hier: Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm II, Programmanmeldung für das Jahr 2019
Der vorliegende Antrag für das Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm II, Soziale Stadt 2019 (siehe Anlage) wird vom Umwelt-, Verkehrs- und Planungsausschuss beschlossen. Die Anmeldung erfolgt unter dem Vorbehalt der mittelfristigen Finanzplanung, entsprechend des Haushaltsentwurfs (August 2018). Der städtische Anteil beträgt 40 % der förderfähigen Kosten.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw.
Wirkungen sollen erzielt werden?)
Maßnahmen im, durch den Stadtratsbeschluss vom 29.06.2017 festgelegten, „Soziale Stadt“ Gebiet Erlangen – Südost können seit 2015 im Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm II, „Soziale Stadt“ gefördert werden. Städtebauförderungsmittel können gemäß § 164a Abs. 2 BauGB u.a. für die Vorbereitung von Sanierungsmaßnahmen, für die Durchführung von Ordnungsmaßnahmen und für die Durchführung von Baumaßnahmen gewährt werden.
Rückblick auf die Fördersituation im Programmjahr 2018:
Die Regierung von Mittelfranken hat im Programm „Soziale Stadt“ im laufenden Jahr 2018 keine Mittel bewilligt, da seitens der Stadt Erlangen keine Maßnahmen beantragt und durchgeführt wurden.
2. Programme / Produkte /
Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die
Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Jahresanmeldung 2019
Im Vollzug des Baugesetzbuches und der Städtebauförderungsrichtlinie ist der Regierung von Mittelfranken für das Jahr 2019 wieder eine Fortschreibung der mittelfristigen förderfähigen Kosten vorzulegen.
Für die Programmjahre 2019 bis 2022 hat die Stadt Erlangen vorbereitende Maßnahmen, Bau- und Ordnungsmaßnahmen, sowie sonstige Maßnahmen von insgesamt 8.510T € angemeldet. Bei der angemeldeten Summe handelt es sich um förderfähige Kosten, d.h. Kosten die durch Städtebauförderungsmittel bezuschusst werden können und nicht durch andere Förderprogramme oder Beiträge (z. B. FAG, GVFG) abgedeckt werden. Der städtische Anteil beträgt hier 40 % (3.404 T€), der Städtebauförderungsanteil Bund/Land 60% (5.106 T€).
Änderungen bzw. Anpassungen aufgrund des Stadtratsbeschlusses vom Januar 2019 zum Haushalt, werden der Regierung von Mittelfranken weitergeleitet.
Hinweis:
Die Regierung von Mittelfranken fördert ausschließlich Maßnahmen, die
als Gesamtkonzept umgesetzt werden.
Dies bedeutet, dass für jede Einzelmaßnahme eine
Gesamtförderbetrachtung durchgeführt wird. Hierzu werden die Gesamtkosten zur
Prüfung bei der Reg. V. Mfr. eingereicht. Ergeht ein Bewilligungsbescheid, so
umfasst dieser die gesamten förderfähigen Kosten. Die Maßnahme kann zeitlich
gestaffelt in sinnvollen Bauabschnitten durchgeführt werden.
Wird hingegen eine Maßnahme begonnen und nicht zu Ende geführt (z.B.
wird nur die Teilsanierung durchgeführt, obwohl weitere Maßnahmen laut
Gesamtkonzept vorgesehen sin), so hat dies die Rückzahlung der ausbezahlten
Zuschüsse zur Folge.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme /
Leistungsangebote erbracht werden?)
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur
Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei
IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei
Sachkonto: |
Personalkosten
(brutto): |
€ |
bei
Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei
Sachkonto: |
Korrespondierende
Einnahmen |
€ |
bei
Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen:
Anlage 1: Bedarfsmitteilung
Anlage 2: Geltungsbereich