Entwurfsplanung Straßenbau
Der Bau und Werkausschuss
beschließt:
Den Ausführungen in der
Begründung und der vorgelegten Entwurfsplanung zum Neubau der
Hedenusstraße zwischen Schallershofer Straße und Dompfaffstraße.
1 Übersichtslageplan Pl.-Nr.: 2-1901.0E
1 Lageplan Pl.-Nr.: 2-1901.1E
1 Höhenplan Pl.-Nr.: 2-1901.3E
2 Regelquerschnitte Pl.-Nr.: 2-1901.4E
wird zugestimmt. Die Originalpläne sind im Sitzungssaal ausgehängt.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Investitionsmittel für 2020 anzumelden und die Realisierung der Maßnahme vorzubereiten.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Die Fahrbahn der Hedenusstraße befindet sich nach der Straßenzustandsbewertung des Tiefbauamtes in einem baulich schlechten bis sehr schlechten Zustand.
Eine Erneuerung der Fahrbahndecke ist technisch und wirtschaftlich nicht mehr möglich und kann nur im Rahmen eines Vollausbaus erfolgen. Gegenstand dieses Beschlusses ist der für 2020 vorgesehene Neubau der Hedenusstraße zwischen Schallershofer Straße und Dompfaff-straße.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Auf der Grundlage des UVPA Beschlusses vom 18.07.2017 und zwei in diesem Kontext durchgeführten Bürgerbeteiligungen wurde von der Verwaltung die Entwurfsplanung für den Neubau der Hedenusstraße zwischen Schallershofer Straße und Dompfaffstraße erstellt.
Die Querschnittsaufteilung und die Oberflächenbefestigung sind auf den ausgehängten Plänen ersichtlich.
Durch die Neugliederung des Straßenraumes wird die Fahrbahn von 5,80-6,00 m auf 3,50 -4,50 verengt. Hierdurch soll eine Geschwindigkeitsreduzierung und eine Verbesserung der Schulwegsicherheit erreicht werden. Für den Begegnungsfall von PKW sind Ausweichmöglichkeiten vorgesehen.
Es sind 8 neue Baumstandorte im öffentlichen Straßenraum geplant. Entgegen der Formulie-rung im UVPA Antrag vom 18.07.2017 sind für die Realisierung der Baumstandorte entspre-chend einer aktuellen Mitteilung der ESTW statt kleinräumigen nun großräumige Verlegungen der Gas- und Wasserleitungen erforderlich. Der geschätzte Kostenanteil aus dem Konzessionsvertrag mit den ESTW, der auf die Stadt Erlangen für die Leitungsumverlegung zukommt, bewegt sich jetzt je nach Ausführungsmöglichkeit zwischen 30.000 € und 60.000 €.
Für den ruhenden Verkehr sind einschließlich einem neuen Behindertenparkplatz 15 Parkstände vorgesehen.
Das anfallende Oberflächenwasser wird über Straßenabläufe der städtischen Kanalisation zugeführt.
Die Beleuchtungsanlage in der Hedenusstraße wird entsprechend den aktuellen Richtlinien und Vorschriften für eine verkehrssichere Straßenbeleuchtung sowie unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit und Umweltfreundlichkeit neu konzipiert. Grundsätzlich ist der Einsatz von energieeffizienten LED- Leuchten mit warmweißem Licht vorgesehen. Die vorhandenen und überaltente Anlage wird vollständig abgebrochen und durch eine neue Beleuchtungsanlage mit zum Teil neuen Maststandorten ersetzt. Die Montage der Leuchten erfolgt auf Alumasten mit einer Lichtpunkthöhe vom 7,5 m. Insgesamt sind in diesem Bereich 7 Leuchtstellen neu zu errichten. Gleichzeitig werden auch die störanfälligen überalterten Straßenbeleuchtungskabel erneuert und die vorhandenen Stromkreise optimiert.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Die vorgelegte Entwurfsplanung soll beschlossen werden.
Die Kostenberechnung auf Basis der Entwurfsplanung ergibt für den Neubau ein Investitionsvolumen in Höhe von ca. 620.000 €. Es ist vorgesehen im Anschluss die Ausführungsplanung zu erstellen und die Baumaßnahme Anfang 2020 durchzuführen.
Im Vorfeld des UVPA Beschlusses vom 18.07.2017 wurden 2 Bürgerbeteiligungen durchgeführt.
Im Rahmen der üblichen Bürger- und Anliegerinformation ist beabsichtigt sämtliche Anlieger mit einem Informationsschreiben rechtzeitig über den genauen Ablauf der Baumaßnahme zu informieren. Zusätzlich werden die Informationen zur Baumaßnahme vor Baubeginn wie gewohnt im Internet zur Verfügung stehen.
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: Straßen- und Wegebau
einschließl. Beleuchtung |
ca.
620.000 € |
bei IPNr.: 541.411 |
Sachkosten: |
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bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
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bei Sachkonto: |
Folgekosten: - jährliche Unterhaltskosten
Straße: Beleuchtung: Grünflächen: |
3.500
€ 800 € 900 € |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
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Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind gemäß dem Investitionsproramm zum Haushalt 2019 bei IVP.Nr. 541.411 der- zeit wie folgt vorgesehen: 2020: 0 €
2021: 520.000 €
Zum
Haushalt 2020 werden Finanzmittel in Höhe von 620.000 € angemeldet.
sind nicht vorhanden
Bearbeitungsvermerk des Revisionsamtes
Die Entwurfsplanungsunterlagen
mit ergänzender Kostenermittlung haben dem Revisionsamt gemäß Nr. 5.5.3 DA-Bau
vorgelegen und wurden einer kurzen Durchsicht unterzogen.
Bemerkungen waren
nicht veranlasst
veranlasst (siehe anhängenden Vermerk)
19.03.2019, gez. Deuerling
Datum, Unterschrift
Anlagen: Übersichtslageplan
Lageplan