Erneuerung Korrosionsschutz
Beschluss nach DA Bau (Bedarfsnachweis)
Den Ausführungen wird zugestimmt. Das genannte Bauwerk, bestehend aus zwei Stahlrohrdurch-lässen, soll wie in der Begründung beschrieben, saniert werden.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche
Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)
Durch die Erneuerung des Korrosionsschutzes der beiden Stahlrohrdurchlässe unter der Straße In der Reuth wird bei dem genannten Bauwerk die Standsicherheit, Dauerhaftigkeit und die Verkehrssicherheit wiederhergestellt.
2. Programme
/ Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was
soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Das Bauwerk wird entsprechend den aus den Bauwerksprüfungen bekannten Schäden am Korrosionsschutz saniert. Auf Grund der vorhandenen Schädigungen des Korrosionsschutzes ist es erforderlich, diesen zu erneuern. Damit können Folgeschäden an den Durchlässen durch eine weitergehende Korrosion mit entstehenden Durchrostungen und damit die Gefahr von un-kontrollierbaren Materialeintrag sowie von Setzungen und Einbrüchen der darüber liegenden Verkehrsflächen vermieden werden.
3. Prozesse
und Strukturen
(Wie
sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)
Die Leistungen werden gem. VOB öffentlich ausgeschrieben.
Die Verrohrung des Steinforstgrabens unter der Straße In der Reuth besteht aus zwei parallel verlaufenden Wellstahlrohrdurchlässe. Bei den Durchlässen handelt es sich jeweils um ein Armco Multi-Plate Maulprofil Nr.7 mit einer Breite von 2,50m und einer Höhe von 1,76m. Die Länge der Verrohrung ab Einlauf westlich der Straße In der Reuth bis zum Auslauf östlich der Straße In der Reuth beträgt ca. 30 m.
Um die Dauerhaftigkeit und somit auch die Verkehrssicherheit und die Standsicherheit der Durchlässe wiederherzustellen, ist vorgesehen, die rostende Sohlfläche im Boden und Was-serwechselbereich blank zu strahlen und eine Grund-, Zwischen- und Deckbeschichtung aufzubringen. Der restliche Bereich wird gereinigt und mit einer neuen Zwischen- und Deckbeschichtung versehen.
Damit
ergeben sich gemäß einer Kostenschätzung Investitionskosten in Höhe von ca.
100.000 € brutto.
Die Maßnahme soll im Dezember 2018 noch ausgeschrieben und im Frühjahr/Sommer 2019 baulich umgesetzt werden.
Die bauliche Umsetzung erfolgt ohne maßgebliche Eingriffe in den öffentlichen Verkehr.
4. Ressourcen
(Welche
Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
100.000 € |
bei IPNr.: 541.815 |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr. 541.815
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Bearbeitungsvermerk des Revisionsamtes
Die
Entwurfsplanungsunterlagen mit ergänzender Kostenermittlung haben dem
Revisionsamt gemäß Nr. 5.5.3 DA-Bau vorgelegen und wurden einer kurzen
Durchsicht unterzogen.
Bemerkungen waren
nicht veranlasst
veranlasst (siehe anhängenden Vermerk)
12.11.2018 gez. Deuerling
Datum,
Unterschrift
Anlagen: BW 5.37 Schadensdokumentation