1. Die Fahrradstraße Schronfeld wird nicht in den Räum- und
Streuplan 2018/19 des städtischen Winterdienstes aufgenommen.
2. Die Verwaltung prüft erneut Optimierungsmöglichkeiten mit dem Ziel, die Fahrradstraße Schronfeld ab dem Winter 2019/20 in den Räum- und Streuplan aufnehmen zu können. Eine temporäre Entfernung des Absperrpfostens während der Winterdienstsaison sowie die Beschaffung eines zusätzlichen Fahrzeuges sind dafür zwingende Voraussetzung.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Der Sachbericht der Beschlussvorlage 772/007/2015/1, die als Anlage beigefügt ist, gilt nahezu unverändert. Um die Situation für Fahrradfahrer/innen zu verbessern, wurde zwischenzeitlich lediglich der Fahrradweg in der Löhestraße abschnittsweise in den Räum-/Streuplan aufgenommen. Dies konnte ohne großen Mehraufwand durch die Erweiterung einer Kleinfahrzeug-Strecke (Granulatstreuung) realisiert werden.
Die Personalkapazitäten sind nach wie vor so knapp, dass eine Erweiterung des Räum- und Streuumfangs unter diesem Aspekt sehr kritisch gesehen werden muss. Die Streustrecken sind zeitlich so ausgereizt, dass deren Erweiterung unter Einhaltung der maximalen Arbeitszeit nach Arbeitszeitgesetz (10 Stunden/täglich) nicht ohne Weiteres möglich ist.
Im konkreten Fall kann Winterdienst in der Straße Schronfeld nur durch tiefergreifende Umplanung mehrerer Streustrecken (und evtl. im Rahmen der Schaffung einer zukünftig ohnehin erforderlichen neuen Streustrecke) umgesetzt werden.
Die erforderliche Beschaffung eines zusätzlichen Fahrzeuges mit Doppelkammerstreuer wäre auch zum Zeitpunkt des Antrages im Stadtteilbeirat Ost am 18.07.18 nicht mehr mit Wirkung für den Winterdienst 2018/19 möglich gewesen.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
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bei Sachkonto: |
Folgekosten |
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bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
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bei Sachkonto: |
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Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: Beschlussvorlage 772/007/2015/1
Kartenauszug Schronfeld