Betreff
Parksituation Rathenau/Sebaldussiedlung, Antrag aus dem Stadtteilbeirat Süd
Vorlage
613/206/2018
Aktenzeichen
VI/61
Art
Beschlussvorlage

Die Verwaltung wird nach Abschluss der Baumaßnahmen im Bereich des Südgeländes der Universität erneut eine Überprüfung durchführen, ob die Einführung einer Bewohnerparkregelung in der Sebaldussiedlung rechtlich möglich und auch zielführend ist.

Der Antrag des Stadtteilbeirates Süd ist hiermit abschließend bearbeitet.

 


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Der Stadtteilbeirat Süd beantragte in seiner Sitzung am 24.07.2018, dass die Verwaltung erneut eine Befragung zum Thema Anwohnerparken in der Rathenau durchführt.

Bereits 2009 wurden die Bürger der Sebaldussiedlung bzgl. der Einführung eines Bewohnerparkgebietes befragt. Dieses wurde damals mehrheitlich abgelehnt (siehe Beschlussvorlage VO 2039641).

Eine Parkraumerhebung im Jahr 2014, welche aufgrund anhaltender Beschwerden durchgeführt wurde, hat erneut gezeigt, dass in weiten Bereichen keine hinreichend hohe Auslastung vorzufinden ist. In den meisten Straßen wurden durchgehend nur etwa die Hälfte der verfügbaren Parkplätze genutzt. Kommt es in einzelnen Straßen bzw. zu einzelnen Uhrzeiten zu Kapazitätsengpässen, könnten diese demnach durch freie Stellflächen in den umliegenden Straßen (zumutbare fußläufige Entfernung in Erlangen etwa 300 – 400 Meter Einzugsradius von Haltestellen) kompensiert werden. Lediglich im universitätsnahen Bereich ließ sich eine starke Auslastung während der aufeinanderfolgenden Erhebungszeiten 08:00 Uhr und 12:30 Uhr feststellen. Insbesondere der Anteil an Fremdparkern war zum damaligen Zeitpunkt, mit wenigen Ausnahmen in direkter Universitätsnähe, nicht ausreichend hoch, sodass aus Sicht der Verwaltung die Einführung eines Bewohnerparkgebietes als rechtlich nicht zulässig und auch nicht zielführend erachtet wurde. Wird der Parkdruck zu einem Großteil durch die Anwohner selbst verursacht, kann mit der Einführung einer Bewohnerparkregelung keine Verbesserung der Situation erzielt werden, da ohnehin tagsüber maximal 50% der Stellflächen reserviert werden dürfen.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Eine erneute aufwändige Befragung der Anwohner macht erst dann Sinn, wenn geklärt ist, ob die Einführung eines Bewohnerparkgebietes rechtlich möglich und schließlich auch zielführend ist. Basierend auf den Ergebnissen der Erhebung aus dem Jahr 2014 ist dies nicht der Fall.

Da aktuell die Baumaßnahmen der Universität keine Beurteilung des normalerweise vorherrschenden Parkdrucks sowie des üblichen Parkverhaltens im öffentlichen Raum der Sebaldussiedlung zulassen, muss zunächst deren Fertigstellung abgewartet werden. Laut Homepage der Friedrich-Alexander-Universität dauern die Baumaßnahmen voraussichtlich mindestens bis 2020 an (fau.info/bauen-sued). Sollte ein Baustellenzustand erreicht werden, der keine Auswirkungen auf den ruhenden Verkehr des Wohngebiets Sebaldussiedlung hat, kann auch früher die erforderliche Parkraumanalyse erfolgen.

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Diese Untersuchung ist Bestandteil des festgelegten Vorgehens zur Überprüfung eines neuen Bewohnerparkgebiets. Es beinhaltet mehrere aufeinander folgende Arbeitsschritte:

 

1.    Überprüfung der Voraussetzungen gemäß Rechtsgrundlage zur Einführung einer Bewohnerparkregelung:

·         Mangel an privaten Stellflächen

·         erheblicher allgemeiner Parkdruck

·         Kein Stellplatz in ortsüblich fußläufig zumutbarer Entfernung zur Wohnung verfügbar (in Erlangen etwa 300 – 400 Meter Einzugsradius von Haltestellen)

Dieser Schritt beinhaltet eine umfassende und personalintensive Bestandsaufnahme der privaten Stellflächen und Garagen sowie der Parkmöglichkeiten im öffentlichen Raum des Untersuchungsgebiets. Zudem wird auf Basis einer flächendeckenden Erhebung an einem repräsentativen Werktag eine Parkraumanalyse erstellt, um Kenntnisse bzgl. des Parkverhaltens (Parkdauer, Auslastung zu verschiedenen Tageszeiten, etc.) zu erlangen.

 

2.    Optional in Abstimmung mit dem jeweils zuständigen Stadtteil- bzw. Ortsbeirat:
Befragung der ggf. betroffenen Anwohner, ob die Einführung einer Bewohnerparkregelung gewünscht ist.

Dieser Schritt erfolgt nur dann, wenn die oben genannten rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

 

3.    Ausarbeitung einer möglichen Beschilderung und entsprechende Umsetzung

Dieser Schritt erfolgt nur dann, wenn die oben genannten rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind und für den Fall, dass eine Befragung durchgeführt wurde, diese ergeben hat, dass die betroffenen Anwohner mehrheitlich für die Einführung einer Bewohnerparkregelung sind.

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

              werden nicht benötigt

              sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                    sind nicht vorhanden


Anlagen: