Betreff
Referatsneugliederung ab 01. Januar 2019
Vorlage
11/158/2018
Aktenzeichen
Ref. III/11
Art
Beschlussvorlage

1.       Das eGovernment-Center (Amt 17) wird dem Geschäftsbereich des Oberbürgermeisters
zugeordnet.

2.       Der Betrieb für Stadtgrün, Abfallwirtschaft und Straßenreinigung (EB77) wird dem Referat III zugeordnet.

3.    Frau Bürgermeisterin Lender-Cassens wird als 1. Werkleitung für den EB77 abberufen,
Herr berufsm. Stadtrat Thomas Ternes wird als 1. Werkleitung für den EB77 bestellt.

4.       Die Aufgaben der Verbindungsstellen Zweckverband Abfallwirtschaft und KommunalBIT werden dem Geschäftsbereich des Oberbürgermeisters zugeordnet. Die Geschäftsführung des Naherholungsverein um Erlangen e.V. verbleibt beim EB77.

5.       Herr berufsm. Stadtrat Thomas Ternes wird als 1. namentlicher Vertreter für Herrn
Oberbürgermeister Dr. Florian Janik für die Verbandsversammlung des Zweckverbandes
Abfallwirtschaft benannt.

6.       Die in den Ziffern 1.-5. genannten Änderungen gelten ab dem 01.01.2019.

 


1.    Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Umsetzung der mit den betreffenden Bereichen abgestimmten Referatsneugliederung gemäß obigem Antrag.

 

2.    Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Nach § 8 der Stadtratsgeschäftsordnung bestimmt der Stadtrat die Zahl und Aufgabengebiete der berufsmäßigen Stadtratsmitglieder. Nach § 6 Abs. 1 Nr. 3 der Betriebssatzung des EB77 ist der Stadtrat für die Bestellung und Abberufung der Werkleiter/innen zuständig.

 

3.    Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Die Änderung der Betriebssatzung für den Betrieb für Stadtgrün, Abfallwirtschaft und Straßenreinigung erfolgt in gesonderter Beschlussfassung.

Die Zuordnung der betreffenden Planstellen erfolgt in Vollzug dieses Beschlusses im Rahmen einer Organisationsverfügung durch die Verwaltung.

 

Der zur Stadtratssitzung am 22.11.2018 als Dringlichkeitsantrag gestellte Fraktionsantrag der CSU-Fraktion Nr. 197/2018 wird – nach Ablehnung der Dringlichkeit in der Stadtratssitzung am 22.11.2018 -  als Änderungsantrag zur vorliegenden Verwaltungsvorlage behandelt.

 

 

 

Haushaltsmittel

                 werden nicht benötigt

 


Anlage: Fraktionsantrag der CSU-Fraktion Nr. 197/2018 vom 22.11.2018