Betreff
Termin- und Ablaufplan für die Haushaltsaufstellung 2020
Vorlage
201/050/2019
Aktenzeichen
II/20
Art
Vorlage Ältestenrat
  1. Der Haushalt 2020 mit Investitionsprogramm 2019 – 2023 wird gem. beigefügtem Termin- und Ablaufplan erstellt.
  2. Antragsberechtigt sind ausschließlich der Oberbürgermeister, der Stadtrat, die gemäß § 12 Nrn. 1 bis 10 GeschO gebildeten Gremien, die Stadtratsfraktionen, Ausschussgemeinschaften und Einzelmitglieder des Stadtrats.
  3. In die Beratungsunterlagen zum Haushalt 2020 sind nur Anträge ab 5.000 € pro Jahr aufzunehmen. Haushaltsanträge und Fachausschussgutachten unter 5.000 € jährlich sind aus den betreffenden Budgets bzw. den investiven Ansätzen zu finanzieren.
  4. Änderungsanträge zum Haushalt 2020, die in den Fachausschüssen abgelehnt wurden, werden im Haushalts-HFPA (kurz: HH-HFPA) nicht mehr behandelt; im HH-HFPA abgelehnte Anträge werden im Haushalts-Stadtrat (kurz: HH-StR) nicht mehr behandelt.
  5. Änderungsanträge zum Haushalt 2020 für die Abschlussberatungen im HH-StR dürfen nur mit einem Deckungsvorschlag gestellt werden. Finden die Deckungsvorschläge keine Mehrheit, gelten die Anträge als abgelehnt.
  6. Änderungsanträge zu Inhalten, die die Kämmerei im Rahmen des Haushaltsabgleichs vorschlägt, sind im HH-StR nicht zulässig.

 


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Termingerechte und ressourcenschonende Haushaltsaufstellung 2020.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Die Eckpunkte des Haushaltsaufstellungsverfahrens 2020 sehen wie folgt aus:


 

von

bis / am

 

Datum

Tag

Datum

Tag

Tätigkeiten / Termine

 

 

16.05.2019

Donnerstag

Erstellung des Investitionsprogramms
 2019 - 2023 durch die Kämmerei

Aufstellung der Sachkostenbudgets 2020 der Ämter

 

 

21.06.2019

Freitag

letzter Termin zur Einreichung von Protesten
zum Entwurf des Investitionsprogramms 2019-2023 und der Ämterbudgets 2020

01.07.2019

Montag

12.07.2019

Freitag

Einigungsgespräche mit den Ämtern / Referaten

 

 

26.07.2019

Freitag

Den Ämtern werden zugeleitet:

Die endgültigen Entwürfe des Investitionsprogrammes 2019-2023 für jedes Fachamt
und die Fachamtsbudgets 2020

29.07.2019

Montag

09.08.2019

Freitag

Aufbereitung der endgültigen Entwurfsunterlagen

12.08.2019

Montag

23.08.2019

Freitag

Abschlussarbeiten der Kämmerei für die Druckvorlage Haushaltsentwurf

19.08.2019

Montag

23.08.2019

Freitag

Druck der Arbeitsprogramme 2020

26.08.2019

Montag

13.09.2019

Freitag

Druck Haushaltsentwurf 2020

 

 

18.09.2019

Mittwoch

Einbringung des Haushaltsentwurfs 2020 in den Haupt- Finanz- und Personalausschuss

Die Sondergremien und Beiräte können Haushaltsanträge ausschließlich über den Oberbürgermeister in die Beratungen einbringen

 

 

26.09.2019

Donnerstag

Einbringung des Haushaltsentwurfs 2020 im Stadtrat

27.09.2019

Freitag

14.10.2019

Montag

Haushaltsseminare der Politik

 

 

15.10.2019

Dienstag

Abgabetermin für Anträge aus der Politik zum Haushalt

 

 

28.10.2019

Montag

Auslauf der Beratungsunterlagen
für die Fachausschüsse zum Haushalt 2020

05.11.2019

Dienstag

21.11.2019

Donnerstag

Fachausschüsse mit Beschlussfassung zu den Arbeitsprogrammen

 

 

04.12.2019

Mittwoch

HH-HFPA-Sitzung:

 

 

05.12.2019

Mittwoch

HH-HFPA-Sitzung:
Fortsetzung-/Ergänzungstermin
laut Sitzungskalender 2019 vom 27.11.2018

 

 

16.01.2020

Donnerstag

HH-Stadtratssitzung

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Ziel des Finanzreferates ist es für einen zügigen und ressourcenschonenden Ablauf der Haushaltsberatungen zu sorgen. Aus diesem Grunde werden maßgebliche Regelungen zum Verfahrensablauf der Haushaltsberatungen festgelegt, die sich schon bei der Haushaltsaufstellung für 2019 bewährt haben. Die Ziffern 2 bis 6 des Antragstextes wurden vom Stadtrat erstmals am 30.04.2015 so beschlossen - mit der Maßgabe jährlich darüber zu befinden.

 

Zu Ziff. 2 des Antrags

Eventuelle Vorschläge und Anregungen von Gremien außerhalb von § 12 Nrn. 1 – 10 GeschO und der Beiräte (Agenda 21, Jugendparlament, Ausländerbeirat, Seniorenbeirat etc.) werden ausschließlich über den Oberbürgermeister in die Beratungen eingebracht.

 

Zu Ziff. 3 und 4 des Antrags

HFPA und Stadtrat befassen sich immer wieder mit Sachverhalten von geringer finanzieller Bedeutung oder mit Änderungsanträgen zum Haushalt, die im Zuge der Beratungen bereits im Fachausschuss keine Mehrheit erhalten haben. Dies kostet Zeit bei der Aufbereitung der Haushaltsunterlagen in der Kämmerei sowie in der Sitzung des Haushalts-HFPA’s als auch des HH-Stadtrates.

Die Budgets der Fachämter einschließlich der i.d.R. vorhandenen positiven Budgetrücklagen sind vom Volumen so groß, dass Änderungsanträge unter 5.000 € aus den Budgets oder aus Einsparungen bei den investiven Ansätzen finanziert werden können. Absicht bei Einführung der Budgetierung war es, dass Fachamt und Fachausschuss durch Umschichtung im Budget ohne „Belästigung“ des HFPA oder des Stadtrates Angelegenheiten von geringer finanzieller Bedeutung eigenständig abarbeiten können.

 

Zu Ziff. 5 des Antrags

Diese Regelung hat zu einer wesentlichen Beschleunigung der StR-Sitzung beigetragen.

 

Zu Ziff. 6 des Antrags

Es dürfen deshalb im HH-StR nur Deckungen vorgeschlagen werden, die sich sachlich oder betraglich außerhalb des vorgeschlagenen Haushaltsabgleichs bewegen (echte Deckungsvorschläge).

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

              werden nicht benötigt

              sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                    sind nicht vorhanden


Anlagen: