Betreff
Projektförderung Elektromobilität des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI)
Antragseinreichung durch den EBE
Vorlage
EBE-2/034/2018
Aktenzeichen
EBE
Art
Mitteilung zur Kenntnis

Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.

 


Mit der Förderrichtlinie Elektromobilität vom 05.12.2017 unterstützt das BMVI die Beschaffung von Elektrofahrzeugen und der zum Betrieb notwendigen Ladeinfrastruktur mit dem Ziel, die Fahrzeugzahlen und das Ladeinfrastrukturangebot im Sinne des weiteren Markthochlaufs der Elektromobilität zu erhöhen.

 

Rein batterieelektrische Fahrzeuge sind zentraler Gegenstand der Förderung. Hybridfahrzeuge, die eine Reichweite unter ausschließlicher Nutzung der elektrischen Antriebsmaschine von mindestens 50 Kilometern erreichen, oder eine Kohlendioxidemission von 50 Gramm pro gefahrenen Kilometer unterschreiten, sind ebenfalls förderfähig, hier erfolgt aber eine geringere Priorisierung bei der Förderentscheidung. Die Förderung erfolgt als Investitionszuschuss zu den Mehrkosten eines E-Autos gegenüber einem vergleichbaren Fahrzeug mit Verbrennungsmotor.

 

Entsprechend des mittelfristig notwendigen Fahrzeugbedarfs wurde am 23.08.2018 ein Antrag zur Förderung der Beschaffung von 4 elektrisch betriebenen Nutzfahrzeugen für den EBE eingereicht. Der Förderaufruf wurde am 31.08.2018 geschlossen.

 

Die Auftragsvergabe darf erst nach Bewilligung erfolgen und muss sich auf einen Leistungszeitraum beziehen, der innerhalb des Bewilligungszeitraums liegt. Der Bewilligungszeitraum wird im Zuwendungsbescheid festgelegt, welcher noch aussteht. Zuwendungsfähig sind nur Ausgaben, die innerhalb des Bewilligungszeitraums verursacht werden.

 

Derzeit sind beim EBE 1 Elektro-PKW, 1 Elektro-Transporter sowie 2 Hybrid-PKW im Einsatz.

 


Anlagen: