1. Die Stadt Erlangen fördert aus Mitteln der
Wellhöfer-Feigel-Heindel Stiftung, des Babette Zielbauer Vermächtnisses und der
Krumbeckstiftung soziale Dienste und Einrichtungen im Jahr 2019 laut der
nachfolgenden Aufstellung.
2. Aufgrund der verminderten Ausschüttungsbeträge
wird der Zuschuss aus der Wellhöfer-Feigel Stiftung in Höhe von 21.000,00 € in
das Budget des Sozialamtes unter dem Produkt 3311 als Erhöhung des bereits
bestehenden Zuschusses eingestellt. Das Budgetvolumen des Amtes 50 erhöht sich
dadurch um 21.000,00 €. Die Mittel sind zum Haushalt 2019 nachzumelden.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Förderung und Unterstützung der Arbeit der sozialen Dienste und Einrichtungen
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen
zu erzielen?)
Für
die institutionelle Förderung stehen
im Jahr 2019 folgende Mittel zur Verfügung:
Wellhöfer-Feigel-Heindel
Stiftung 31.000,00
€ (Vorjahr 32.000,00 €)
Zielbauer Vermächtnis 26.000,00
€ (Vorjahr 25.000,00 €)
Krumbeckstiftung 17.200,00 € (Vorjahr 17.900,00
€)
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Mit
Hilfe der Wohlfahrtsverbände und anderer Träger ist es in der Vergangenheit
gelungen, die sozialen Angebote für Senioren, Pflegebedürftige und Familien
aufrecht zu erhalten. Die Stadt Erlangen hat an der Fortführung dieser Angebote
und Einrichtungen Interesse, da sie sonst selbst Einrichtungen schaffen bzw.
betreiben müsste. Da es sich überwiegend um Einrichtungen, Angebote und Dienste
handelt, die anderweitig nicht oder nur teilweise refinanzierbar sind, wurden
durch die Stadt Erlangen auch in den Vorjahren Zuschüsse geleistet.
Im
Haushaltsjahr 2019 stehen neben den im Haushalt vorgesehenen Beträgen wieder
Erträge aus Stiftungen zur Verfügung, über deren Verwendung zu beschließen ist.
Für die Verteilung der Mittel macht die Verwaltung folgenden aus der Anlage
ersichtlichen Vorschlag.
Die
Volumina der Zinserträge der Stiftungen, die zu den Ausschüttungsbeträgen
führen, sind in den letzten Jahren und auch 2019 weiterhin rückläufig. Im Jahre
2019 stehen keine Mittelverwendungsrückstellungen aus den Vorjahren zur
Verfügung. Die bereits in der Vergangenheit getätigten institutionellen
Förderungen können deshalb im Jahre 2019 in der Höhe so nicht beibehalten werden (siehe Anlage 1). Die Erhöhung des
freiwilligen Zuschusses an die Tagespflege Maria Busch in Höhe von 21.000,00 €
unter dem Produkt 3311 wird notwendig, um das Angebot der Diakonie im Bereich
der Tagespflege sicherzustellen.
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
21.000,00 € |
bei Sachkonto:
530101/502090/33110010 |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
X sind nicht vorhanden
Anlagen: 1 Tabelle Einsatz von Stiftungsmitteln im Verantwortungsbereich Abt. 502/2019