Betreff
Einsatz von Stiftungsmitteln 2019 im Verantwortungsbereich Amt 50
Vorlage
50/134/2018
Aktenzeichen
V/502/mg009
Art
Beschlussvorlage

1. Die Stadt Erlangen fördert aus Mitteln der Wellhöfer-Feigel-Heindel Stiftung, des Babette Zielbauer Vermächtnisses und der Krumbeckstiftung soziale Dienste und Einrichtungen im Jahr 2019 laut der nachfolgenden Aufstellung.

2. Aufgrund der verminderten Ausschüttungsbeträge wird der Zuschuss aus der Wellhöfer-Feigel Stiftung in Höhe von 21.000,00 € in das Budget des Sozialamtes unter dem Produkt 3311 als Erhöhung des bereits bestehenden Zuschusses eingestellt. Das Budgetvolumen des Amtes 50 erhöht sich dadurch um 21.000,00 €. Die Mittel sind zum Haushalt 2019 nachzumelden.

 


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Förderung und Unterstützung der Arbeit der sozialen Dienste und Einrichtungen

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Für die institutionelle Förderung stehen im Jahr 2019 folgende Mittel zur Verfügung:

 

Wellhöfer-Feigel-Heindel Stiftung                         31.000,00 € (Vorjahr 32.000,00 €)
Zielbauer Vermächtnis                                             26.000,00 € (Vorjahr 25.000,00 €)
Krumbeckstiftung                                                      17.200,00 € (Vorjahr 17.900,00 €)

 

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Mit Hilfe der Wohlfahrtsverbände und anderer Träger ist es in der Vergangenheit gelungen, die sozialen Angebote für Senioren, Pflegebedürftige und Familien aufrecht zu erhalten. Die Stadt Erlangen hat an der Fortführung dieser Angebote und Einrichtungen Interesse, da sie sonst selbst Einrichtungen schaffen bzw. betreiben müsste. Da es sich überwiegend um Einrichtungen, Angebote und Dienste handelt, die anderweitig nicht oder nur teilweise refinanzierbar sind, wurden durch die Stadt Erlangen auch in den Vorjahren Zuschüsse geleistet.

Im Haushaltsjahr 2019 stehen neben den im Haushalt vorgesehenen Beträgen wieder Erträge aus Stiftungen zur Verfügung, über deren Verwendung zu beschließen ist. Für die Verteilung der Mittel macht die Verwaltung folgenden aus der Anlage ersichtlichen Vorschlag.

Die Volumina der Zinserträge der Stiftungen, die zu den Ausschüttungsbeträgen führen, sind in den letzten Jahren und auch 2019 weiterhin rückläufig. Im Jahre 2019 stehen keine Mittelverwendungsrückstellungen aus den Vorjahren zur Verfügung. Die bereits in der Vergangenheit getätigten institutionellen Förderungen können deshalb im Jahre 2019 in der Höhe so nicht beibehalten werden (siehe Anlage 1). Die Erhöhung des freiwilligen Zuschusses an die Tagespflege Maria Busch in Höhe von 21.000,00 € unter dem Produkt 3311 wird notwendig, um das Angebot der Diakonie im Bereich der Tagespflege sicherzustellen.

 

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

21.000,00 €

bei Sachkonto: 530101/502090/33110010

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

             werden nicht benötigt

             sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

      X               sind nicht vorhanden


Anlagen:        1 Tabelle Einsatz von Stiftungsmitteln im Verantwortungsbereich Abt. 502/2019