Die Einziehung des Eigentümerweges auf Fl.Nr. 485/5 und 486/1 wird beschlossen und gemäß den gesetzlichen Vorschriften öffentlich bekannt gemacht.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Bei dem einzuziehenden Eigentümerweg handelt es sich um eine Erschließungsstraße, die in der Vergangenheit der Erschließung verschiedener Siemensgebäude gedient hat.
Da die Firma Siemens das gesamte Areal überplant hat und im Bereich des Eigentümerweges das neue CT-Gebäude errichtet werden soll, hat die Verkehrsfläche ihre Verkehrsbedeutung verloren und ist deshalb einzuziehen.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Die Einziehung der Fläche ist vom BWA zu beschließen und ortsüblich bekannt zu machen.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Gemäß BayStrWG Art. 8 wird die vorgenannte Fläche eingezogen.
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
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Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: Lageplan des einzuziehenden
Eigentümerweges (M 1:1000)
Übersichtslageplan
(M 1:5000)