Betreff
Nachhaltige Beschaffung und Vergabe, Antrag der SPD und Grüne Liste Stadtratsfraktionen Nr. 052/2018 vom 09.04.2018
Vorlage
31/214/2019
Aktenzeichen
I/31
Art
Beschlussvorlage

Die Verwaltung weist erneut alle Dienststellen, Eigenbetriebe und Schulen über das Mitteilungsblatt, Intranet oder durch persönliche Gespräche auf die Verbindlichkeit der bestehenden Vergaberichtlinien hin. Es wird verstärkt auf eine Optimierung nachhaltigen Handelns durch das Amt für Umweltschutz und Energiefragen eingewirkt.

 

Der Fraktionsantrag Nr. 052/2018 vom 09.04.2018 ist damit bearbeitet.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Das Beschaffungswesen der öffentlichen Hand hat nicht nur eine herausragende Vorbildfunktion, sondern stellt auch einen erheblichen Wirtschaftsfaktor dar.


Die öffentliche Hand kauft im Jahr für rund 300 Milliarden Euro ein – von Bleistiften bis zu Bussen für den öffentlichen Personennahverkehr. Diese erhebliche Nachfragemacht lässt sich bewusst nutzen, um Umweltbelastungen zu reduzieren, das Angebot umweltfreundlicher Produkte und Dienstleistungen zu verbessern oder die Markteinführung innovativer umweltfreundlicher Produkte gezielt zu unterstützen.

 

Ziel ist es, in allen Tätigkeitsbereichen der Stadtverwaltung, bei Produkten und Dienstleistungen, Kriterien der Nachhaltigkeit angemessen zu berücksichtigen. Dies soll auch gelten für die städtischen Eigenbetriebe und Tochterunternehmen.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Die Fachstelle Nachhaltige Beschaffung steht allen städtischen Dienststellen einschließlich den Eigenbetrieben, Tochterunternehmen und Schulen beratend zur Seite und arbeitet mit der zentralen Vergabestelle zusammen.

Sie hilft bei der Recherche, bei der fachlichen Bewertung und bei der Umsetzung der nachhaltigen Vergaberichtlinien. Sie unterstützt Vorhaben mit besonderer Öffentlichkeitswirkung, beispielweise bei der Verwendung von Recyclingpapier und Beschaffung regionaler Produkte.

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Für die öffentliche Vergabe sind keine weiteren Richtlinien notwendig. Die gesetzlichen Regelungen eröffnen zahlreiche Möglichkeiten, wie soziale und ökologische Kriterien Beachtung finden können. Nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen können generell Aspekte der Qualität, Innovation, soziale und umweltbezogene Aspekte berücksichtigt werden. In der Vergabeverordnung (VgV) finden sich ebenfalls Regelungen, die sich mit der Einbeziehung umweltbezogener und sozialer Aspekte befassen. Es handelt sich um Kann-Vorgaben, die der Vergabestelle eine Entscheidungsfreiheit einräumen.

In den Vergaberichtlinien wird die Beachtung der „Umweltrichtlinien öffentliches Auftragswesen“ bei der Vergabe von Aufträgen vorgegeben. Zudem gibt die "Bekanntmachung zur Vergabe öffentlicher Aufträge im kommunalen Bereich" die Anwendung dieser Richtlinien als bindenden Vergabegrundsatz vor. Eine Verpflichtung, ausschließlich Produkte oder Dienstleistungen mit dem Blauen Engel zu erwerben bzw. zu beauftragen, würde laut Stellungnahme Amt 30 dazu führen, dass das Vergaberecht nicht eingehalten wird. Ein Bezug auf eine genaue Kennzeichnung bzw. Gütesiegel wie den Blauen Engel ist unzulässig, da dies den Wettbewerb erheblich einschränkt.

 

Amt 24 teilt mit, dass bei Baumaßnahmen wie Neubau, Sanierung und Umbau oder Abbruch es sich nicht um die Vergabe einer einzigen Leistung, sondern i.R. eine komplexe Maßnahme mit mehreren, gewerkeweisen Ausschreibungen handelt. Die Berücksichtigung von Kriterien wie Nachhaltigkeit, Regionalität, Gleichbehandlung, Transparenz, Diskriminierungsverbot usw. findet bei städtischen Baumaßnahmen in allen Leistungsphasen statt, von der Aufgabenstellung, den verschiedenen Planungsstufen bis zur Baudurchführung, und berücksichtigt auch den weiteren Lebenszyklus eines Gebäudes, also die Wartung, den Bauunterhalt und die nachhaltige langfristige Bewirtschaftung bis zu einem möglichen Umbau oder (Teil-) Abbruch. Neben dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit fließen die nichtmonetären Aspekte mit ein.

 

Hierbei sind bereits umfangreiche gesetzliche und nutzerspezifische Vorgaben in der Planung, der Vergabe und im Bau zu berücksichtigen, die bereits einen engen Rahmen vorgeben (Bauplanungs-, Bauordnungsrecht, örtliche Bauvorschriften, Denkmalschutz, Brandschutz, Barrierefreiheit, Arbeitsschutz, Energieeinsparung, Wartung und Prüfung, Haushaltsrecht, VgV, VOL, VOB, Antikorruption usw.).

 

Im VOL-Verfahren (Verdingungsordnung für Leistungen) lassen sich Eigenschaften wie Umweltverträglichkeit relativ einfach verwirklichen. Beispiel: Beschaffung von Reinigungsmitteln. Man muss hier nur die Eigenschaften des Reinigungsmittels im Leistungsverzeichnis genau definieren. Im Gegensatz dazu ist das Ergebnis des VOB-Verfahrens (Verdingungsordnung für Bauleistungen) ein komplexer Prozess. Beispiel: Erstellung eines Kindergarten-Rohbaus.

 

Laut der Allgemeinen Geschäftsanweisung (AGA) der Stadt Erlangen und der jährlich vom Stadtrat im Rahmen der Verabschiedung des Haushalts beschlossenen Budgetierungsregeln besteht bisher kein Anschluss- und Benutzungszwang für den Bereich Bürobedarf: „Bürobedarf: Für die Beschaffung von Bürobedarf (Schreibbedarf, Papier, Umschläge, Ordner, Drucker-Toner, sonstiges Verbrauchsmaterial) besteht kein Anschluss- und Benutzungszwang. Büromaterial kann beim Amt für Gebäudemanagement (soweit als Lagerware vorgehalten), bei einer Vertragsfirma oder jeder anderen Firma bezogen werden.“

Allerdings besteht für das zentral beschaffte Recyclingpapier für die Dienststellen ein Anschluss- und Benutzungszwang. Aufgrund des begrenzten Wirkungskreises der Budgetierungsregeln gilt dieser Anschluss- und Benutzungszwang nicht für die Erlanger Schulen, für die die Stadt Erlangen Sachaufwandsträger ist.

 

 

 

 

Maßnahmen der Fachstelle für Nachhaltige Beschaffung:

 

·      Mitwirkung an der Ausschreibung „Drucker“: Alle Drucker wurden mit einer „Duplexeinheit“ als Anforderung ausgeschrieben; die neuen Geräte sind mit dem Standard „beidseitiges Drucken“ konfiguriert.
Beteiligung am Wettbewerb „Recyclingpapierfreundlichste Stadt“. Die Stadt Erlangen zählt seither zu den Mehrfachsiegern.

·      Zur Ausschreibung der Verpflegung im Kultur- und Bildungscampus Frankenhof (KUBIC) fand eine Beratung statt, speziell zum Einsatz von Biolebensmitteln.

Ebenfalls beraten wurde zu den Ausschreibungen zur Außerhausverpflegung in den Spiel- und Lernstuben sowie bei der Schulverpflegung.

 

·      Es wird das Vorhaben unterstützt, den Anteil zertifizierter biologisch angebauter Lebensmittel in der Rathauskantine zu erhöhen.

 

·      Bei der Ausschreibung Reinigung wurde auf ökologische Reinigungsmittel geachtet.

In den Abteilungen des Eigenbetriebs EB 77 wurde bei der Beschaffung von Kleidung auf soziale Kriterien geachtet. Des Weiteren kommen immer mehr ökologische Produkte zum Einsatz (zum Beispiel Farben). In anderen Abteilungen besteht weiterhin Bedarf auf Beratung, inwieweit hier eine nachhaltige Beschaffung möglich ist.

 

 

Darüber hinaus wurden folgende Projekte begleitet oder initiiert:

·      Die Direktvermarkterbroschüre (Ein Überblick über die Einkaufsmöglichkeiten für regionale, saisonale und nachhaltig erzeugte Produkte.) Neuauflage erfolgte 2019.

 

·      Ein Leitfaden für Eltern der zukünftigen Erstklässler zur Förderung des ökologischen Einkaufs von Schulbedarf und einer fairen Schultüte.

·      Die Veranstaltung „Deine Stadt und Du“ - Erlanger Nachhaltigkeitstage.

·      Seit 2017 ist die Stadt Erlangen Mitglied im Biostädtenetzwerk.

 

 

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

             werden nicht benötigt

             sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                   sind nicht vorhanden


Anlagen:        

-       Stellungnahme GME

-       Bezug auf Stellungnahme GME

-       Stellungnahme Amt 30

-       Fraktionsantrag Nachhaltige Beschaffung und Vergabe der SPD und Grüne Liste Nr. 052/2018 vom 09.04.2018