Die „Prioritätenliste für Maßnahmen im öffentlichen Raum:
Straßenräume, Wege und Plätze -Aktualisierung 2018“ ersetzt die bisherige
Prioritätenliste vom April 2011.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Die Prioritätenliste ist
Bestandteil des Integrierten Handlungskonzeptes der Innenstadtentwicklung im
Rahmen des Bund-Länder-Städtebauförderungsprogrammes „Soziale Stadt“.
Die „Prioritätenliste für Maßnahmen im öffentlichen Raum:
Straßenräume, Wege und Plätze -Aktualisierung 2018“ bildet eine Grundlage für
zukünftige Haushaltsanmeldungen und Mittelbereitstellungen für den Bereich der
historischen Innenstadt Erlangens. Sie definiert die wichtigsten Bausteine und
schlägt in Abhängigkeit vom baulich-technischen, funktionalen, gestalterischen
und verkehrlichen Zustand der Straßenräume und öffentlichen Plätze eine
Priorisierung der Mittelbereitstellung und Umsetzung vor.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
In der Anlage wird
die „Prioritätenliste für Maßnahmen im
öffentlichen Raum: Straßenräume, Wege und Plätze - Aktualisierung 2018“
vorgestellt. Auf einem Übersichtsplan sind die bereits realisierten Maßnahmen
der Prioritätslisten seit 2006 und die geplanten Maßnahmen entsprechend der
Aktualisierung 2018 im Geltungsbereich der beiden Sanierungsgebiete „Nördliche
Altstadt“ und „Erlanger Neustadt und Teile des Quartiers Lorlebergplatz“
gekennzeichnet.
In einer Übersichtstabelle
werden die geplanten Maßnahmen geordnet nach Rang 1 bis 10 vorgestellt.
Anschließend erfolgt eine detaillierte Beschreibung der jeweiligen Maßnahmen
u.a. mit Fotodokumentation und Geltungsbereich.
Für
die nächsten Jahre ist die Umgestaltung folgender Straßenräume und Plätze
vorgesehen:
1. Bahnunterführung
Gerbereitunnel, Paulistraße (westlicher Bereich) und Westliche
Stadtmauerstraße (Bereich zwischen
Paulistraße und Heuwaagpassage)
2. Raumerstraße
(Bereich zwischen Anlagenstraße und Henkestraße)
3. Zollhausplatz
und Luitpoldstraße (Bereich zwischen Bismarckstraße und Loewenichstraße)
4. Engelstraße
(Bereich zwischen Hauptstraße und Theaterplatz)
5. Dreikönigstraße
6. Lorlebergplatz
und Bismarckstraße (Bereich zwischen Luitpoldstraße und Schillerstraße)
7. Schuhstraße
(nördlicher Bereich zwischen Universitätsstraße und Friedrichstraße)
einschließlich Lückenschluss
Friedrichstraße
8.
Bahnunterführung, Innere Brucker Straße und Westliche Stadtmauerstraße (Bereich
zwischen Südlicher Stadtmauerstraße und
Bahnhof) einschließlich Lückenschluss Südliche
Stadtmauerstraße
9. Hugenottenplatz
(westlicher Bereich), Calvinstraße und Richard-Wagner-Straße
10. Theaterplatz
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Erstmals wurde im
Mai 2006 eine Prioritätenliste mit elf Maßnahmen beschlossen. 2011 wurde die
Prioritätenliste überarbeitet und im April 2011 in überarbeiteter Form neu
beschlossen. Eine weitere Aktualisierung dieser Prioritätenliste wurde nun
erforderlich, da inzwischen die Umgestaltungen der Südlichen Stadtmauerstraße
(2011) und der Wasserturmstraße (2013) abgeschlossen sind und neue
Rahmenbedingungen u.a. durch Hochbauvorhaben wie KuBiC Frankenhof bestehen.
Die vorgeschlagene
Rangfolge der Maßnahmen wird durch den Stand der Planungen bzw. der bereits
begonnenen Baumaßnahmen bestimmt. So rangiert die Baumaßnahme zur Neugestaltung
des Gerbereitunnels einschließlich der angrenzenden Straßenräume an erster
Stelle, um diese städtische Baustelle nach Beendigung der Bauarbeiten der DB
zügig fertigzustellen. Erforderliche Planungen und Stadtratsbeschlüsse z.B. zur
Gestaltung der Bahnunterführung liegen bereits vor. Mit der
Umgestaltung der Raumerstraße soll auf die neuen Zugangssituationen des z.Z. im
Bau befindlichen KuBiCs Frankenhof reagiert werden. Die Dringlichkeit dieser
Maßnahme wird durch den geplanten Fertigstellungstermin des KuBiCs Frankenhof
bestimmt.
Zur Neugestaltung
des Zollhausplatzes wurde im April 2018 bereits ein Bürgerworkshop
durchgeführt. Mit dem UVPA-Beschluss vom 25.09.2018 ist die Vergabe der Planung
zum Zollhausplatz 2018/2019 geplant, so dass die Maßnahme auf den 3. Rang
gesetzt wurde.
Die Dringlichkeit
der weiteren Maßnahmen Rang 4 bis Rang 10 begründet sich auf erhebliche
technische und funktionelle Mängel dieser Straßenräume. Zu einigen Maßnahmen
wurden in den vergangenen Jahren bereits Lösungsansätze (z.B. Wettbewerb zum
Lorlebergplatz und der Bismarckstraße 2014 und Bürgerworkshop zum Theaterplatz
2015) bzw. Planungen (z.B. Dreikönigstraße) erarbeitet, die mithilfe der
Prioritätenliste nun umgesetzt werden sollen.
Aus diesem Grund
wurde in Zusammenarbeit mit dem Amt 66, ESTW und EBE die bisherige
Prioritätenliste im Rahmen einer Ämterbeteiligung im Januar/Februar 2017 sowie
im Mai/Juni 2018 überprüft und eine
aktualisierte Prioritätenliste als zukünftiges Planungsinstrument
vorgeschlagen. Aus Gründen der Kostenreduzierung wurde besonderer Wert auf die
Nutzung von Synergieeffekten gelegt: geplante Maßnahmen hinsichtlich des
Leitungsbestandes sowie die Erneuerung des Stadtbodens sollen, wo möglich, mit
Umgestaltungsmaßnahmen gekoppelt werden. Die Reihenfolge der Maßnahmen ist
nicht starr, soll aber auch auf kurzzeitige Änderungen der Rahmenbedingungen
wie z. B. der kurzfristigen Umsetzung der Ergebnisse des VEP reagieren. Im
Sinne des integrierten Handelns im Stadterneuerungsprozess ist neben der Sanierung
bzw. dem Neubau von Einzelbauwerken wie z.B. Jugendtreff am E-Werk und Kultur-
und Bildungszentrum KuBiC Frankenhof auch die Aufwertung des öffentlichen
Raumes eine Grundvoraussetzung für den Verbleib im
Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm „Soziale Stadt“. Für alle genannten
Maßnahmen ist die Beantragung von Fördermitteln aus diesem Programm vorgesehen.
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei
IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei
Sachkonto: |
Personalkosten
(brutto): |
€ |
bei
Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei
Sachkonto: |
Korrespondierende
Einnahmen |
€ |
bei
Sachkonto: |
Beantragung von Fördermitteln des
Bund-Länder-Städtebauförderungsprogrammes „Soziale Stadt“ |
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind zum Teil nicht vorhanden
Anlagen:
Entwurf zur Prioritätenliste – Aktualisierung 2018, Stand 10.10.2018 (nur in Session einsehbar)