Betreff
Budgetierungsregeln 2019
Vorlage
113/062/2018
Aktenzeichen
III/113
Art
Beschlussvorlage

Die Regelungen für die Budgetierung gelten ab dem Haushaltsjahr 2019 in der vorgelegten angepassten Fassung (siehe Anlage).


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Aktualisierung der Budgetierungsregeln.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

In den Budgetierungsregelungen wurden die Gliederungspunkte zu 1.2.6 Budgetcontrolling, 1.2.7 Budgetabrechnung sowie 3.1.6 Halbjährliche PK-Abrechnung der Gut- und Lastschriften angepasst (Reduzierung der Anzahl der Controlling-Zwischenberichte bzw. der Personalkosten -Abrechnung der Gut- und Lastschriften).
Die Regelungen 1.2.8 c mit d Verwendung Budgetüberschüsse und 1.2.12 mit 3.1.10 Refinanzierung von Stellenschaffungen wurden neu aufgenommen.

 

Ansonsten wurde der Text der Budgetierungsregelungen nur zur Klarstellung bzw. zur Berichtigung redaktionell angepasst. Hierbei wurden die bisherigen Budgetierungsregelungen im Kern nicht verändert.

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

 

Haushaltsmittel

              werden nicht benötigt

 


Anlagen:        Regeln für die Budgetierung 2019