Betreff
Sicherung der Eisenbahntrasse nach Herzogenaurach für zukünftige Nutzungen; PV aus UVPA vom 19.02.2019
Vorlage
611/277/2019
Aktenzeichen
VI/61
Art
Mitteilung zur Kenntnis

Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.


In einem Protokollvermerk zum UVPA vom 19.02.2019 hat Herr StR Pöhlmann beantragt, dass die Eisenbahntrasse nach Herzogenaurach für zukünftige Nutzungen jeglicher Art freigehalten werden soll und dass nicht von einer Überflüssigkeit der Trasse auszugehen ist. Der Antrag wurde mehrheitlich angenommen.

 

Teile der Aurachtalbahn sind heute noch in Betrieb:

·        Der Abschnitt der Aurachtalbahn zwischen dem Bahnhof Bruck (Anschluss an die Hauptstrecke Nürnberg-Erlangen-Bamberg) und dem Bahnhof Frauenaurach ist in Betrieb. Hier fahren Güterzüge zur Müllumladestation des ZVA ER/ERH am Hafen.

·        Der Abschnitt vom Bahnhof Frauenaurach bis Kriegenbrunn ist als Privatgleisanschluss einer Firma in Kriegenbrunn (förmlich) in Betrieb.

·        Der Abschnitt der Aurachtalbahn westlich von Kriegenbrunn ist bis zum Endbahnhof Herzogenaurach seit 1995 komplett stillgelegt.

 

Die Trasse befindet sich im Eigentum der DB Netz AG. Für die gesamte Trasse im Stadtgebiet verfügt die Stadt Erlangen über ein besonderes Vorkaufsrecht nach § 25 Abs. 1 Nr. 2 Baugesetzbuch (Vorkaufsrechtsatzung Nr. 5 vom 14. Dezember 2011).

Ziel der Satzung ist es:

„Die gesamte Streckentrasse der Aurachtalbahn vom Bahnhof Erlangen-Bruck bis zur Stadtgrenze Erlangens soll für den schienengebundenen Personen- und Güterverkehr erhalten bleiben bzw. als zusammenhängende Verkehrstrasse bestehen bleiben. Hierfür zieht die Stadt städtebauliche Maßnahmen in Betracht - z. B. die Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Gesamtbereich der Aurachtalbahn zu einem späteren Zeitpunkt.“

Das Bestehen einer Vorkaufsrechtssatzung gibt der Stadt das Recht, in einem Verkaufsfall ein Vorkaufsrecht durch Verwaltungsakt auszuüben. Damit verfügt sie über geeignete Instrumente, die Trasse für eine spätere Nutzung zu sichern.

Die weitere Strecke auf Herzogenauracher Gemarkung befindet sich im Eigentum der Stadt Herzogenaurach. Zu diesem Streckenabschnitt wird auf die Beschlüsse des UVPA vom 16.10.2018 und 13.11.2018 (Vorlagen VI/164/2018 und 611/259/2018) verwiesen.

 

 


Anlagen: