hier: Aufstellungsbeschluss
Die Bebauungspläne Nr. E 226 der Stadt Erlangen – östlich des Bahnhofes Eltersdorf – und Nr. E 264 der Stadt Erlangen – Langenaufeld – sind für das Gebiet südlich und westlich der Bundesautobahn A 3, nördlich der Weinstraße und östlich der Bahnlinie Nürnberg – Bamberg durch das 1. Deckblatt zum Bebauungsplan Nr. E 226 und das 2. Deckblatt zum Bebauungsplan Nr. E 264 nach den Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB) zu ändern sowie der Bebauungsplan Nr. E 228-A nach den Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB) aufzustellen und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden durchzuführen.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
a) Anlass und Ziel der Planung
Die nachhaltig positive wirtschaftliche Entwicklung der Stadt Erlangen
setzt voraus, dass Unternehmen Rahmenbedingungen und Standortfaktoren vorfinden,
die es ihnen ermöglichen, sich zu entfalten und zu wachsen. Daher hat der
Stadtrat am 26.10.2017 beschlossen, auf Grundlage der Leitlinien zur
Gewerbeentwicklung ein Konzept zu entwickeln, das die wirtschaftliche Dynamik
des Standorts sichert und erhält.
Ziel ist neben der Stärkung der ansässigen Kernbranchen auch die Nutzung
der Synergien und Potenziale, die sich aus dem Wirtschafts- und
Forschungsstandort ergeben, so dass eine stärkere Diversifizierung erreicht
werden kann.
Die Bebauungspläne Nr. E 226 der Stadt Erlangen (in Kraft getreten am
19.07.1979) und Nr. E 264 der Stadt Erlangen (in Kraft getreten am 18.05.1989)
sind daher im Hinblick auf die Leitlinien der Gewerbeflächenentwicklung
bezüglich der Art der baulichen Nutzung zu überprüfen und anzupassen. Der
derzeit noch unbeplante Innenbereich im Nordwesten des Gewerbegebiets wird mit
dem Bebauungsplan Nr. E 228-A der Stadt Erlangen einbezogen.
Um zukünftig im Geltungsbereich eine gewerbliche Entwicklung
entsprechend der Leitlinien zur Gewerbeflächenentwicklung zu ermöglichen und
gegenläufige Entwicklungen zu verhindern, sollen die Bebauungspläne um
detaillierte Regelungen über die Zulässigkeit bzw. Unzulässigkeit von
Gewerbebetrieben aller Art, insbesondere Logistikunternehmen, Bordelle und
bordellartige Betriebe sowie Vergnügungsstätten, ergänzt werden. Des Weiteren
werden Regelungen zur Umsetzung des Städtebaulichen Einzelhandelskonzepts
(SEHK) getroffen.
b) Geltungsbereich
Der
Geltungsbereich umfasst die Grundstücke von den Flst. Nrn. 810/4, 828/1, 829/1,
857/3, 857/7, 857/8, 879/1, 881, 881/3, 881/4, 882, 884, 884/2, 884/3, 885/2,
886, 886/2, 889, 890, 890/2, 890/4, 890/5, 890/6, 890/7, 890/9, 890/10, 892/1,
892/2, 894/2, 904/2, 905/1, 905/2, 906, 906/2, 906/3, 908/1, 912, 912/1, 912/3,
914, 914/10, 914/15, 914/29, 914/35, 914/36, 914/37, 914/38, 914/43, 914/45,
914/46, 914/47, 914/48, 914/49, 914/51, 914/52, 914/54, 914/56, 914/57, 915,
915/4, 915/5, 916, 917, 920, 923, 923/1, 942, 942/1, 942/3, 949 und 949/2 der
Gemarkung Eltersdorf sowie Teilflächen der Grundstücke von den Flst. Nrn.
804/1, 810/6, 857/2, 914/3, 950 und 950/12 der Gemarkung Eltersdorf. Er hat
eine Größe von ca. 33,6 ha.
c) Planungsrechtliche Grundlage
Dem wirksamen Flächennutzungsplan (FNP) von
2003 sind für das Plangebiet folgende Darstellungen zu entnehmen:
·
Gewerbliche
Baufläche
·
Fläche
mit besonderer Bedeutung für den Arten- und Biotopschutz (Erhalt und
Entwicklung)
·
Durchgrünung
von Bauflächen
·
Eingrünung
von Bauflächen
Der Bebauungsplan
steht der Darstellung im FNP nicht entgegen. Die Änderung des FNP ist daher
nicht erforderlich.
d) Rahmenbedingungen
Bei der Änderung
der Bebauungspläne sind nach derzeitigem Kenntnisstand u.a. zu berücksichtigen:
·
Leitlinien
der Gewerbeentwicklung der Stadt Erlangen
·
Vergnügungsstättenkonzept
·
Städtebauliches
Einzelhandelskonzept
e) Städtebauliche Ziele
Mit dem 1. Deckblatt zum Bebauungsplan Nr. E 226, dem Bebauungsplan Nr. E 228-A und dem 2. Deckblatt zum Bebauungsplan Nr. E 264 soll die leitlinienkonforme gewerbliche Entwicklung des Gewerbegebiets an der Weinstraße in Eltersdorf ermöglicht und gesichert werden. Zum gegenwärtigen Planungsstand sind daher vor allem entsprechende Festsetzungen zur Art der baulichen Nutzung vorgesehen.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Aufstellung des 1. Deckblatts zum Bebauungsplan Nr. E 226, des Bebauungsplans Nr. E 228-A und des 2. Deckblatts zum Bebauungsplan Nr. E 264 der Stadt Erlangen – Gewerbegebiet Eltersdorf –.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
a) Aufstellung
Der Umwelt-,
Verkehrs- und Planungsausschuss (UVPA) beschließt die Änderung der
Bebauungspläne Nr. E 226 der Stadt Erlangen –
östlich des Bahnhofes Eltersdorf – und Nr. E 264 der Stadt Erlangen –
Langenaufeld – sowie die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. E 228-A für das
Gebiet südlich und westlich der Bundesautobahn A 3, nördlich der Weinstraße und
östlich Bahnlinie Nürnberg – Bamberg nach den Vorschriften des Baugesetzbuches
(BauGB).
b) Frühzeitige
Öffentlichkeitsbeteiligung
Die frühzeitige
Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB soll in der Form
durchgeführt werden, dass der Planvorentwurf mit Begründung einen Monat im Amt
für Stadtentwicklung und Stadtplanung zur Einsicht dargelegt wird.
c) Frühzeitige
Behördenbeteiligung
Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll gleichzeitig mit der Unterrichtung der Öffentlichkeit durchgeführt werden.
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei
IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei
Sachkonto: |
Personalkosten
(brutto): |
€ |
bei
Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei
Sachkonto: |
Korrespondierende
Einnahmen |
€ |
bei
Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht derzeit benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen:
Anlage 1: Lageplan mit Geltungsbereich
Anlage 2: Lageplan mit Übersicht der rechtsverbindlichen Bebauungspläne im Geltungsbereich