Betreff
Bebauungsplan Nr. 435 und 436 - Siemens Campus Modul 1 und 2;
Beschluss der Ausführungsplanung Straßenbau für den Ausbau der Günther-Scharowsky-Straße
Vorlage
66/287/2018
Aktenzeichen
VI/66
Art
Entwurfsplanungsbeschluss nach DA Bau

Der Bau- und Werkausschuss beschließt:

Den Ausführungen im Sachbericht und der vorgelegten Ausführungsplanung für den Ausbau der Günther-Scharowsky- und der Paul-Gossen-Straße

 

6 Lagepläne                                   M 1:    250                Unterlage   2-1806.1.1 A bis 1.6 A

6 Deckenhöhenplan                      M 1:    250                Unterlagen 2-1806.2.1 A bis 2.6 A

2 Höhenpläne                                M 1: 500/50              Unterlagen 2-1806.3.1 A bis 3.2 A

2 Regelquerschnittspläne             M 1:      50                Unterlage   2-1806.4.1 A bis 4.2 A

 

wird zugestimmt.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Die Fahrbahn der Günther-Scharowsky-Straße befindet sich in einem baulich sehr schlechten Zustand. Durch die Ansiedlung des Siemens Campus wird die Verkehrsbelastung auf der Gün-ther-Scharowsky-Straße weiter zunehmen, so dass der vorhandene Fahrbahnaufbau den aktuellen Verkehrsbelastungen nicht mehr genügt. Eine Beseitigung der Schäden mittels Erneuerung der Fahrbahndecke oder sonstiger Instandsetzungsmaßnahmen ist technisch und wirtschaftlich nicht mehr möglich, sondern kann nur im Rahmen eines Vollausbaus erfolgen. Im Zuge des Ausbaus werden die Verkehrsflächen umgestaltet, wodurch die vorhandenen Sicher-heitsdefizite behoben werden und sich dadurch die Verkehrssicherheit und die Leistungsfähigkeit erhöht.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Auf Grundlage der rechtskräftigen Bebauungspläne BP 435 und BP 436 wurde von dem beauftragten Ingenieurbüro Glückert die Ausführungsplanung für den Ausbau der Günther-Scharowsky-Straße erarbeitet.

Die Querschnittsaufteilungen und die Oberflächenbefestigungen sind aus den ausgehängten Plänen ersichtlich.

Die drei signalisierten Knotenpunkte und die Fußgängerquerung in der Günther-Scharowsky-Straße werden sehbehindertengerecht (taktile Freigabe, Bodenindikatoren) ausgestattet. Alle drei Haltestellen werden barrierefrei mittels Kasseler Sonderbord ausgeführt und mit Bodenindikatoren versehen.

Das anfallende Oberflächenwasser wird über Straßenabläufe gesammelt und der städtischen Kanalisation zugeführt.

Um die in der Günther-Scharowsky-Straße gewünschte Energieeffizienz auch im Bereich der öffentlichen Straßenbeleuchtung zu erreichen, wird eine moderne technische LED-Leuchte mit warmweißen Licht eingesetzt. Damit kann neben der zielgerichteten Ausleuchtung der öffentlichen Verkehrsflächen (reduzierte Lichtverschmutzung und reduzierter störender Lichteinfall in angrenzende Gebäude), sowie einer besonders insektenfreundlichen Beleuchtung, auch ein deutlicher Beitrag zur Energieeinsparung geleistet werden.

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Die vorgelegte Ausführungsplanung soll beschlossen werden.

Die bauliche Abwicklung erfolgt voraussichtlich in drei Bauabschnitten:

Der erste Bauabschnitt umfasst den Ausbau der Günther-Scharowsky-Straße südlich der Kreu-zung mit der Paul-Gossen-Straße bis südlich der Einmündung Cumianastraße. Die bauliche Umsetzung ist in 2019 geplant.

Der zweite Bauabschnitt ist für 2020 vorgesehen und beinhaltet die Baumaßnahmen an der Paul-Gossen-Straße.

Im dritten Abschnitt soll der südliche Bereich der Günther-Scharowsky-Straße einschließlich Kreuzungsbereich Henri-Dunant-/ Felix-Klein-/ Bunsenstraße in Anhängigkeit des Baufortschrittes des Siemens Campus voraussichtlich in 2021 realisiert werden.

Aufgrund des Umfangs der einzelnen Bauabschnitte, der äußeren Rahmenbedingungen (Bau-stellenverkehr Siemens, Umleitungsverkehr, etc.) und des für die Größe der Maßnahme sehr begrenzten Zeitfensters (Bauzeit März - November) muss die Ausschreibung für den ersten Bauabschnitt insbesondere auch zur Erzielung eines wirtschaftlichen Angebotes bereits Anfang Dezember 2018 veröffentlicht werden.

Gemäß Entwurf des Investitionsprogramms zum Haushalt 2019 sind bei IP.-Nr. 541.530 derzeit Haushaltsmittel wie folgt vorgesehen:

                  2019                2.400.000 € zzgl. VE für 2020 in Höhe von 400.000 €

                  2020                1.100.000 €

                  2021                   850.000 €

Für den zweiten und dritten Bauabschnitt ist eine analoge Vorgehensweise geplant.

Der Zuwendungsantrag für den ersten und zweiten Bauabschnitt dieser Maßnahme wurde durch die Verwaltung erstellt und fristgerecht zum 01.09.2018 bei der Regierung von Mittelfran-ken eingereicht. Mit einer Förderung nach BayGVFG in Höhe von ca. 55 % der zuwendungsfä-higen Kosten wird gerechnet.

Die Kostenberechnung auf Basis der Entwurfsplanung ergibt für den gesamten Ausbau ein In-vestitionsvolumen in Höhe von ca. 5.615.000 €.

Für den dritten Bauabschnitt – Ausbau der Günther-Scharowsky-Straße südlich der Einmün-dung Cumiana-Straße bis einschließlich Knotenpunkt Henri-Dunant-/ Felix-Klein-/ Bunsenstraße – wird in Abhängigkeit vom Baufortschritt der Zuwendungsantrag rechtzeitig bei der Regierung von Mittelfranken eingereicht.

Im Rahmen der üblichen Bürger- und Anliegerinformation ist beabsichtigt sämtliche Anlieger mit einem Informationsschreiben rechtzeitig über den genauen Ablauf der Baumaßnahme zu informieren. Zusätzlich werden die Informationen zur Baumaßnahme vor Baubeginn wie gewohnt im Internet zur Verfügung stehen.

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

ca. 5.615.000 €

bei IPNr.: 541.530

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

Jährliche Unterhaltskosten

Beleuchtung

Straßenbau

Grünflächen

 

 

ca.        5.500 €

ca.      44.000 €

ca.        8.100 €

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Zuwendungen nach BayGVFG

ca. 2.012.000 €

IPNr. 541.530

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

              werden nicht benötigt

              sind für den ersten Bauabschnitt gemäß Entwurf des Investitionsprogramms zum HH 2019 auf IvP-Nr. 541.530 in entsprechender Höhe vorgesehen.

                  bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk

              sind nicht vorhanden

 

Bearbeitungsvermerk des Revisionsamtes

 

Die Entwurfsplanungsunterlagen mit ergänzender Kostenermittlung haben dem Revisionsamt gemäß Nr. 5.5.3 DA-Bau vorgelegen und wurden einer kurzen Durchsicht unterzogen.
Bemerkungen waren

 

                          nicht veranlasst

                          veranlasst (siehe anhängenden Vermerk)

 

 

                                                                                               13.11.2018, gez. Deuerling

                                                                                               Datum, Unterschrift

 

 

 


Anlagen:        Anlage 1:        Übersichtslageplan

                        Anlage 2:        Lageplan