Betreff
Förderrichtlinie "Grün in der Stadt" zur Gewährung eines Zuschusses für Begrünungsmaßnahmen, Fraktionsantrag Nr. 129/2016 der Grünen Liste vom 18.10.2016 und Antrag zum Arbeitsprogramm des Amtes 31 der SPD Fraktion 116/2017 vom 17.10.2017
Vorlage
31/218/2019
Aktenzeichen
I/EA002
Art
Beschlussvorlage

Dem Entwurf der Förderrichtlinie „Grün in der Stadt“ zur Gewährung von Zuschüssen für Begrünungsmaßnahmen an Bestandsgebäuden, Entsiegelungs- und Begrünungsmaßnahmen von Höfen und Freiflächen sowie Baumpflanzungen wird zugestimmt.

 

Die Fraktionsanträge der Grünen Liste Nr. 129/2016, Antrag zum Arbeitsprogramm von Amt 31: Kampagne für Grün in der Stadt vom 18.10.2016 und der Antrag zum Arbeitsprogramm des Amtes 31 der SPD Fraktion 116/2017 vom 17.10.2017 sind damit abschließend behandelt.

 


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

 

Der fortschreitende Klimawandel fordert zunehmend dringlich Maßnahmen zur Klimaanpassung. Grün in der Stadt, die Begrünung von Fassaden und Dächern, die Entsiegelung von Flächen verbessern besonders im hochverdichteten innerstädtischen Bereich das Stadtklima, werten das Wohnumfeld auf und tragen zur Vernetzung städtischer Lebensräume für Tier- und Pflanzenarten bei.

 

Die Stadt Erlangen führt eine Image-, Informations- und Werbekampagne zur Förderung grüner Stadtstrukturen durch, um Bäume, Vorgärten, Fassadenbegrünungen sowie Dachbegrünungen zu erhalten und zu stärken.  Diese Öffentlichkeitskampagne zur Neuschaffung und naturnahen Weiterentwicklung von Grünflächen und -strukturen im urbanen Innenbereich soll Maßnahmen zur Klimaanpassung unterstützen. Durch die Kampagne sollen die Akzeptanz und der Einsatz der Stadtgesellschaft für eine veränderte, naturnahe Grünpflege und für Stadtbäume gesteigert werden. Zielgruppen dieser Öffentlichkeitskampagne sind neben der gesamten Wohn- und Arbeitsbevölkerung insbesondere Haus- und Grundbesitzende, Gewerbetreibende und Gebäudeverwaltungen.

 

 

 

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Durch die Förderung von begrünenden Maßnahmen sollen Anreize für die Stadtgesellschaft geschaffen werden, einen eigenen Beitrag zu leisten und der derzeitigen Tendenz einer zunehmenden Versiegelung gegenzusteuern. Im Rahmen der geförderten Maßnahmen können durch den Einsatz des richtigen Substrats und durch autochthone Arten hochwertige Lebensräume für Flora und Fauna geschaffen werden. Auch haben Begrünungsmaßnahmen nachweislich eine Verbesserung des Wohnumfeldes und eine Verbesserung des Stadtklimas zur Folge. Die Erhöhung der Grün- und Verdunstungsflächen innerhalb der Stadt bewirkt vor allem bei innerstädtischen Wärmeinseln eine Abkühlung und Anfeuchtung der Luft.  Des Weiteren werden durch Begrünungsmaßnahmen Staub und Schadstoffe gebunden. Allein durch die Begrünung von Dachflächen kann ein enormer Rückhalt und eine Steigerung der Verdunstung von Niederschlagswasser erreicht werden. Auch die zeitlich verzögerte Ableitung von Restwasser führt zu einer Entzerrung der Abflussspitzen und verringert damit die Überlastung der Kanalsysteme bzw. die Gefahr von Überflutungen.

Antragstellung und -bewilligung erfolgen über das Amt für Umweltschutz und Energiefragen. Das Umweltamt wird Interessierten und Antragstellern beratend zur Seite stehen.

 

 

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Der räumliche Geltungsbereich umfasst die im Zusammenhang bebauten Ortsteile der Stadt Erlangen.

Förderfähig sind nur freiwillige Maßnahmen, die nicht im Rahmen öffentlich-rechtlicher Verpflichtungen durchzuführen sind.

Das Förderprogramm soll auch in der Kommunikationskampagne „Grün in der Stadt“ propagiert werden.

 

Überblick über die Fördermaßnahmen:

 

Förderfähige Maßnahme

Umfang der Förderung

Dachbegrünung

Bis zu 50 % der förderfähigen Kosten
Max. 50 € / m² begrünte Dachfläche
Max. 5000 € / Maßnahme

Fassadenbegrünung

Bis zu 50 % der förderfähigen Kosten
Max. 3500 € / Maßnahme

Entsiegelung und Begrünung von Höfen und Freiflächen

·         Bis zu 50 % der förderfähigen Kosten
Max. 35 € / m² entsiegelter, versickerungsfähiger und begrünter Fläche
Max. 5000 € / Maßnahme

Baumpflanzung

Bis zu 50 % der förderfähigen Kosten
Max. 1500 € / Baumstandort
Max. 4 Baumstandorte förderfähig

Anlegen von insektenfreundlichen
Blühflächen

Kleinflächen bis 10 m²:
Stellung des Saatgutes durch das Umweltamt

Flächen ab 10 m²:
Bis zu 50 % der förderfähigen Kosten
Max. 1000  € / Maßnahme

 

 

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

50.000 €

bei IPNr.: 561.K 882

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

              werden nicht benötigt

              sind vorhanden auf IvP-Nr. 561.K 882

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                    sind nicht vorhanden


Anlagen:       

Anlage 1. Antrag zum Arbeitsprogramm des Amtes 31 der SPD Fraktion Nr. 116_2017 vom 16.10.2017 Grün in der Stadt

 

Anlage 2. Antrag zum Haushaltsprogramm von Amt 31 Kampagne für Grün in der Stadt Nr. 129_2016 vom 18.10.2016

Anlage 3. Förderrichtlinien „Grün in der Stadt“ zur Gewährung von
Zuschüssen für Gebäudebegrünung, Flächenentsiegelung, Baumpflanzung und insektenfreundliche Grünflächengestaltung