Betreff
Innenstadtentwicklung Erlangen: Prioritätenliste für Maßnahmen im öffentlichen Raum (Straßen, Wege und Plätze) - Aktualisierung 2018
Vorlage
610.3/061/2018
Aktenzeichen
VI/61
Art
Beschlussvorlage

Die „Prioritätenliste für Maßnahmen im öffentlichen Raum: Straßenräume, Wege und Plätze -Aktualisierung 2018“ ersetzt die bisherige Prioritätenliste vom  April 2011.

 


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Die Prioritätenliste ist Bestandteil des Integrierten Handlungskonzeptes der Innenstadtentwicklung im Rahmen des Bund-Länder-Städtebauförderungsprogrammes „Soziale Stadt“.

Die „Prioritätenliste für Maßnahmen im öffentlichen Raum: Straßenräume, Wege und Plätze -Aktualisierung 2018“ bildet eine Grundlage für zukünftige Haushaltsanmeldungen und Mittelbereitstellungen für den Bereich der historischen Innenstadt Erlangens. Sie definiert die wichtigsten Bausteine und schlägt in Abhängigkeit vom baulich-technischen, funktionalen, gestalterischen und verkehrlichen Zustand der Straßenräume und öffentlichen Plätze eine Priorisierung der Mittelbereitstellung und Umsetzung vor.

 

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

In der Anlage wird die „Prioritätenliste für Maßnahmen im öffentlichen Raum: Straßenräume, Wege und Plätze - Aktualisierung 2018“ vorgestellt. Auf einem Übersichtsplan sind die bereits realisierten Maßnahmen der Prioritätslisten seit 2006 und die geplanten Maßnahmen entsprechend der Aktualisierung 2018 im Geltungsbereich der beiden Sanierungsgebiete „Nördliche Altstadt“ und „Erlanger Neustadt und Teile des Quartiers Lorlebergplatz“ gekennzeichnet.

In einer Übersichtstabelle werden die geplanten Maßnahmen geordnet nach Rang 1 bis 10 vorgestellt. Anschließend erfolgt eine detaillierte Beschreibung der jeweiligen Maßnahmen u.a. mit Fotodokumentation und Geltungsbereich.

 

Für die nächsten Jahre ist die Umgestaltung folgender Straßenräume und Plätze vorgesehen:

 

1. Bahnunterführung Gerbereitunnel, Paulistraße (westlicher Bereich) und Westliche

    Stadtmauerstraße (Bereich zwischen Paulistraße und Heuwaagpassage)

 

2. Raumerstraße (Bereich zwischen Anlagenstraße und Henkestraße)

 

3. Zollhausplatz und Luitpoldstraße (Bereich zwischen Bismarckstraße und Loewenichstraße)

 

4. Engelstraße (Bereich zwischen Hauptstraße und Theaterplatz)

 

5. Dreikönigstraße

 

6. Lorlebergplatz und Bismarckstraße (Bereich zwischen Luitpoldstraße und Schillerstraße)

 

7. Schuhstraße (nördlicher Bereich zwischen Universitätsstraße und Friedrichstraße)

    einschließlich Lückenschluss Friedrichstraße

 

8. Bahnunterführung, Innere Brucker Straße und Westliche Stadtmauerstraße (Bereich

    zwischen Südlicher Stadtmauerstraße und Bahnhof) einschließlich Lückenschluss Südliche

    Stadtmauerstraße

 

9. Hugenottenplatz (westlicher Bereich), Calvinstraße und Richard-Wagner-Straße

 

10. Theaterplatz

 

 

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Erstmals wurde im Mai 2006 eine Prioritätenliste mit elf Maßnahmen beschlossen. 2011 wurde die Prioritätenliste überarbeitet und im April 2011 in überarbeiteter Form neu beschlossen. Eine weitere Aktualisierung dieser Prioritätenliste wurde nun erforderlich, da inzwischen die Umgestaltungen der Südlichen Stadtmauerstraße (2011) und der Wasserturmstraße (2013) abgeschlossen sind und neue Rahmenbedingungen u.a. durch Hochbauvorhaben wie KuBiC Frankenhof bestehen.

 

Die vorgeschlagene Rangfolge der Maßnahmen wird durch den Stand der Planungen bzw. der bereits begonnenen Baumaßnahmen bestimmt. So rangiert die Baumaßnahme zur Neugestaltung des Gerbereitunnels einschließlich der angrenzenden Straßenräume an erster Stelle, um diese städtische Baustelle nach Beendigung der Bauarbeiten der DB zügig fertigzustellen. Erforderliche Planungen und Stadtratsbeschlüsse z.B. zur Gestaltung der Bahnunterführung liegen bereits vor.                             Mit der Umgestaltung der Raumerstraße soll auf die neuen Zugangssituationen des z.Z. im Bau befindlichen KuBiCs Frankenhof reagiert werden. Die Dringlichkeit dieser Maßnahme wird durch den geplanten Fertigstellungstermin des KuBiCs Frankenhof bestimmt.

Zur Neugestaltung des Zollhausplatzes wurde im April 2018 bereits ein Bürgerworkshop durchgeführt. Mit dem UVPA-Beschluss vom 25.09.2018 ist die Vergabe der Planung zum Zollhausplatz 2018/2019 geplant, so dass die Maßnahme auf den 3. Rang gesetzt wurde.

Die Dringlichkeit der weiteren Maßnahmen Rang 4 bis Rang 10 begründet sich auf erhebliche technische und funktionelle Mängel dieser Straßenräume. Zu einigen Maßnahmen wurden in den vergangenen Jahren bereits Lösungsansätze (z.B. Wettbewerb zum Lorlebergplatz und der Bismarckstraße 2014 und Bürgerworkshop zum Theaterplatz 2015) bzw. Planungen (z.B. Dreikönigstraße) erarbeitet, die mithilfe der Prioritätenliste nun umgesetzt werden sollen.

 

Aus diesem Grund wurde in Zusammenarbeit mit dem Amt 66, ESTW und EBE die bisherige Prioritätenliste im Rahmen einer Ämterbeteiligung im Januar/Februar 2017 sowie im Mai/Juni 2018  überprüft und eine aktualisierte Prioritätenliste als zukünftiges Planungsinstrument vorgeschlagen. Aus Gründen der Kostenreduzierung wurde besonderer Wert auf die Nutzung von Synergieeffekten gelegt: geplante Maßnahmen hinsichtlich des Leitungsbestandes sowie die Erneuerung des Stadtbodens sollen, wo möglich, mit Umgestaltungsmaßnahmen gekoppelt werden. Die Reihenfolge der Maßnahmen ist nicht starr, soll aber auch auf kurzzeitige Änderungen der Rahmenbedingungen wie z. B. der kurzfristigen Umsetzung der Ergebnisse des VEP reagieren. Im Sinne des integrierten Handelns im Stadterneuerungsprozess ist neben der Sanierung bzw. dem Neubau von Einzelbauwerken wie z.B. Jugendtreff am E-Werk und Kultur- und Bildungszentrum KuBiC Frankenhof auch die Aufwertung des öffentlichen Raumes eine Grundvoraussetzung für den Verbleib im Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm „Soziale Stadt“. Für alle genannten Maßnahmen ist die Beantragung von Fördermitteln aus diesem Programm vorgesehen.

 

 

 

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

Beantragung von Fördermitteln des Bund-Länder-Städtebauförderungsprogrammes „Soziale Stadt“

 

Haushaltsmittel

              werden nicht benötigt

              sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                    sind zum Teil nicht vorhanden


Anlagen:

Entwurf zur Prioritätenliste – Aktualisierung 2018, Stand 10.10.2018 (nur in Session einsehbar)