Betreff
Friedrich-Sponsel-Halle, Sanierung Flachdach und Fassaden: Anmeldung zum Bundesprogramm Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend, Kultur
Vorlage
242/301/2018
Aktenzeichen
VI/24
Art
Beschlussvorlage

Die Verwaltung wird beauftragt, die Gebäudehülle der Friedrich-Sponsel-Halle in den nächsten Jahren zu sanieren.

Die Maßnahme ist zum „Bundesprogramm Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend, Kultur“ anzumelden. Die Finanzierung erfolgt im Rahmen des Budgets des Amtes für Gebäudemanagement.


1.    Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Substanzerhalt städtischer Infrastruktur

 

2.    Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Das Flachdach des Gebäudes ist undicht und die gesamte Außenhülle entspricht nicht den aktuellen energetischen Anforderungen. Durch eine energetische Sanierung können ca. 50% der Heizkosten und Emissionen eingespart werden. Als Folgemaßnahme muss nach heutigen Erkenntnissen die Betonsheddachkonstruktion abgebrochen und durch eine neue Stahlbetonkonstruktion ersetzt werden. Ebenso ist die Elektroinstallation in diesem Zuge mit zu erneuern. Erste konzeptionelle Untersuchungen hierzu wurden bereits veranlasst.

 

Die Maßnahme soll zum aktuell sehr kurz beworbenen „Bundesprogramm Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend, Kultur“ angemeldet werden. Bei Aufnahme ist eine 45% Förderung der anrechenbaren Kosten zu erwarten. Anderenfalls wäre die Maßnahme allein aus städtschen Mitteln im Zuge des Bauunterhalts zu finanzieren.

Anmeldeschluss ist der 19.12.2018. Der Fördergeber benötigt hierzu einen Beschluss, dass die Maßnahme seitens des Eigentümers finanziert wird.

 

3.    Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Projektleitung durch das GME, Sachgebiet Bauunterhalt in Zusammenarbeit mit dem Sachgebiet Betriebstechnik

 

4.    Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

Noch nicht bekannt€

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

Noch nicht bekannt

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

                 werden nicht benötigt

              sind vorhanden im Budget des GME auf Kst 920911/KTr 11170010/Sk 521112
                  2019: 340.000€, restliche Mittel werden in den Folgejahren eingestellt.

                         sind nicht vorhanden


Anlagen: