Der Ausländer- und Integrationsbeirat trägt bis auf weiteres einen jährlichen finanziellen Anteil für die fortlaufende Arbeit und Unkosten des „Cafe Asyl“ mit einem Beitrag von bis zu 700 Euro. Das Geld wird nach Vorlage der Belege nach Möglichkeit aus Mitteln des laufenden Budgets des entsprechenden Jahres überwiesen.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Die Leistungen des Cafe Asyl können weiter bereitgestellt werden.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Bestehende Leistungen werden fortgeführt.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
€ 700 |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden im Budget auf Kst/KTr/Sk 130390/11110010/530101
sind nicht vorhanden
Anlagen: