Betreff
Erlangen West III: Aufhebung der Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht (Vorkaufsrechtssatzung Nr. 6)
Vorlage
611/260/2018
Aktenzeichen
VI/61
Art
Beschlussvorlage

Die Satzung Nr. 6 der Stadt Erlangen über ein besonderes Vorkaufsrecht nach dem Baugesetzbuch (BauGB) vom 16.05.2018 (Die Amtlichen Seiten Nr. 14 vom 12.07.2018) wird aufgehoben.


1.    Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Der Stadtrat hat in der Sitzung am 16.05.2018 die Satzung Nr. 6 der Stadt Erlangen über ein besonderes Vorkaufsrecht nach dem BauGB beschlossen. Diese Satzung ist mit ihrer Bekanntmachung am 12.07.2018 in Kraft getreten.

 

Die Satzung wurde mit dem Ziel beschlossen, die Realisierung der geplanten städtebaulichen Maßnahmen im Gebiet „Erlangen West III“ durch Grunderwerb zu sichern.

 

Durch das Ergebnis des Bürgerentscheids vom 14.10.2018, bei dem die Weiterführung der vorbereitenden Untersuchungen für das Gebiet „Erlangen West III“ mehrheitlich abgelehnt wurde, ist die Begründung für das Vorkaufsrecht nicht mehr gegeben.

 

2.    Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Die Vorkaufsrechtssatzung Nr. 6 für den Bereich „Erlangen West III“ soll aufgehoben werden.

 

3.    Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Die Aufhebung der Vorkaufsrechtssatzung Nr. 6 der Stadt Erlangen wird nach dem Beschluss ortsüblich bekanntgemacht.

 

4.    Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

                 werden nicht benötigt

                 sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                               bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                         sind nicht vorhanden


Anlagen:            

Anlage 1:             Lageplan zur Satzung Nr. 6 der Stadt Erlangen über ein besonderes Vorkaufsrecht                           nach dem Baugesetzbuch