Betreff
BW 05_37 Stahlrohrdurchlässe Steinforstgraben In der Reuth
Erneuerung Korrosionsschutz
Beschluss nach DA Bau (Bedarfsnachweis)
Vorlage
66/285/2018
Aktenzeichen
VI/66
Art
Entwurfsplanungsbeschluss nach DA Bau

Den Ausführungen wird zugestimmt. Das genannte Bauwerk, bestehend aus zwei Stahlrohrdurch-lässen, soll wie in der Begründung beschrieben, saniert werden.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Durch die Erneuerung des Korrosionsschutzes der beiden Stahlrohrdurchlässe unter der Straße In der Reuth wird bei dem genannten Bauwerk die Standsicherheit, Dauerhaftigkeit und die Verkehrssicherheit wiederhergestellt.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Das Bauwerk wird entsprechend den aus den Bauwerksprüfungen bekannten Schäden am Korrosionsschutz saniert. Auf Grund der vorhandenen Schädigungen des Korrosionsschutzes ist es erforderlich, diesen zu erneuern. Damit können Folgeschäden an den Durchlässen durch eine weitergehende Korrosion mit entstehenden Durchrostungen und damit die Gefahr von un-kontrollierbaren Materialeintrag sowie von Setzungen und Einbrüchen der darüber liegenden Verkehrsflächen vermieden werden.

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Die Leistungen werden gem. VOB öffentlich ausgeschrieben.

Die Verrohrung des Steinforstgrabens unter der Straße In der Reuth besteht aus zwei parallel verlaufenden Wellstahlrohrdurchlässe. Bei den Durchlässen handelt es sich jeweils um ein Armco Multi-Plate Maulprofil Nr.7 mit einer Breite von 2,50m und einer Höhe von 1,76m. Die Länge der Verrohrung ab Einlauf westlich der Straße In der Reuth bis zum Auslauf östlich der Straße In der Reuth beträgt ca. 30 m.

Um die Dauerhaftigkeit und somit auch die Verkehrssicherheit und die Standsicherheit der Durchlässe wiederherzustellen, ist vorgesehen, die rostende Sohlfläche im Boden und Was-serwechselbereich blank zu strahlen und eine Grund-, Zwischen- und Deckbeschichtung aufzubringen. Der restliche Bereich wird gereinigt und mit einer neuen Zwischen- und Deckbeschichtung versehen.

Damit ergeben sich gemäß einer Kostenschätzung Investitionskosten in Höhe von ca.
100.000 € brutto.

 

Die Maßnahme soll im Dezember 2018 noch ausgeschrieben und im Frühjahr/Sommer 2019 baulich umgesetzt werden.

Die bauliche Umsetzung erfolgt ohne maßgebliche Eingriffe in den öffentlichen Verkehr.

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

100.000 €

bei IPNr.: 541.815

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

              werden nicht benötigt

              sind vorhanden auf IvP-Nr. 541.815

                  bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk

              sind nicht vorhanden

 

Bearbeitungsvermerk des Revisionsamtes

 

Die Entwurfsplanungsunterlagen mit ergänzender Kostenermittlung haben dem Revisionsamt gemäß Nr. 5.5.3 DA-Bau vorgelegen und wurden einer kurzen Durchsicht unterzogen.
Bemerkungen waren

 

                          nicht veranlasst

                          veranlasst (siehe anhängenden Vermerk)

 

 

                                                                                               12.11.2018 gez. Deuerling

                                                                                               Datum, Unterschrift

 

 

 


Anlagen:        BW 5.37 Schadensdokumentation