Der Stadtrat beschließt die
Haushaltssatzung der Stadt Erlangen
für das Haushaltsjahr 2019
„Aufgrund des Art. 63 ff der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) erlässt die Stadt Erlangen folgende Haushaltssatzung:
§ 1
(1) Der
als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019 wird hiermit
festgesetzt;
er schließt
1. |
im Ergebnishaushalt mit |
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dem Gesamtbetrag der Erträge von |
438.795.800 Euro |
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dem Gesamtbetrag der Aufwendungen von |
419.617.400 Euro |
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und dem Saldo (Jahresergebnis) von |
19.178.400 Euro |
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2. |
im Finanzhaushalt |
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a) |
aus laufender Verwaltungstätigkeit mit |
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dem Gesamtbetrag der Einzahlungen von |
429.786.400 Euro |
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dem Gesamtbetrag der Auszahlungen von |
395.286.600 Euro |
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und einem Saldo von |
34.499.800 Euro |
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b) |
aus Investitionstätigkeit mit |
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dem Gesamtbetrag der Einzahlungen von |
31.046.000 Euro |
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dem Gesamtbetrag der Auszahlungen von |
55.350.200 Euro |
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und einem Saldo von |
-24.304.200 Euro |
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c) |
aus Finanzierungstätigkeit mit |
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dem Gesamtbetrag der Einzahlungen von |
6.700.000 Euro |
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dem Gesamtbetrag der Auszahlungen von |
10.632.000 Euro |
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und einem Saldo von |
-3.932.000 Euro |
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d) |
und einem Saldo des Finanzhaushalts von |
6.263.600 Euro |
(2) Der als Anlage beigefügte
Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2019 des Ent-wässerungsbetriebes der
Stadt Erlangen (EBE) wird hiermit
festgesetzt;
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er schließt ab im Erfolgsplan |
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in den Erträgen mit |
23.292.800 Euro |
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in den Aufwendungen mit |
22.705.100 Euro |
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und im Vermögensplan |
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in den Einnahmen und Ausgaben mit |
35.075.500 Euro |
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(3) Der als Anlage beigefügte
Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2019 des Eigenbetriebs für Stadtgrün,
Abfallwirtschaft und Straßenreinigung (EB
77) wird hiermit festgesetzt:
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er schließt ab im Erfolgsplan |
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in den Erträgen mit |
29.233.400 Euro |
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darin: Erlöspauschalen seitens der Stadt |
10.981.900 Euro |
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in den Aufwendungen mit |
29.247.600 Euro |
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und im Vermögensplan |
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in den Einnahmen und Ausgaben mit |
4.624.200 Euro |
§ 2
(1) Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungs-maßnahmen wird auf 0 Euro festgesetzt.
(2) Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen für den Entwässerungsbetrieb der Stadt Erlangen (EBE) wird auf 23.577.300 Euro festgesetzt.
(3) Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen für den Eigenbetrieb Stadtgrün, Abfallwirtschaft und Straßenreinigung (EB 77) wird auf 3.026.600 Euro festgesetzt.
§ 3
(1) Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen zur Leistung von Auszahlung für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in künftigen Jahren wird auf 40.970.000 Euro festgesetzt.
(2) Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan des Entwässerungsbetriebs der Stadt Erlangen (EBE) wird auf 4.600.000 Euro festgesetzt.
(3) Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan des Eigenbetriebs für Stadtgrün, Abfallwirtschaft und Straßenreinigung (EB 77) wird auf 0 Euro festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
- Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) 350 v. H.
b) für die Grundstücke (B) 500 v. H.
2. Gewerbesteuer 440 v. H.
§ 5
1) Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen nach dem Haushaltsplan wird auf 83.900.000 Euro festgesetzt.
2) Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen nach dem Wirtschaftsplan des Entwässerungsbetriebs der Stadt Erlangen (EBE) wird auf 3.882.100 Euro festgesetzt.
3) Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen nach dem Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs für Stadtgrün, Abfallwirtschaft und Straßenreinigung (EB 77) wird auf 2.000.000 Euro festgesetzt.
§ 6
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2019 in Kraft.
Erlangen, den
STADT ERLANGEN
Dr. Florian Janik
Oberbürgermeister
Anlagen: