Betreff
Entwässerungsbetrieb der Stadt Erlangen (EBE)
Forderung der Urkalkulation bei größeren Vergaben
Mitteilung zur Kenntnis
Vorlage
EBE-1/083/2018
Aktenzeichen
EBE
Art
Mitteilung zur Kenntnis

Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.
Der Protokollvermerk aus der Sitzung des RevA vom 04.07.2018 ist damit bearbeitet.


Das Revisionsamt der Stadt Erlangen hat beim EBE eine baubegleitende Prüfung der Maßnahme „Hydraulische Sanierung Nürnberger Straße (Ohmplatz)“ durchgeführt.

Der Prüfungsbericht wurde in der Sitzung des Revisionsauschusses am 04.07.2018 behandelt. Seitens des EBE wurde aufgrund des äußerst erfreulichen Prüfungsberichts auf eine schriftliche Stellungnahme verzichtet, da in den wesentlichen Aussagen Übereinstimmung bestand.

Per Protokollvermerk haben die Ausschussmitglieder darum gebeten, dass von den Vergabe-ämtern bei größeren Vergaben die Urkalkulation in den Ausschreibungsunterlagen gefordert wird (Ziffer 7 des Prüfungsberichtes) und im BWA über die Thematik zu berichten ist.

Die städtischen Dienststellen sind gemäß Nr. 3.2 der Vergaberichtlinien zur Anwendung der Vergabehandbücher des Freistaates Bayern (VHB Bayern) verpflichtet.

Die bisherige Regelung in den BVB/ZVB des VHB Bayern, dass ab einer Auftragssumme ab 100.000 € netto die Urkalkulation nach Auftragserteilung zwingend vorzulegen ist, ist leider ent-fallen. Die Formblätter des VHB Bayern wurden inzwischen soweit aktualisiert, dass die „Urkal-kulation“ auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen ist, wenn dies mit der Auf-forderung zur Abgabe eines Angebotes bereits vorbehalten war.

Bei Bauaufträgen soll in begründeten Fällen vor Beauftragung beim zur Vergabe empfohlenen Bieter die Urkalkulation zur Verwahrung angefordert werden.

 

 


Anlagen:        Protokollvermerk RevA vom 04.07.2018