seit 2014 Medienreferenzschule, das dort verfolgte pädagogische Konzept sieht bislang die Bildung von Tabletklassen nicht vor, digitale Medien werden im Unterricht als eines von unterschiedlichsten Werkzeugen erfolgreichen Lernens und projektbezogen eingesetzt. Die erforderlichen digitalen Geräte, Notebooks und PCs, werden ausschließlich von der Schule zur Verfügung gestellt, vom „Bring-Your-own-device“-Konzept wurde bewusst abgesehen um für alle Schüler denselben Ausstattungs- und damit auch Bedienstandard zu gewährleisten.
An der Staatlichen Berufsschule Erlangen erfolgt die Klassenbildung nach Berufszugehörigkeit, aufgrund der notwendigen berufspezifischen Ausrichtung des Unterrichts ist dieser nicht ausschließlich digitalisiert durchführbar, Tabletklassen sind nicht eingerichtet.
An der Realschule am Europakanal gibt es derzeit 8, am
Ohm-Gymnasium 5 Tabletklassen (mit insg. 218 bzw. 104 SchülerInnen), in denen
ausschließlich mit schülereigenen Geräten gearbeitet wird. Ferner hat auch die
Ernst-Penzoldt-Mittelschule (nicht Medienreferenzschule) nun mit Beginn des
laufenden Schuljahres eine Tabletklasse eingerichtet.
Die Information der Eltern und Schüler über die Bedingungen
der Teilnahme an einer Tabletklasse erfolgt von den Schulen jeweils im Rahmen
von Elternabenden. Hier wird u. a. auch ausführlich über
Finanzierungsmöglichkeiten der benötigten Schülertablets informiert
(Direktkauf, Ratenkauf, Leasing) und den Eltern auch Alternativen aufgezeigt,
für den Fall, dass eine Beschaffung aus eigenen Finanzmitteln nicht möglich
wäre. Insbesondere wird auf Unterstützungsangebote der Schulen (Finanzierung
durch den Freundeskreis, Elternbeirat, Spenden) hingewiesen. Bei Bedarf würde
hier im Nachgang mit den Eltern diskret und niederschwellig kommuniziert.
Seitens der Schulen wird jedoch berichtet, dass konkret kein
Fall bekannt ist, dass SchülerInnen aus finanziellen Gründen eine Tabletklasse
nicht besuchen konnten.
Am Ohm-Gymnasium wurde bislang kein einziger Antrag auf finanzielle
Unterstützung gestellt, auch an der Ernst-Penzoldt-Mittelschule wurden die für
den Unterricht notwendigenTablets sämtlich von den Eltern in Eigenleistung
finanziert. Die Realschule am Europakanal hat lediglich in weniger als 3 % der
teilnehmenden Schüler Unterstützung mit Hilfe des Fördervereins oder
Elternbeirats geleistet.
Zusammenfassend ist festzustellen, dass die bisherigen
Erfahrungen zeigen, dass die Finanzierung eines digitalen Endgeräts bislang
keinen Ausschlussgrund für interessierte SchülerInnen am Besuch einer
Tabletklasse darstellt. Ein konkreter Handlungsbedarf besteht für die Stadt
Erlangen als Sachaufwandsträger diesbezüglich daher derzeit nicht.
Sollten sich künftig hier Bedarfsfälle in auffälliger Anzahl ergeben, besteht
seitens des Schulverwaltungsamts selbstverständlich die Bereitschaft, gemeinsam
mit den Schulen Handlungsstrategien zu entwickeln und die erforderlichen
Rahmenbedingungen zu schaffen, um auch finanziell weniger gut gestellten
Schülern die Teilnahme an einem Unterricht in einer Tabletklasse zu
ermöglichen. Denkbar wären ergänzend zu den bisherigen
Finanzierungsmöglichkeiten gegebenenfalls die Ausgabe von Leihgeräten an
bedürftige Schüler, die Finanzierung durch Firmenpatenschaften / Anwerbung von
Spendenmitteln o. a.
Anlagen:
Fraktionsantrag vom 17.10.2018