Betreff
Freiwilliger Zuschuss für Schulweghelfer
Vorlage
40/172/2018
Aktenzeichen
IV/40-1
Art
Mitteilung zur Kenntnis

Für die Aufwandsentschädigung für Schulweghelfer wird ab dem Schuljahr 2018/2019 jährlich ein Betrag von insgesamt 3.500 € zur Verfügung gestellt.


 

Das Thema „Sicherheit auf dem Schulweg“ ist insbesondere zum Schuljahresbeginn, aber auch zu jeder anderen Zeit, ein zentraler Punkt, wenn es darum geht, Schulwegunfälle zu vermeiden. Hierzu gibt es viele Projekte, wie z. B. das Schulwegtraining der Polizei für Schulanfänger, die Ge-meinschaftsaktion „Sicher zur Schule – sicher nach Hause“ sowie der Einsatz von ehrenamtlichen Schülerlotsen und Schulweghelfern. Es zeigt sich nämlich immer wieder, dass Ampelanlagen, Querungshilfen, Verkehrslenkung und Verkehrsbeschränkung im hektischen Straßenverkehr nicht ausreichen.

 

Schulweghelfer werden an Ampeln, Fußgängerüberwegen und Verkehrshelferübergängen eingesetzt und sollen Kinder vom unachtsamen Überschreiten der Fahrbahn abhalten. Sie leisten Hilfestellung beim Überqueren der Straße und verdeutlichen die Verkehrsregeln. Schulweghelfer haben keine polizeilichen Befugnisse, dürfen also nicht den Verkehr regeln.

Dieser Einsatz zahlt sich aus: Seit 1980 hat sich an Überwegen, die durch Schulwegdienste zusätzlich gesichert waren, kein einziger tödlicher Unfall ereignet.

 

Für ihre ehrenamtliche Tätigkeit erhalten die Schulweghelfer eine geringe Aufwandsentschädigung. Es besteht gesetzlicher Unfallversicherungsschutz.

 

Allerdings wird es zunehmend schwieriger, ausreichend freiwillige ehrenamtliche Schulweghelfer zu finden. Dies kann dazu führen, dass Schulweghelferübergänge zum Teil entfallen müssen, weil sie nicht mehr gesichert werden können.

Hierzu erreichten uns in den letzten Wochen entsprechende Meldungen für die Adalbert-Stifter-GS und die GS Frauenaurach.

 

Derzeit werden an insgesamt 6 Grundschulen an mehreren Standorten Schulweghelfer/innen zur Gewährleistung der Schulwegsicherheit eingesetzt. Im Schuljahr 2016/2017 wurden insgesamt 362 Schulweghelfer/innen eingesetzt und ca. 1.011 Stunden geleistet.

Die Ausbildung und Einweisung erfolgt durch die Polizeiinspektion der Stadt Erlangen. Je Standort/Schule gibt es einen oder zwei Koordinatoren/innen, die die Organisation des Einsatzes und der Dienstplanung der Schulweghelfer/innen übernehmen. Insgesamt wurden im Jahr 2017 ca. 1.011 geleistete Stunden.

 

Im Budget des Schulverwaltungsamtes war bisher eine Summe von 1.300 € p.a. eingestellt, die als Aufwandsentschädigung an die Schulweghelfer/innen verteilt wurde. (Bei 1.011 geleisteten Stunden errechnete sich somit ein Stundensatz von ca. 1,28 €).

 

Um die Polizei und die Schulen bei der Anwerbung neuer Schulweghelfer zu unterstützen, hatte das Schulverwaltungsamt bereits 2016 einen Flyer erstellt (siehe hierzu Vorlagennummer 40/081/2016).

Dennoch gibt es nach wie vor Schwierigkeiten, Schulweghelfer zu akquirieren. Neben der Möglichkeit des Zugangs zum Ehrenamtsportal der Stadt Erlangen ist dieses Jahr noch ein Runder Tisch mit der Polizei und den Schulen geplant.

 

Das Schulverwaltungsamt wird ab dem Schuljahr 2018/2019 die Aufwandsentschädigung auf insgesamt 3.500 € erhöhen, so dass (je nach geleisteten Gesamtstunden) pro Einsatzstunde ein Betrag von ca. 3,00 bis 3,50 € entfällt. Die zusätzlichen Kosten werden aus dem Budget beglichen.

 

Die Anwerbung neuer Schulweghelfer soll damit unterstützt und ein Anreiz zur Aufnahme der ehrenamtlichen Tätigkeit geschaffen werden. Somit soll die Schulwegsicherheit erhöht werden.


Anlagen: