Betreff
Änderung der Betriebssatzung für den Betrieb für Stadtgrün, Abfallwirtschaft und Straßenreinigung
Vorlage
EB77/037/2018
Aktenzeichen
I/EB77
Art
Beschlussvorlage

1. § 4 Abs. 1, Satz 1 und Satz 2 der Betriebssatzung für den Betrieb für Stadtgrün, Abfallwirtschaft und Straßenreinigung (EB 77) vom 14. November 2001 i.d.F. vom 2. März 2016 erhalten folgende Fassung:
„Die Werkleitung besteht aus dem/der ersten Werkleiter/in und einem/einer weiteren Werkleiter/in. Als erste/r Werkleiter/in wird eine Referatsleitung gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 3 dieser Satzung bestellt.“

2. Die in Ziff. 1 des Antrags genannten Änderungen treten am 01.01.2019 in Kraft.


Als Folge der am 06.12.2018 durch den Stadtrat beschlossenen Referatsneugliederung ab dem 01.01.2019 ist eine Anpassung der Betriebssatzung für den Betrieb für Stadtgrün, Abfallwirtschaft und Straßenreinigung (EB 77) erforderlich.

Die Formulierung des § 4 Abs. 1 wird in diesem Zuge an die Mustersatzung für Eigenbetriebe des VKU (Verband kommunaler Unternehmen) angepasst. Danach wird nicht mehr nach einem/einer ersten und einem/einer zweiten Werkleiter/in sondern nach einem/einer ersten Werkleiter/in und einem/einer weiteren Werkleiter/in unterschieden.

 


Anlagen: