hier: Zustimmung zum Bebauungsvorschlag
1. Dem Bebauungsvorschlag
für den Bebauungsplan Nr. 469 der Stadt Erlangen – Häusling Nord –
mit integriertem Grünordnungsplan
wird zugestimmt (siehe Anlage 2).
2. Die vorgelegte Planung soll die Grundlage für den
Bebauungsplan und für die Unterrich-
tung der Öffentlichkeit werden.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Der UVPA hat in seiner
Sitzung am 20.02.2018 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 469 beschlossen.
Unter Beachtung der im Aufstellungsbeschluss genannten Vorgaben wurde das
beigefügte Konzept von der Vorhabenträgerin in Abstimmung mit der Verwaltung
ausgearbeitet. Es soll die Grundlage des Bebauungsplans bilden. Mit den
nachfolgenden Ausführungen werden Ziel und Zweck des städtebaulichen Entwurfs
erläutert.
Städtebaulicher
Entwurf
Ziel der Planung ist die Erweiterung der Wohnbebauung zwischen der Haundorfer Straße und der Reitersbergstraße (siehe Anlage 1). Mit dem Bebauungsplan Nr. 469 soll die planungsrechtliche Grundlage für eine Bebauung mit Doppelhäusern und Einfamilienhäusern geschaffen werden.
Im Plangebiet soll eine Bebauung mit einem Geschoss plus Satteldach entstehen. Eine Ortsrandeingrünung soll das Plangebiet künftig in Richtung Norden abschließen. Das Gebiet soll an die Haundorfer Straße im Westen und an die Reitersbergstraße im Osten angeschlossen werden.
Nördlich der neuen Planstraße sollen überwiegend Einfamilienhäuser entstehen, südlich sind ausschließlich Doppelhäuser geplant. Für jede Wohneinheit werden ein zugehöriger Garten sowie erforderliche Nebenanlagen vorgesehen.
Geförderter Wohnraum
Das Konzept wurde nach mehreren
Gesprächen zwischen Vorhabenträgerin und Stadtverwaltung überarbeitet, um
förderfähigen Wohnraum zu ermöglichen. Es wird derzeit eine Bebauung mit
insgesamt 18 Doppelhaushälften vorgesehen, so dass der Beschluss vom 27.11.2014
(Vorlagennummer 611/019/2014) greift. Dieser sieht vor, dass bei neuen
Wohngebieten ein Anteil von 25 % für geförderte Eigenheime (Doppelhaushälften
und Reihenhäuser) gesichert werden muss, wenn das Baugebiet mindestens 16
Doppelhaushälften und/oder Reihenhäuser umfasst. Nach derzeitigem Planungsstand
werden vier förderfähige Doppelhaushälften ermöglicht. Die Umsetzung der Quote
für den geförderten Wohnraum wird im weiteren Verfahren durch den
städtebaulichen Vertrag gesichert.
Grünplanung
Im Norden des Plangebiets ist eine Ortsrandeingrünung mit zweireihiger freiwachsender Sichtschutzhecke mit standortgerechten heimischen Gehölzen vorgesehen. Die Breite der Ortsrandeingrünung beträgt nach derzeitigem Planungsstand 8 Meter im Norden und 6 Meter im Westen und Osten. Es sind großkronige Bäume im Abstand von 8 bis 10 Metern zu pflanzen. Die Ortsrandeingrünung wird auf den Privatgrundstücken vorgesehen.
Entlang der neuen Erschließungsstraße sind Baumstandorte in den Vorgartenzonen für eine straßenbegleitende Durchgrünung geplant.
Verkehr
Das Baugebiet wird für den motorisierten Verkehr von der Reitersbergstraße und der Haundorfer Straße erschlossen. Mit dem Bebauungsplan sollen die Anschlussbereiche im Osten und Westen ergänzt werden.
Der inneren Erschließung dient eine in Ost-West-Richtung verlaufende neue Planstraße mit angeschlossenen Zufahrten auf die Grundstücke. Die Planstraße soll als verkehrsberuhigte Mischfläche ausgebildet werden. Die Anordnung der öffentlichen Parkplätze erfolgt straßenbegleitend entlang der neuen Erschließungsstraße und soll so zur Geschwindigkeitsdämpfung beitragen.
Die erforderlichen privaten Stellplätze für die Einfamilien- und Doppelhäuser sind auf den einzelnen Grundstücken in Garagen bzw. Carports nachzuweisen. Die Flachdächer sollen begrünt werden.
Energieversorgung
Die Nutzung von aktiver und passiver Solarenergie sollte durch geeignete Dachneigungen und Gebäudestellung ermöglicht werden. Darüber hinaus soll in jedem Haus eine Luft-Wärme-Pumpe eingesetzt werden.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 469 der Stadt Erlangen - Häusling Nord – mit integriertem Grünordnungsplan.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Der vorgelegte Bebauungsvorschlag soll Grundlage für den Bebauungsplan bilden und im Weiteren in einer Informationsveranstaltung zur Unterrichtung der Öffentlichkeit vorgestellt werden.
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
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IPNr.: |
Sachkosten: |
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bei
Sachkonto: |
Personalkosten
(brutto): |
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Folgekosten |
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Korrespondierende
Einnahmen |
€ |
bei
Sachkonto: |
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Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen:
1. Übersichtslageplan mit Geltungsbereich
2. Bebauungsvorschlag (Plandarstellung im Ausdruck A4 nicht maßstabsgetreu)