Der Bebauungsplan
Nr. 310 - Jahn-Haagstraße - und der Bebauungsplan Nr. 344 - Bayreuther Straße -
der Stadt Erlangen sind für den westlichen Teil der Haagstraße sowie für das
Gebiet westlich der Jahnstraße bis zur Bahnlinie Nürnberg-Forchheim und nach Norden
bis zur Schwabach durch das 3. Deckblatt zum Bebauungsplan Nr. 310 und das 1.
Deckblatt zum Bebauungsplan Nr. 344 nach den Vorschriften des Baugesetzbuches
(BauGB) zu ändern.
Die Änderung
erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB. Der Bebauungsplan wird
daher ohne Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
a) Anlass und Ziel der Planung
Die Festsetzungen der rechtsverbindlichen Bebauungspläne Nr. 310 und Nr.
344 entsprechen hinsichtlich folgender Aspekte nicht mehr den heutigen Planungszielen:
·
Westtangente:
Der damals als Westtangente geplante großzügige Straßenausbau entlang der
Jahnstraße wird jedoch nicht mehr weiterverfolgt, da dieser westlich der
Bahntrasse (Baiersdorfer Straße) verwirklicht wurde. Die Festsetzung 'Verkehrsfläche'
entspricht somit nicht mehr den Planungszielen und hemmt die bauliche
Weiterentwicklung der vorhandenen Grundstücke westlich der bestehenden
Jahnstraße.
·
Art der
baulichen Nutzung westlich der Jahnstraße: Entsprechend der Darstellung im
wirksamen Flächennutzungsplan (FNP) von 2003 wird das Ziel einer gewerblichen
Nutzung verfolgt.
·
Erschließung
der Baugrundstücke: Aufgrund des Ausbaus der Bahntrasse wurde die Martinsbühler
Straße entlang der Bahntrasse leicht nach Osten verlegt und neu ausgebaut.
·
Die im
westlichen Teil der Haagstraße vorgesehene Grünfläche mit Wendehammer wird
nicht mehr weiterverfolgt.
·
Hochwasserschutz:
Aufgrund der geplanten Hochwasserschutzmaßnahmen des Wasserwirtschaftsamtes
können nach deren Umsetzung maßvoll weitere Bauflächen entwickelt werden.
Es besteht somit ein Planungsbedürfnis. Ziel ist die Schaffung der
bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für eine geordnete städtebauliche
Entwicklung. Mit dem Aufstellungsbeschluss wird diesem Sachstand Rechnung
getragen. [Siehe dazu auch TOP 4.1 aus dem BWA vom 09.10.2018 anlässlich der
Anfrage des Herrn Stadtrat Volleth im BWA am 18.09.2018.]
b) Geltungsbereich
Der
Geltungsbereich des 3. Deckblatts zum Bebauungsplan Nr. 310 und des 1.
Deckblatts zum Bebauungsplan Nr. 344 umfasst die Grundstücke Fl.Nr. 1511,
1511/4, 1516, 1516/2, 1516/3, 1517, 1517/2, 1517/3, 1517/4, 1518, 1518/2,
1518/3, 1519/5, 1519/6, 1519/7, 1519/8, 1519/9, 1527, 1528, 1528/2, 1529, 1530,
1530/1, 1531, 1531/2, 1531/4 und Teilflächen der Grundstücke Fl.Nr. 868/2, 934/3
und 996, alle Gemarkung Erlangen. Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von
4,8 ha (siehe Anlage 1).
c) Planungsrechtliche Grundlagen
Im wirksamen Flächennutzungsplan von 2003
ist das Plangebiet westlich der Jahnstraße bis auf Höhe der Haagstraße als
gewerbliche Baufläche dargestellt, das Gebiet nördlich davon bis zur Schwabach
ist als Grünland zum Erhalt und zur Sicherung der natürlichen Lebensgrundlagen
dargestellt. Das 3. Deckblatt zum Bebauungsplan Nr. 310 und das 1. Deckblatt
zum Bebauungsplan Nr. 344 stehen den Darstellungen des FNPs nicht entgegen.
Eine Änderung des FNPs ist daher nicht erforderlich.
d) Rahmenbedingungen
Bei der
Aufstellung der Deckblätter zu den Bebauungsplänen sind u.a. zu
berücksichtigen:
·
Hochwasserschutz:
Das Gebiet liegt
im Überschwemmungsbereich des hundertjährigen Hochwassers der Schwabach (HQ
100). Mit dem derzeit laufenden Planfeststellungsverfahren werden vom
Wasserwirtschaftsamt umfangreiche Hochwasserschutzmaßnahmen geplant. Damit soll
eine deutliche Verbesserung im Hochwasserfall sowie hinsichtlich des
anstehenden Grundwassers erreicht werden. Das Planfeststellungsverfahren ist
noch nicht abgeschlossen. Im Anschluss sollen die Baumaßnahmen in den nächsten
Jahren realisiert werden.
·
Natur
und Landschaft:
Der nördliche
Teil des Geltungsbereichs ist Bestandteil des Landschaftsschutzgebietes
Schwabachaue. Im Zuge des 4-gleisigen Ausbaus der Bahnstrecke Nürnberg -
Forchheim wurden Flächen südlich der Schwabach ökologisch aufgewertet
(Ausgleichsflächen nach Planfeststellungsbeschluss), die zugleich im
Hochwasserfall als Retentionsraum zur Verfügung stehen.
·
Schallimmissionsschutz:
Das Gebiet ist
durch die Bahnstrecke Nürnberg - Forchheim lärmbelastet. Im Zuge des
4-gleisigen Ausbaus der Bahntrasse wurden Schallschutzmaßnahmen vorgenommen und
eine Lärmreduzierung erreicht. Im südlichen Teilbereich besteht zusätzlicher
Verkehrslärm durch die stark befahrene Martinsbühler Straße.
e) Städtebauliche Ziele
Die künftigen Festsetzungen westlich der Jahnstraße sollen aus den
Darstellungen des FNPs entwickelt und den aktuellen Planungszielen angepasst
werden.
Diese sind:
·
gewerbliche
Nutzung auf den Grundstücken westlich der Jahnstraße für kleine, nicht störende
Gewerbebetriebe, wobei Einzelhandelsbetriebe mit großem Verkehrsaufkommen,
Betriebe mit nahversorgungs- und zentrenrelevanten Sortimenten entsprechend dem
städtebaulichem Einzelhandelskonzept sowie Vergnügungsstätten entsprechend dem
Vergnügungsstättenkonzept ausgeschlossen werden.
·
Neubebauung
mit Ausbildung einer Raumkante zur Jahnstraße
·
Maß der
baulichen Nutzung: 3 Vollgeschosse bzw. bis max. 12 m Gebäudehöhe
·
Erschließung
über die bestehenden Straßen Jahnstraße und Martinsbühler Straße
·
Neuordnung
der Westseite der Jahnstraße (Zufahrten, Stellplätze, Grünordnung)
·
Stärkung
/ Ausbau der Rad- und Fußwegeverbindung über die Schwabachaue
·
Aktualisierung
entgegen früherer Planungsziele an den Bestand: Straßenraum im westlichen Teil
der Haagstraße, Ausbau der Bahntrasse inklusive Ausgleichsmaßnahmen
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Aufstellung des 3. Deckblatts zum Bebauungsplan Nr. 310 und des 1.
Deckblatts zum Bebauungsplan Nr. 344 der Stadt Erlangen – Jahnstraße – mit
integriertem Grünordnungsplan.
Die Änderung erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB. Die hierfür erforderlichen Voraussetzungen als 'Bebauungsplan der Innenentwicklung' wurden geprüft und sind gegeben. Der Bebauungsplan wird daher ohne Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Von der frühzeitigen Beteiligung der Behörden wird abgesehen.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
a) Änderung
Der Umwelt-,
Verkehrs- und Planungsausschuss (UVPA) beschließt die Änderung der
Bebauungspläne Nr. 310 und Nr. 344 durch das 3. Deckblatt zum Bebauungsplan Nr.
310 und das 1. Deckblatt zum Bebauungsplan Nr. 344 für das Gebiet westlich der
Jahnstraße bis zur Bahntrasse sowie für den westlichen Teil der Haagstraße nach
den Vorschriften des BauGB. Mit dem 3. Deckblatt und dem 1. Deckblatt sollen
die Bebauungspläne Nr. 310 - Jahn-Haagstraße - und Nr. 344 - Bayreuther Straße
- teilweise ersetzt werden.
b) Frühzeitige
Öffentlichkeitsbeteiligung
Die frühzeitige
Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB soll in der Form
durchgeführt werden, dass der Planvorentwurf mit Begründung im Amt für
Stadtentwicklung und Stadtplanung zur Einsicht dargelegt wird.
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei
IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei
Sachkonto: |
Personalkosten
(brutto): |
€ |
bei
Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei
Sachkonto: |
Korrespondierende
Einnahmen |
€ |
bei
Sachkonto: |
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Haushaltsmittel
werden zunächst nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: Übersichtslageplan mit Geltungsbereich